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06.08.2003, 16:11
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2003
Ort: In der Nähe von Hamburg
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Rechtliche Frage zu "Partyshots"
Hi,
nur mal so aus Neugier...
es gibt ja mittlerweile eine menge Seiten auf denen Partyshots zum angucken stehen...
für alle die das nicht kennen hier mal ein link zu so einer Partyseite.
Auf den Bildern die man ja auch vergrößern kann sind ja nun klar und deutlich Personen zu erkennen!
Wie weit ist das erlaubt und verletzt das nicht die Persönlichkeitsrechte der Personen?
Diese Veranstaltungen finden in Discos und Hallen statt.
Könnte man nicht einfach den Betreiber der Seite verklagen?
Weil man in den Armen seiner Geliebten nicht so gerne fotografiert wird..oder weil man sich überhaupt nicht gerne fotografieren lässt?
Will da kein Risiko eingehen...weil wir sowas gerade andenken für unsere Seite..
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Die Träume von gestern sind die Wahrheiten von morgen.
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06.08.2003, 16:26
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Jul 2002
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.. du kannst höchstens deine freundin verklagen, wenn du sie in den armen eines andern siehst ...  ..
nein, ich denke du könntest höchstens den betreiber darum bitten, das foto von der seite zunehmen .. aber wie das rechtlich ist weiss ich nicht .. wollte eigentlich eh nur den ersten satz hinschreiben .. 
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06.08.2003, 16:41
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2003
Ort: In der Nähe von Hamburg
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aha...nein im ernst...
kennt sich hier jemand mit dem thema besser aus  (nicht böse gemeint) ?
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Die Träume von gestern sind die Wahrheiten von morgen.
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06.08.2003, 18:50
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Apr 2003
Ort: sachsen
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Hi. Ich komm mit Sicherheit nicht vom Fach. Aber habe dazu mal 2 Links...
gugst du hier
und hier ...
aber ich bin kein Anwalt.
Ich habe einen Kunden der ne Disco hat und auch immer mal pix bringt auf seiner Seite. Nicht ganz so groß, aber ab und an schon mal auch genau die Personen zu erkennen. Manchmal eben auch bei Stripsshows oder so oder eben diesen "kleinen" Einlagen ...
und ich habe ihn daraufhin mal angesprochen. Er meinte: meine Disco, meine Halle, mein Grundstück, meine Kamera, meine Bilder ...
bin zwar nicht ganz seiner Meinung... aber was solls.
PS.: bzgl. Kunden/Website - ich bin nicht der Ersteller seiner HP. Er ist Kunde bei mir in meinem "wirklichen" Geschäft... (verkaufe Festartikel/Partyzubehör ...  - daher ist mir das was er auf seiner HP macht eigentlich egal. Solange ich selbst nicht zu sehen bin 
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|~| "Ein Traum ist immer der Anfang aller Taten!" |~| made by mir ------------------------------------------------------- ...es wird kalt im Wald.
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06.08.2003, 22:15
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Heidelberg
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Meistens werden die Fotos ja von den Webseitenbetreibern selber gemacht. D.h. sie gehen auf der Party rum und knipsen die Leute ... so kenne ich es zumindest. Und wer bei der Aufnahme nicht protestiert, ist einverstanden.
Anders wären da natürlich die Fotos zu werten, die von den Livecams o.ä. unter der Decke geschossen werden, aber da sind ja wieder meistens mehr als 4 Personen drauf.
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07.08.2003, 11:02
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Wiesbaden
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Ich denke mal, daß es eine nette geste wäre, wenn man das Foto auf Verlangen von der Seite runter nimmt, aber ob das rechtlich durchgesetzt werden kann, wird wohl im Einzelfall entschieden meiner Meinung nach.
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Gruß
wintermute
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07.08.2003, 11:40
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#8
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TP-Lady Mod
Registriert seit: Mar 2003
Ort: NRW
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Hi,
bei vielen Veranstaltungen ist es so, dass du dich, mit dem Erwerb der Eintrittskarte, bzw. durch Teilnahme an der Veranstaltung, damit einverstanden erklärt hast, das du möglicherweise auf Bildern/Film veröffentlicht wirst. Das kann man dann in den AGB der Betreiber nachlesen.
Wenn´s dir nicht recht ist, würde ich dir auch raten mal lieb nachzufragen, ob man das Bild nicht rausnehmen kann.
Gruß nici
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07.08.2003, 12:55
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2003
Ort: In der Nähe von Hamburg
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das mit den agb hab ich auch gedacht...
nur gibt es bei diesen Veranstaltungen gar keine Tickets sondern nur Stempel....
und wenn man nicht auf AGB hingewiesen wurde akzeptiert man auch keine...
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Die Träume von gestern sind die Wahrheiten von morgen.
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07.08.2003, 13:21
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#10
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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Zitat:
Original geschrieben von killerapp
und wenn man nicht auf AGB hingewiesen wurde akzeptiert man auch keine...
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Das hingegen stimmt wiederum nicht, denn du wirst weder bei der Post noch im Supermarkt jedesmal beim Bezahlen auf die AGB hingewiesen und dennoch existieren bei praktisch allen Händlern AGB. Mit dem Bezahlen und dem Abschluss des Geschäfts akzeptierst du sie - egal ob angeschaut, gelesen, drauf hingewiesen worden oder eben nicht.
Gruss Adi
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07.08.2003, 14:11
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2003
Ort: In der Nähe von Hamburg
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hmmm... das kann ich kaum glauben...
aber es wäre natürlich ideal
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Die Träume von gestern sind die Wahrheiten von morgen.
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21.08.2003, 23:19
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2001
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Soweit ich weiß müssen die AGB's nur für den Kunden erreichbar aushängen, es muß ihm die möglichkeiten gegeben werden sie lesen zu können, er muß aber nicht darauf hingewiesen das da und da die agb aushängen und eingesehen werden können.
hate ich mal in vertragsrecht beim studium so nebenbei.
Eine andere Frage wäre an einen Anwalt ob klausen wie die oben genannte, das man sich damit einverstandenen erklärt fotografiert zu werden usw. ob diese laut agb-gesetz zulässig sind, das weiß ich nicht.
eine andere Frage: was ist mit bildern die man auf der straße selber macht und dort leute drauf sind, oder bei nem dorffest, man ist nicht der veranstalten möchte aber trotzdem über ein event berichten auf seiner seite. wie ist das dort?
bye marcel
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21.08.2003, 23:24
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#13
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TP-NL Team
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Überlingen am Bodensee
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Aber muss eigentlich nicht der Verkäufer bei dem Verkauf gegenüber einer Privatperson (wie hiess das gleich nochmal)
auf die AGB hinweisen? 
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21.08.2003, 23:41
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#14
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TP-Special Mod
Registriert seit: Jun 2001
Ort: 8°21' O 49°1' N
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Ich - mit meinem Laienwissen - geh mal davon aus, des so eine Art Standard-AGB gibt, die der Kunde nicht unbedingt kennen muß, an die der Händler sich aber halten muß. Weicht der Händler in irgendeiner Art von diesen Standards ab, muß er deutlich darauf hinweisen. Fänd ich persönlich logisch und praktikabel.
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21.08.2003, 23:45
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#15
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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Zitat:
Original geschrieben von HeinsMarcel
ob diese laut agb-gesetz zulässig sind, das weiß ich nicht.
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Ein AGB-Gesetz im eigentlichen Sinne gibts ja auch gar nicht  Denn die AGB funktionieren frei nach dem Prinzip "take it or leave it". Die einzigen Einschränkungen liegen in der bestehenden Gesetzgebung. AGB dürfen also weder widerrechtlich noch unsittlich oder sontwas sein - alles andere ist aber erlaubt!
Ne Erlaubnis von den Leuten brauchst du nur bis zu einer gewissen Anzahl Personen auf dem Bild. Wo die genau liegt, weiss ich jedoch nicht. Eine kleinere Ansammlung genügt jedoch schon damit du nicht mehr fragen musst.
Gruss Adi
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