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Du darfst sie dann agr nciht in der Rechnung ersichtlich machen!!
Das trifft aber nur bei der Kleingewerberegelung zu!! Wenn du Sie erhebst dann musst du sie abführen und wenn du sie nicht abführst, dann darfst du sie auch nicht ausweisen!!
Huch ziemlich durcheinander aber hoffentlich trotzdem verständlich
Steffen
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Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.
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