Hallo,
Du als Mitarbeiter der Firma X hast mit dem Aussenverhältnis der Firma X (AN) zur Firma Y (AG) nixhts zu tun. Ob X von der Y bezahlt wird oder nicht ist deren Problem. Das entbindet X wiederum nicht von der Pflicht ihrerseits ihre Verträge mit ihren Mitarbeitern (Bezahlung) zu erfüllen.
Nehmen wir jetzt mal an Du wärest an der Verzögerung die zur Nichtzahlung führte "schuld" - selbst dann müßtest Du eventuell nur bei grobfahrlässigem Handeln Deinerseits haften. In der Regel aber nicht für den gesamten Schaden. Es liegt im Machtbereich des AN X dafür zu sorgen, das ein Termin eingehalten wird.
Thomas


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