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Thema: Freelancer & die Steuer

  1. #1
    TP-Newbie jilalleinzuhaus macht alles soweit korrekt
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    Freelancer & die Steuer

    Halli hallo,

    ich bin seit 2 Wochen nun "fest" bei einer Internetfirma als Freelancer eingestellt. Hab davor studiert und nebenher des öfteren ein paar Jobs für verschiedene Unternehmen im Bereich Webdesign/-entwicklung übernommen.

    Eine neue Steuernummer hab ich jetzt erst (vor einer Woche) beim Finanzamt beantragt. Aber kein Gewerbe angemeldet!

    Muss ich in meinen Rechnungen nun die Mehrwertsteuer mit draufsetzen oder gilt das für Freelancer nicht.

    Ich blick bei dem ganzen steuerrechtlichen Kram eh noch nicht durch. Über weitere Tipps oder Links wäre ich sehr froh.

    Jilalleinzuhaus

  2. #2
    TP-Member killerapp macht alles soweit korrekt
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    Hi,
    ob Freelancer oder Gewerbetreibender die Mehrwersteuer muss man ab 16.000 auf- bzw. abrechnenen...
    allerdings heißt sie bei Unternehmern eigentlich Umsatzsteuer (sagt aber keiner dazu).....
    jetzt kommt es darauf an ob du mehr als 16000€ im Jahr "machst".... Vorsicht nicht verdienst!!!

    hoffe ich konnte dir helfen....
    Geändert von killerapp (02.11.2003 um 20:15 Uhr)
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  3. #3
    TP-Newbie jilalleinzuhaus macht alles soweit korrekt
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    Die Sache ist, dass ich vorerst nur für 5 Monate als Freelancer gelte und danach evtl. eine Festanstellung bekomme.

    Habe in diesem Jahr 7 Monate bei meiner alten Firma als Festangestellte gearbeitet, dann 3 Monate studiert und arbeite jetzt noch 2 Monate als Freelancer.

    Da kommen insgesamt ca. 20.000,- Euro (Brutto) zusammen.

    Allerdings für die 2 Monate Freelancetätigkeit nur 5.000,-

    Wie sieht's dann aus?

  4. #4
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    Hmm,
    da würd ich mal beim Finanzamt nachfragen, aber ich denke du bist wohl mwst plichtig....bin mir aber nicht 100% sicher, ob man nach tätigkeiten trennen kann/darf

    ...sorry das ich da nicht helfen kann...ich weiß das solche tipps, wie frag mal da und da oft nicht so gut ankommen...
    ABER das Finanzamt berät kostenlos UND die fühlen sich extrem geehrt, wenn man um eine Sachkundige Meinung einzuholen bei denen nachfragt...
    Geändert von killerapp (04.11.2003 um 14:36 Uhr)
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  5. #5
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    Danke für den Tipp, ich glaub das werd ich auch nochmal machen.

    Als ich das erste mal da war, haben die mir blos gesagt: "Füllen Sie bitte diesen Zettel aus, schicken ihn an uns zurück und dann werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen".

    Den Zettel hab ich vor 3 Wochen weggeschickt, aber bisher keine einzige Regung. Kann aber auch verstehen, dass das Frankfurter Finanzamt viel zu tun hat.
    Allerdings brauchen die dann nicht im Nachhinein kommen und sagen, ich hätte was falsch gemacht.

    Naja, sehen wir mal.

  6. #6
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    Jep, wenn man dann beim persönlichen Sachbearbeiter sich erkundigt: "Sagen Sie Herr XY, habe ich hier alles richtig gemacht. Steht der dem Ganzen bestimmt gleich freundlicher gegenüber."

    Ich werd heute Abend mal meinen Dad dazu befragen, der ist Freelancer und kennt sich damit besser aus.
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  7. #7
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    Au ja, frag mal Deinen Dad.
    Ich freu mich über jeden Kommentar zu dem Thema.

    Jilalleinzuhaus

  8. #8
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    Also,
    du warst doch letztes Jahr noch nicht mwst-plichtig, (oder?)!
    Dann musst du dieses Jahr auch noch keine auf- bzw. abrechnen...
    erst ab anfang nächsten Jahres, weil du ja die grenze dieses Jahr überschritten hast (oder übschreiten wirst).
    So.....aber wie gesagt, es gibt viele besonderheiten im deutschen §-Dschungel...frag einfach nochmal nach
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