.. du kannst höchstens deine freundin verklagen, wenn du sie in den armen eines andern siehst .....
nein, ich denke du könntest höchstens den betreiber darum bitten, das foto von der seite zunehmen .. aber wie das rechtlich ist weiss ich nicht .. wollte eigentlich eh nur den ersten satz hinschreiben ..![]()


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(nicht böse gemeint) ?