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Thema: Ein paar Fragen zum Webrecht

  1. #1
    TP-Junior
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    Ein paar Fragen zum Webrecht

    Ich bin in einem Team das ein Onlinegame codet. Nun habe ich ein paar Fragen dazu:

    1. Wenn man sich bei dem Spiel registriert muss man die AGB des Spieles anerkennen (ohne das geht es nicht). Kann ich nun in die AGB schreiben, das man z.b. nur 1 Account hat und wenn man dagegen verstößt muss man Strafe zahlen (so wie Bearbeitungsgebühr/ also löschen des Spielers, etc.)
    Ist sowas erlaubt oder was brauche ich dafür umsowas machen zu dürfen??

    2. Wir sind ein Team aus 10 Leuten. Nun haben wir da ein Problem und zwar haben wir einen Sponsor. Der will natürlich was sehen. Unser Problem ist nun, sobald ein Coder aussteigt und der seinen Cod uns nicht mehr zur Verfügung stellt haben wir da dann das Problem das wir den Teil ja dann neucoden müssen und so der Sponsor nichts sieht. Da dachte ich mir ob man nicht machen kann, das die Scripte, Bilder,etc. der einzelnen Leute an das ganze Team überschrieben werden?? (auch wenn nicht alle 18 sind !!!!).
    Oder wie könnte man das regeln??

  2. #2
    TP-Insider
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    1. nein. man darf in den agbs keine überasschende klauseln erwähnen. du darfst schreiben, dass man nur einen account haben darf, aber du darfst nicht schreiben dass man dafür auch noch strafe zahlen soll, wenn man sich da nicht ranhält

    2. was sehen? die werbung? meistens ist das nur ein code, den jeder mit html-kenntnissen an die richtige stelle setzen kann, allerdings ist html kein coden von daher sag ich noch dazu, dass ich nicht weiss wie das bei php und so ist ....

  3. #3
    TP-Insider Avatar von wuselmann
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    zu 1)
    Um das Geld mit einer Aufwandsbegründung eintreiben zu können - wenn es rechtlich überhaupt zulässig ist - muss der Vertragspartner aber auch durch eine Unterschrift Eure Bedingungen annehmen und akzeptieren.

    Wollt Ihr also Verträge verschicken lassen oder diese per Fax annehmen? Wollt Ihr das Geld dann von (nicht geschäffts-fähigen) 13jährigen eintreiben?

    Ich halte das für nicht realistisch, wenn ich den Hintergedanken auch verstehe

    zu 2)

    Über sowas sollte man sich vorher Gedanken machen....
    Eine Lösung wäre, wenn Ihr eine Lizenzvereinbahrung trefft, die sämtliche Nutzungsrechte an für das Projekt geschriebenen Code für alle nutzbar macht.
    Oder Ihr macht gleich ein Open-Source-Projekt daraus.

    MfG
    Holger

  4. #4
    TP-Junior
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    Original geschrieben von coffeejunk
    1. nein. man darf in den agbs keine überasschende klauseln erwähnen. du darfst schreiben, dass man nur einen account haben darf, aber du darfst nicht schreiben dass man dafür auch noch strafe zahlen soll, wenn man sich da nicht ranhält

    2. was sehen? die werbung? meistens ist das nur ein code, den jeder mit html-kenntnissen an die richtige stelle setzen kann, allerdings ist html kein coden von daher sag ich noch dazu, dass ich nicht weiss wie das bei php und so ist ....
    Bei 1. Kann man das irgendwie einbauen. Also Strafe oder so??

    Bei 2. Mir geht es darum, wie ich es machen kann, das die Scripte dem ganzem Team gehören??
    Was brauche ich dazu??
    Wie geht das alles??
    Wie mach ich das mit der Licenzvereinbarung??
    Wichtig ist nicht alle im Team sind 18
    Geändert von dead (15.10.2003 um 21:50 Uhr)

  5. #5
    TP-Insider
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    1.) nein, jedenfalls nicht als agb, es stellt sich die frage ob man das absprechen darf, da ja das ausgehandelte vorrang hat, aber so etwas? ich weiss nicht recht, das würde glaub ich auch keiner machen

    2.) @wasmanbraucht: siehe wuselmann
    @lizenzvereinbarung: afaik geht das nur mit geschäftsfähigen leuten

  6. #6
    TP-Junior
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    also geht das nur durch open-source ??
    und wie mach ich das rechtlich gehsehen zu sowas??

  7. #7
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    uh? jetzt bin ich überfragt

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