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Thema: Rechtliche Frage: Mündlicher Vertrag

  1. #1
    TP-Junior megamanX macht alles soweit korrekt Avatar von megamanX
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    Jun 2002
    Beiträge
    9

    Rechtliche Frage: Mündlicher Vertrag

    Hi Leute,

    vor ein paar Tagen hatten wir ja schon einmal das Thema "mündlicher Vertrag" angeschnitten. Ich habe jetzt ein etwas anderes Problem, dass aber damit zusammenhängt:
    Die Firma Y hat der Firma X einen Auftrag gegeben. Herr B arbeitet für die Firma X und leitet die Projektgruppe, die den Auftrag für Firma Y ausführen soll.
    Ein Freund von mir ist ebenfalls in dieser Projektgruppe und hat mich mit angeworben. Ich habe mit Herrn B telefoniert, und es gab die Vereinbarung, dass für 2 verschiedene Leistungen innerhalb des Projekts je 40 Euro bezahlt würden. Diese Leistungen habe ich im Rahmen des Projekts je viermal erbracht, was einer Summe von 320 Euro entspricht (nur damit ihr wisst, in welcher Größenordnung sich mein Problem abspielt).
    Nun hat aber die Projektgruppe den Auftrag alles andere als rechtzeitig abgeschlossen. (Ich wurde schon nach kurzer Zeit vom Projektleiter wegen persönlicher Differenzen entlassen, sollte aber natürlich für die geleistete Arbeit entlohnt werden.)
    Mein Freund, der noch immer Mitglied der Projektgruppe ist, hat mir nun erzählt, er habe das Gerücht gehört, auf Grund der Verzögerung könne es sein, dass Firma Y nicht den vereinbarten Preis an Firma X bezahlt. Das würde bedeuten, dass Firma X auch mir nicht den mündlich vereinbarten Lohn bezahlt!
    Allerdings wurde der mündlich geschlossene Vertrag mit Herrn B im Laufe des Projekts nicht geändert. Mir wurde von irgendwelchen Reduzierungen nichts erzählt.
    Ich kann nun nicht glauben, dass es rechtlich einwandfrei wäre, wenn Firma X mir nicht die eingangs vereinbarte Summe zahlt!
    Wenn ihr mir hier Rat geben könntet, wie ich auf jeden Fall an mein verdientes Geld komme, wäre ich euch sehr dankbar.

    Gruß,
    Gerrit

    PS: Ich muss nun schon seit Wochen meinen alten 14-Zoller benutzen und brauche das Geld dringend für einen neuen Monitor...
    ReactOS (freier Windows-Klon)

  2. #2
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    May 2001
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    1.121
    Hallo,

    Du als Mitarbeiter der Firma X hast mit dem Aussenverhältnis der Firma X (AN) zur Firma Y (AG) nixhts zu tun. Ob X von der Y bezahlt wird oder nicht ist deren Problem. Das entbindet X wiederum nicht von der Pflicht ihrerseits ihre Verträge mit ihren Mitarbeitern (Bezahlung) zu erfüllen.

    Nehmen wir jetzt mal an Du wärest an der Verzögerung die zur Nichtzahlung führte "schuld" - selbst dann müßtest Du eventuell nur bei grobfahrlässigem Handeln Deinerseits haften. In der Regel aber nicht für den gesamten Schaden. Es liegt im Machtbereich des AN X dafür zu sorgen, das ein Termin eingehalten wird.

    Thomas

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