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Alt 06.08.2003, 16:11   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2003
Ort: In der Nähe von Hamburg
killerapp macht alles soweit korrekt

Rechtliche Frage zu "Partyshots"


Hi,
nur mal so aus Neugier...
es gibt ja mittlerweile eine menge Seiten auf denen Partyshots zum angucken stehen...

für alle die das nicht kennen hier mal ein link zu so einer Partyseite.

Auf den Bildern die man ja auch vergrößern kann sind ja nun klar und deutlich Personen zu erkennen!

Wie weit ist das erlaubt und verletzt das nicht die Persönlichkeitsrechte der Personen?

Diese Veranstaltungen finden in Discos und Hallen statt.

Könnte man nicht einfach den Betreiber der Seite verklagen?
Weil man in den Armen seiner Geliebten nicht so gerne fotografiert wird..oder weil man sich überhaupt nicht gerne fotografieren lässt?

Will da kein Risiko eingehen...weil wir sowas gerade andenken für unsere Seite..
__________________
Die Träume von gestern sind die Wahrheiten von morgen.
killerapp ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 06.08.2003, 16:26   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Jul 2002
matthias hilft, wo's gehtmatthias hilft, wo's gehtmatthias hilft, wo's gehtmatthias hilft, wo's geht
.. du kannst höchstens deine freundin verklagen, wenn du sie in den armen eines andern siehst ... ..

nein, ich denke du könntest höchstens den betreiber darum bitten, das foto von der seite zunehmen .. aber wie das rechtlich ist weiss ich nicht .. wollte eigentlich eh nur den ersten satz hinschreiben ..
matthias ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2003, 16:41   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2003
Ort: In der Nähe von Hamburg
killerapp macht alles soweit korrekt
aha...nein im ernst...
kennt sich hier jemand mit dem thema besser aus (nicht böse gemeint) ?
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Die Träume von gestern sind die Wahrheiten von morgen.
killerapp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2003, 18:50   #4
TP-Insider
 
Benutzerbild von paul123
 
Registriert seit: Apr 2003
Ort: sachsen
paul123 ist auf einem guten Weg
Hi. Ich komm mit Sicherheit nicht vom Fach. Aber habe dazu mal 2 Links...

gugst du hier

und hier ...

aber ich bin kein Anwalt.

Ich habe einen Kunden der ne Disco hat und auch immer mal pix bringt auf seiner Seite. Nicht ganz so groß, aber ab und an schon mal auch genau die Personen zu erkennen. Manchmal eben auch bei Stripsshows oder so oder eben diesen "kleinen" Einlagen ...
und ich habe ihn daraufhin mal angesprochen. Er meinte: meine Disco, meine Halle, mein Grundstück, meine Kamera, meine Bilder ...

bin zwar nicht ganz seiner Meinung... aber was solls.

PS.: bzgl. Kunden/Website - ich bin nicht der Ersteller seiner HP. Er ist Kunde bei mir in meinem "wirklichen" Geschäft... (verkaufe Festartikel/Partyzubehör ... - daher ist mir das was er auf seiner HP macht eigentlich egal. Solange ich selbst nicht zu sehen bin
__________________
|~| "Ein Traum ist immer der Anfang aller Taten!" |~| made by mir
-------------------------------------------------------
...es wird kalt im Wald.
paul123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2003, 18:53   #5
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von webmichl
 
Registriert seit: Jun 2001
Ort: 8°21' O 49°1' N
webmichl lebt für das TP und seine Userwebmichl lebt für das TP und seine Userwebmichl lebt für das TP und seine Userwebmichl lebt für das TP und seine Userwebmichl lebt für das TP und seine Userwebmichl lebt für das TP und seine Userwebmichl lebt für das TP und seine Userwebmichl lebt für das TP und seine User
Hab zwar auch keine Ahnung von der Thematik, kann aber mit unserer Suche umgehen...

Diese Fundstücke scheinen für Dich interessant zu sein:
http://www.traum-projekt.com/forum/s...ht=bild+person
http://www.traum-projekt.com/forum/s...ht=bild+person
webmichl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2003, 22:15   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von LimaX
 
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Heidelberg
LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Meistens werden die Fotos ja von den Webseitenbetreibern selber gemacht. D.h. sie gehen auf der Party rum und knipsen die Leute ... so kenne ich es zumindest. Und wer bei der Aufnahme nicht protestiert, ist einverstanden.
Anders wären da natürlich die Fotos zu werten, die von den Livecams o.ä. unter der Decke geschossen werden, aber da sind ja wieder meistens mehr als 4 Personen drauf.
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Ausbildung Hotelfachfrau --
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LimaX ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2003, 11:02   #7
TP-Supporter
 
Benutzerbild von wintermute
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Wiesbaden
wintermute macht alles soweit korrekt
Ich denke mal, daß es eine nette geste wäre, wenn man das Foto auf Verlangen von der Seite runter nimmt, aber ob das rechtlich durchgesetzt werden kann, wird wohl im Einzelfall entschieden meiner Meinung nach.
__________________
Gruß

wintermute
wintermute ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2003, 11:40   #8
TP-Lady Mod
 
Benutzerbild von nici
 
Registriert seit: Mar 2003
Ort: NRW
nici bringt sich richtig einnici bringt sich richtig ein
Hi,

bei vielen Veranstaltungen ist es so, dass du dich, mit dem Erwerb der Eintrittskarte, bzw. durch Teilnahme an der Veranstaltung, damit einverstanden erklärt hast, das du möglicherweise auf Bildern/Film veröffentlicht wirst. Das kann man dann in den AGB der Betreiber nachlesen.

Wenn´s dir nicht recht ist, würde ich dir auch raten mal lieb nachzufragen, ob man das Bild nicht rausnehmen kann.

Gruß nici
nici ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2003, 12:55   #9
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2003
Ort: In der Nähe von Hamburg
killerapp macht alles soweit korrekt

das mit den agb hab ich auch gedacht...
nur gibt es bei diesen Veranstaltungen gar keine Tickets sondern nur Stempel....
und wenn man nicht auf AGB hingewiesen wurde akzeptiert man auch keine...
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Die Träume von gestern sind die Wahrheiten von morgen.
killerapp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2003, 13:21   #10
TP-Specialist
 
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
adrian macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von killerapp
und wenn man nicht auf AGB hingewiesen wurde akzeptiert man auch keine...
Das hingegen stimmt wiederum nicht, denn du wirst weder bei der Post noch im Supermarkt jedesmal beim Bezahlen auf die AGB hingewiesen und dennoch existieren bei praktisch allen Händlern AGB. Mit dem Bezahlen und dem Abschluss des Geschäfts akzeptierst du sie - egal ob angeschaut, gelesen, drauf hingewiesen worden oder eben nicht.

Gruss Adi
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smaboo AG // Embedded Branding (Startup in Berlin)

zimtkorn AG // applications & internet solutions

XING-Profil: Adrian Locher
adrian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2003, 14:11   #11
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2003
Ort: In der Nähe von Hamburg
killerapp macht alles soweit korrekt
hmmm... das kann ich kaum glauben...
aber es wäre natürlich ideal
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killerapp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2003, 23:19   #12
TP-Senior
 
Registriert seit: Dec 2001
HeinsMarcel macht alles soweit korrekt
Soweit ich weiß müssen die AGB's nur für den Kunden erreichbar aushängen, es muß ihm die möglichkeiten gegeben werden sie lesen zu können, er muß aber nicht darauf hingewiesen das da und da die agb aushängen und eingesehen werden können.
hate ich mal in vertragsrecht beim studium so nebenbei.
Eine andere Frage wäre an einen Anwalt ob klausen wie die oben genannte, das man sich damit einverstandenen erklärt fotografiert zu werden usw. ob diese laut agb-gesetz zulässig sind, das weiß ich nicht.

eine andere Frage: was ist mit bildern die man auf der straße selber macht und dort leute drauf sind, oder bei nem dorffest, man ist nicht der veranstalten möchte aber trotzdem über ein event berichten auf seiner seite. wie ist das dort?

bye marcel
HeinsMarcel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2003, 23:24   #13
TP-NL Team
 
Benutzerbild von smog
 
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Überlingen am Bodensee
smog macht sich hier sehr viel Mühe
Aber muss eigentlich nicht der Verkäufer bei dem Verkauf gegenüber einer Privatperson (wie hiess das gleich nochmal)
auf die AGB hinweisen?
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es grüßt der smog
smog @ myspace-->www.myspace.com/lack_of_patience
kulturmagazin saubereingeschenkt
http://saubereingeschenkt.de
smog ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2003, 23:41   #14
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von webmichl
 
Registriert seit: Jun 2001
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Ich - mit meinem Laienwissen - geh mal davon aus, des so eine Art Standard-AGB gibt, die der Kunde nicht unbedingt kennen muß, an die der Händler sich aber halten muß. Weicht der Händler in irgendeiner Art von diesen Standards ab, muß er deutlich darauf hinweisen. Fänd ich persönlich logisch und praktikabel.
webmichl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2003, 23:45   #15
TP-Specialist
 
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
adrian macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von HeinsMarcel
ob diese laut agb-gesetz zulässig sind, das weiß ich nicht.
Ein AGB-Gesetz im eigentlichen Sinne gibts ja auch gar nicht Denn die AGB funktionieren frei nach dem Prinzip "take it or leave it". Die einzigen Einschränkungen liegen in der bestehenden Gesetzgebung. AGB dürfen also weder widerrechtlich noch unsittlich oder sontwas sein - alles andere ist aber erlaubt!

Ne Erlaubnis von den Leuten brauchst du nur bis zu einer gewissen Anzahl Personen auf dem Bild. Wo die genau liegt, weiss ich jedoch nicht. Eine kleinere Ansammlung genügt jedoch schon damit du nicht mehr fragen musst.

Gruss Adi
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