Was? Oh Mann, ich würde direkt meinen Anwalt anrufen und ihn fragen, was der dazu sagt. Diskutieren nützt da sicher nicht mehr viel, also mach ihm die Hölle heiss.
Gruss...Martin
Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Vielleicht könnt Ihr helfen? : )
Ist etwas verzwickt und auch verrückt.
2001 habe ich für einen Neukunden (Vertrag vorhanden) eine 3D Animation erstellt (Vorlage nach seinem Logo - übereicht durch Ihn). 3mal hingefahren Layout erstellt usw. Kunde auch Vertrag unterschrieben aber es ist nie etwas passiert. Dies zur Vorgeschichte. Also A .. aufgerissen ohne Ende. Egal
Jedenfalls habe ich das 3D Logo erstellt und später als Arbeitsbeispiel online auf meine Seiten gestellt. Vor ein paar Wochen checkte ich mal wieder das Web gerade nach solchen Geschichten und siehe da, meine erstellte 3D Animation ist auf den Seiten des Kunden zu finden - Fazit von meinen Seiten gemopst. Nun habe ich nochmals dem Kunden angeboten die 3D Animation (Basis sein Logo) zu kaufen. Er zeigte kein Interesse und entfernte es nach Aufforderung von seinen Seiten. Nun der spätere Rache Akt - Ich solle eine Unterlassungsklage unterschreiben sowie eine saftige Gebührenrechung. Was sagt Ihr dazu?
Was? Oh Mann, ich würde direkt meinen Anwalt anrufen und ihn fragen, was der dazu sagt. Diskutieren nützt da sicher nicht mehr viel, also mach ihm die Hölle heiss.
Gruss...Martin
Dank Dir - schon klar!
RA kostet aber leider Zeit und Geld. Möglicherweise auch nicht notwendig mit der richtigen Antwort.? Die Frage die sich mir stellt, hat er überhaupt ein Recht dazu? Das Logo ist keine eingetragene Marke/Bildmarke sowie hat er es mir übergeben zur Erstellung der Animation, dass er bis zum heutigen Tag sich nicht bei mir gemeldet hat, trotz Vertrag zur Erstellung einer Kompletten Internetpräsentation inkl. Animation gibt Ihm doch kein Recht zu solch Reaktion? Dazu muss ich sagen habe leider nichts schriftl. zu Nutzungsrecht seines Logos.
Würde dir wirklich auch zu einem Anwalt raten zumindest wenn du auch die nötigen Beweise hast, dass der Kunde dein Werk auf seinen Seiten hatte. Denn damit würde sich auch die rechtliche Situation etwas ändern und du könntest auf die Erfüllung des Vertrages pochen, sprich die Bezahlung deiner Leistung durch den Kunden. Rechnungsbetrag natürlich inklusive Verzugszinsen und allem drum und dran denn verjährt ist es ja noch nicht.
Aber alles in allem sicherlich ein relativ komplizierter Sachverhalt und du hast mehrere Möglichkeiten wie du gegen diesen Typen vorgehen kannst. Welche für dich am einträglichsten bzw. sichersten ist, wird dir wirklich nur ein RA sagen können.
Gruss Adrian
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