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Hi KRONOX
Na klar, rechtliche Grundlagen gibts da zuhauf, fragt sich im Endeffekt dann nur wem die auch wirklich helfen!
So ist es relativ entscheidend ob ein Vertrag vorhanden war, in welchem das Eigentum geregelt wurde. Falls kein Vertrag vorhanden ist, so wird der nächste Punkt zu checken sein, ob die verrichtete Arbeit bereits in das Arbeitsverhältnis gefallen ist. Denn sollte das zutreffen, so kann man schon davon ausgehen, dass die Firma die Rechte am Eigentum hatte und hat, weil ein Subordinationsverhältnis vorlag und die Arbeit auf "Befehl" ausgeführt wurde.
Falls nichts von oben genanntem zutrifft, so wirds schon wieder schwieriger. Es hängt nun davon ab, ob für die erstellten Sache eine finanzielle Abgeltung stattgefunden hat aus welcher dann im Sinne eines normalen Werkvertrages auch geschlossen werden kann, dass ein Übergang des Eigentums stattgefunden hat..
Gruss Adi
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