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Alt 30.08.2003, 17:12   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2003
Artist macht alles soweit korrekt
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Domainrecht


Hallo,
1.) ich habe vor recht langer Zeit eine ---XYZpaedagogik.de-- gesichert. Ich wollte ursprünglich auf dieser Site Informationen zu genau diesem Thema bereitstellen bin aber noch nicht dazu gekommen.
In der Zwischenzeit hat ein ander sämtliche Domains mit dem gleichen Namen, aber den übrig grbliebenen Endungen gesichert und bereits eine umfangreiche Webpräsentation bereitgestellt.
Kann dieser Anbieter irgendwann berechtigterweise auch meine XYZpaedagogik.de - Domain einfordern obwohl ich zuerst diesen Namen registriert habe?. Es ist wohl ein nicht schützbarer Begriff.
z.B. Schulpaedagogik oder Tanzpaedagogik oder.....
2.) Ich habe ein Lehrbuch zu diesem XYZpaedagogik-bereich veröffentlicht.
Kann ich XYZpaedagogik.de auf meine eigentliche Buchpräsentation weiterleiten oder ist dies als wettbewerbswiedriges Verhalten gegenüber anderen Autoren zu diesem Thema zu werten?
3.) Was kann passieren, wenn ich diese Domain unbenutzt lasse (Baustelle) ?

Thank's
Artist ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 30.08.2003, 18:39   #2
TP-Insider
 
Benutzerbild von wuselmann
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Wolfenbüttel
wuselmann ist auf einem guten Weg
Alles ohne Gewähr:

zu 1) Ausdrücke wie Schulpaedagogik sind "generische" Begriffe, deren Verwendung im Netzt schon recht oft auch gerichtlich ausgehandelt wurde. www.mitfahrzentrale.de ist da nur ein Fall.

Im Allgemeinen behaupte ich mal, das eine einseitiges Informationsangebot auf einer solchen Domain immer problematisch ist und von Mitbewerbern als wetbewerbswidrig angesehen werden kann.

Also besser eine allgemeine Website - auch mit Links zu anderen Anbietern - zu machen und das eigene gewerblcihe Angebot unter einer speziellen Domain veröffentlichen.

2) leitet sich dann von dem oberen ab. Unter www.arzt.de dürfte zum Beispiel kein Arzt allein zu finden sein... wobei das bei der Berufskruppe sowiso recht krass ist.

3) ungenutzt sollte das kein Problem sein. Begehst ja keinen "Verstoß" solang' nichts drauf ist.

In wie weit da dann auch eine Impressumspflicht für leere Seiten besteht bin ich mir nicht sicher.

x) das könnte informieren: http://www.heise.de/newsticker/data/jk-11.12.02-002/


Holger, der wuselmann
__________________
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