Theoretisch schon ja. Praktisch hingegen wird es ausreichen wenn du die Daten wenigstens 5 Jahre aufbewahrst. Es sei denn du betreibst Geldhinterziehung im grösseren Rahmen und gehst davon aus, dass es irgendwann mal auskommen könnte
Adrian
Hallo, wir haben eine GbR. Wir (2 Gesellschafter) müssen also 3 Steuererklärungen machen. ! für die Firma und für jeden von uns eine. Die ganzen Unterlagen von der Firma müssen wir ja 10 Jahre aufbewahren. Nur wie sieht das mit den privaten Unterlagen aus von meiner Steuererklärung. Muss ich die auch so lange aufbewahren?
Theoretisch schon ja. Praktisch hingegen wird es ausreichen wenn du die Daten wenigstens 5 Jahre aufbewahrst. Es sei denn du betreibst Geldhinterziehung im grösseren Rahmen und gehst davon aus, dass es irgendwann mal auskommen könnte
Adrian
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Ok. Und wie sieht das z.B. mit privaten Kontoauszügen aus? Muss ich da alle aufbewahren oder nur die relevanten?
Hallo, ich nutze diesen Thread mal für meine Fragen.
Ich hab 2005 mit nem Kollegen eine GbR für ca. 6 Monate gehabt.
Insgesamt betrug der Gewinn ca. 300 € (also 150€ pro Person) und die GbR existiert nicht mehr (2005 aufgelöst)
Nun habe ich vor ein paar Wochen nen Batzen Papiere für die Steuererklärung bekommen. EÜR und Umsatzsteuererklärung hab ich schon fertig.
Ich komme aber nicht so richtig mit den anderen Unterlagen klar.
Zur Info: Wir haben nur Waren gekauft und wieder verkauft, sonst hatten wir keinerlei Einnahmen.
Es geht los mit Formular ESt 1 B (Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung): In Zeile 9 muss man angeben um was für eine Gesellschaft es sich handelt. § 2b EStG gibt es aber gar nicht mehr?
Und §15 Abs.4 S. 6-8 trifft auch nicht zu...
Also nix ankreuzen?
Dann gehts weiter mit den Anlagen (Zeile 32):
Ich nehme an, ich muss Anlage FB und FE1 ausfüllen oder?
Wieso hat die erste Reihe in FE1 "00000" eingetragen?
Kommen da die Einnahmen/Ausgaben der Gesellschaft rein und in die Reihen daneben werden diese auf die Beteiligten verteilt?
Was sind laufende Einkünfte?
Vielen Dank für eure Hilfe!
ui, wo hast du das denn ausgegraben![]()
Sollte dich auch nicht betreffen, es sei denn du hast irgendwelche Anteile an Verlustzuweisungsgesellschaften wie z.B. im Schiffbau oftmals der Fall war.§ 2b EStG gibt es aber gar nicht mehr?
richtigAlso nix ankreuzen?
richtigIch nehme an, ich muss Anlage FB und FE1 ausfüllen oder?
Weil das die Gesamtsumme der Gesellschaft ist, die auf die einzelnen Gesellschafter verteilt werden soll.Wieso hat die erste Reihe in FE1 "00000" eingetragen?
An sich brauchst du da nur Zeile 3 ausfüllen in der Anlage FE1Kommen da die Einnahmen/Ausgaben der Gesellschaft rein und in die Reihen daneben werden diese auf die Beteiligten verteilt?
Der normale Gewinn stellt laufende Einkünfte dar. Zu unterscheiden ist der laufende Gewinn vom begünstigen Gewinn i.S.v. § 16 EStG, welcher Betriebsaufgabe oder -veräußerung entsteht.Was sind laufende Einkünfte?
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Schenkung, Taschengeld, nenn' es wie du willst.
Es braucht auf jeden Fall nicht angegeben werden.
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Wenn die Gesellschaft aufgelöst wird ist der Gewinn zu unterteilen in einen laufenden Gewinn, der wie sonst auch in Kennzahl 10 einzutragen ist.
Zusätzlich gibt es jedoch noch einen Aufgabegewinn, der in Kennzahl 30 einzutragen ist wenn ich den Usernamen zumindest richtig deute. Ansonsten die Kennzahl 31![]()
Falls evtl. die Voraussetzungen der Kennzahl 24 erfüllt sind, dann trag den Aufgabegewinn dort ein.
Gruß
Sven
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Zitat von Poloatze
Bei uns entspricht der Aufgabegewinn dem laufenden Gewinn. Wir hatten ja keine Büroausstattung usw. die hätte verkauft werden können.
Muss ich den Wert jetzt zweimal eintragen (14 + 30) oder nur einmal (wo)?
Bist du dir sicher mit Kennzahl 10? Müsste das bei einer GBR nicht 14 sein?
10 gilt doch für Einzelunternehmen oder?
äh ja, sorry. Natürlich 14, da wo "Mitunternehmer" steht. Hab keinen Vordruck zur Hand.Bist du dir sicher mit Kennzahl 10? Müsste das bei einer GBR nicht 14 sein?
dann ist alles in die Kennzahl 14 einzutragen und in die Kennzahlen 24 ff dann gar nichts mehr.Bei uns entspricht der Aufgabegewinn dem laufenden Gewinn. Wir hatten ja keine Büroausstattung usw. die hätte verkauft werden können.
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Hallo,
wenn schon ein alter Thread aufgegriffen wurde und ihr die ganzen Zeilen der gesonderten Erklärung behandelt, hätte ich folgende Fragen.
Da man die Anlage GSE anscheinend leer lassen muss, fehlt mir derzeit nur noch die gesonderte Erklärung.
So wie ich die Anleitung zur Erklärung verstanden habe, muss ich dann nur den Hauptvordruck und die Anlage FE 1 ausfüllen?
In einem Antrag sind dreimal die gleichen Seiten vorhanden. Für die GbR. müsste man jedoch wohl nur eine ausfüllen oder pro Gesellschafter eine?
2-7 das Unternehmen
9 Muss ich das erste ankreuzen?
16-20 Da kommen dann wohl meine Daten rein, da ich Empfangsbevollmächtigt bin.
Ok, ab jetzt komme ich ins Straucheln.
Viel kann es ja nicht sein.
Wir haben im Jahr 2005 gerade mal bisschen Provision von DSL-Vermittlungen erhalten und hatten normale Ausgaben wie: Server- u. Internetkosten, Bücher. Da wir mehr Ausgaben hatten, haben wir den Defizit mit Privateinlagen gedeckt.
2 Personen – 50:50 Aufteilung.
Quickbooks spuckt mir diese Daten für das Jahr 2005 aus.
A. EINNAHMEN
Umsatzerlöse 232,37
vereinnahmte Umsatzsteuer 37,00
Umsatzsteuererstattungen 100,43
B. AUSGABEN
Aufwendungen für Telefon und Porto 156,70
sonstige betriebliche Aufwendungen 912,13
verauslagte Vorsteuern 152,31
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -851,34
Wäre echt super, wenn mir jemand helfen könnte.
Viele Grüße aus Stuttgart
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