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01.09.2003, 14:58
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#1
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Emsland
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rechte an drucksachen (copyright)
hier mal ne (für mich) wichtige frage an die rechtsgelehrten unter euch.
wie seht ihr folgende begebenheit?
ich arbeitete mal für eine firma, welche für einen touristiverein die drucksachen gemacht hat.
nun habe ich mich in dem heimatort des touristikvereins vor längerem selbsständig gemacht und bin dem verein auch beigetreten.
jetzt soll ich für den verein die broschüre machen.
die andere firma droht mir jetzt mit klage, wenn die auch nur ein bildschnipsel aus dem vorjahreskatalog in der neuen broschur finden.
auf der alten broschur steht auf der rückseite:
(C) touristikverein xxxx
Gesamsherstellung firma yyy
ich habe vom verein die mündliche zusage, alles benutzen zu dürfen, was ich möchte. 99,99% der bilddaten sind neu verwendet worden, bzw. wurden mir als dia/foto zur verfügung gestellt.
einige wenige musste ich abscannen aus dem alten.
auch viele werbeanzeige sollen so bleiben wie gehabt, ich muss sie also auch vom alten katalog abscannen.
die firma wirft mir auch vor, ich hätte mir vor dem austreten aus der firma einige kundendaten auf cd gebrannt, was natürlich nicht stimmt.
wie seht ihr die rechtslage?
ich meine, alleine der copyrighthinweis (touristikverein)
gibt mir das recht, nach absprache mit dem verein, auch bilder aus dem alten prospekt zu reproduzieren, oder nicht?
gruß pille
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Zieht euch warm an, denn draussen ist es kälter als im Dunkeln.
Geändert von pille (01.09.2003 um 17:26 Uhr).
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01.09.2003, 17:27
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Emsland
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ach ja, kleiner nachtrag:
wie sieht das eigentlich mit dem text aus?
der soll ja genau wie vom vorjahr übernommen werden.
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Zieht euch warm an, denn draussen ist es kälter als im Dunkeln.
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01.09.2003, 17:50
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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ich denke es kommt darauf an in welcher Form die Firma die Verwertungsrechte an den Verein weitergegeben hat. Denn wenn diese Daten dem Verein zur Verfügung stehen, dann darf er sie auch an einen neuen Dienstleister weitergeben.
Darfst du denn für den Verein tätig sein? Oftmals sichern sich Arbeitgeber ab, indem sie im Arbeitsvertrag vermerken das die Arbeitnehmer in einem bestimmten Zeitraum (häufig 5 Jahre) nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht für die Kunden der Firma tätig sein darf. Existiert eine solche Klausel in deinem alten Arbeitsvertrag?
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01.09.2003, 17:53
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Emsland
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hi ratze, endlich eine meldung. mir ist schon ganz schummrich wegen dem sche**.
also, so nen vertrag gibt es nicht. und wie beschrieben, steht auf dem alten katalog das bekannte "c" und dann der touristikverein. ich weiß auch, das der touristikverein damals die bilddaten der druckerei gegeben hat, es sind also keine bilder der druckerei.
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Zieht euch warm an, denn draussen ist es kälter als im Dunkeln.
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01.09.2003, 17:57
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Emsland
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also ich denke ja, mir kann da nix passieren.
der t-verein steht im alten katalog als inhaber des copyrigts drin, und der würde mir sicherlich auch eine schriftliche genehmigung geben, das ich alles aus dem alten katalog reproduzieren darf.
nur ist die rechtssprechung in D halt manchmal sehr ähm kompliziert.
seh ich das alles falsch?
oder seh ich das zu einfachß
a. c ist beim verein
b. verein gibt einwilligung
fettisch. ODER NICHT????
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Zieht euch warm an, denn draussen ist es kälter als im Dunkeln.
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01.09.2003, 17:59
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#6
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Super Moderator
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Lüneburg
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Ich würde das mal mit einem Anwalt klären.
Ich glaube das solltest du tun um einfach auf der sicheren Seite zu sein.
Das Geld solltest du investieren.
Außerdem würde ich nochmal mit dem Verein über die Situation sprechen.
__________________
Traum-Projekt.com "Klick zum Know-how"
Fragen/Probleme/Ideen ->rob@traum-projekt.com
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01.09.2003, 18:02
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Emsland
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das mit dem anwalt hab ich ohnehin vor.
ich will mich aber vorher "beruhigen" und eure meinung als "außenstehende" dazu hören.
meine rechtsauffassung kann ja auch ganz falsch sein.
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Zieht euch warm an, denn draussen ist es kälter als im Dunkeln.
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01.09.2003, 18:43
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#8
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TP-Lady Mod
Registriert seit: Mar 2003
Ort: NRW
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hi pille,
ich blick da zwar nicht ganz durch, aber es kann grundsätzlich nicht schaden, wenn du für Dritte (Kunde) irgendwas erstellst (Katalog, Flyer, Website ect.), dass du dir schriftlich bestätigen lässt, dass die Rechte des angelieferten, zu verwendenden Materials (Bilder,Texte) beim Kunden liegen. Der Verein sollte ja wissen, ob er seinerzeit Bild- und Textmaterial an die Firma geliefert hat.
Eine solche Klausel könnte z.B. im Vertrag stehen.
Es wäre sicher auch nicht schlecht, wenn du dir das Material vom Kunden anliefern lässt (CD, Manuskript, Fotos) und nicht verwenden sie das Bild auf Seite 7 aus dem Katalog XY.
Ob man dadurch 100% abgesichert ist weiß ich nicht, aber es wäre schon heftig, wenn man angeliefertes Bildmaterial, erst noch auf Urheberrechte prüfen müsste. Allerdings wundern würde mich das auch nicht, bei dem was man als Gestalter, Designer, Grafiker ect. alles an Gesetzesvorschriften wissen sollte.
Wenn du allerdings selber für die Auswahl des Materials zuständig bist, dann solltest du schon wissen, woher es stammt und wer Rechte besitzt.
Gruß nici
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01.09.2003, 18:56
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Emsland
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aber seid ihr den nun grundsätzlich auch meiner meinung, oder eher nicht?
meine meinung:
im alten prospekt steht der verein als c-inhaber drin.
wenn der verein mir nun sagt:
dieses und jenes bild hätten wir gerne aus dem alten katalog übernommen, sie brauchen keine angst wegen der rechtlichen sachen haben.
nun bin ich doch aus dem schneider, oder seht ihr das grundsätzlich nicht so?
wenn die alte druckerei dann was rechtliches von mir will, kann ich das doch alles "weitergeben" an den verein, der hat mir ja bestätigt, das da keine bedenken sind.
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Zieht euch warm an, denn draussen ist es kälter als im Dunkeln.
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01.09.2003, 18:57
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#10
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2003
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Hi Pille,
cih würde mir auch auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen (in deinen Vertragsbedingungen oder so), dass du die Bilder und Texte usw. unter der Annahme verwendest, dass der Auftraggener zu deren Verwendung berechtigt ist.
__________________
Träume nicht dein Leben
– lebe deinen Traum!
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01.09.2003, 19:01
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Emsland
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werde ich auch machen, genauso wie das gespräch mit einem anwalt führen.
ich dachte das recht ist ganz klar auf meiner seite, wenn derjenige, der im prospekt als copyright-inhaber mir einen "folgeauftrag" gibt, und mir sagt, ich könne bei bedarf alles aus dem alten katalog verwerten. ich muss ihm doch glauben können, zumal er ja auch als c-inhaber vermerkt ist.
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Zieht euch warm an, denn draussen ist es kälter als im Dunkeln.
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01.09.2003, 19:10
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#12
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TP-Lady Mod
Registriert seit: Mar 2003
Ort: NRW
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Nun, darum solltest du dich auch absichern!
Nichts gegen deinen Verein (kenne ich ja nicht), aber sollte da wirklich mal was nachkommen und das vielleicht auch noch ins Geld gehen, dann will keiner mehr was gesagt haben.
Ich will dich ja nicht beunruhigen, aber wenn der Verein das Material gestellt hat, dann kann er dir das ja schriftlich geben.
Es könnte aber auch sein, das die "Ex-Firma" damals die Bilder gestellt hat und einen Texter beauftragt hat für diesen Katalog.
Für den Katalog als Gesamtwerk, hat dann der Verein das Copyright, das muss aber nicht zwangsläufig heißen, dass der Verein auch die Rechte auf jedes verwendete Bild hat.
Aber wie gesagt, sicher bin ich mir da auch nicht!
Gruß nici
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02.09.2003, 09:48
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#13
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich
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Hi Pille
Sage jetzt zwar nix neues, da alles wichtige schon gesagt wurde, möchte jedoch nur nochmal zusammenfassen: es gibt nun zwei Dinge die du vor Arbeitsanfang tun musst:
- schriftlich vom Verein erklären lassen, dass jegliche Rechte an den dir zugestellten Materialien bei ihm liegen
- in deinem alten Arbeitsvertrag nachschauen, ob eine Klausel besteht, die etwas über die Zusammenarbeit mit den Kunden deines ex-Arbeitgebers aussagt.
Gruss Adrian
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02.09.2003, 14:32
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#14
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Emsland
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vor arbeitsbeginn ist gut
ich bin schon fast fertig.
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Zieht euch warm an, denn draussen ist es kälter als im Dunkeln.
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02.09.2003, 15:08
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#15
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Emsland
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so, mein rechtsanwalt hat mir soeben bestätigt, dass ich nix zu befürchten habe. das copyright ist auf den verein abgegeben worden, als er es auf der drucksache vermerkte.
zudem noch die schriftliche bestätigung und nutzungsrechte vom verein und alles geht klar.
wenn doch noch was kommen sollte, kann ich mich auf die beiden sachen berufen.
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Zieht euch warm an, denn draussen ist es kälter als im Dunkeln.
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