Hallo.Original geschrieben von Danny007
...Kann man mit einer Privaten rechtsschutzversicherung auch gegen Leute vorgehen die das Urheberecht verletzen? Oder braucht man für sowas eine Extraversicherung?
Nein, das ist ein Leistungsausschluß.
§ 3 (2) d) der meisten Bedingungswerke. Kann meines Wissens auch nicht anderweitig versichert werden. "Sellerie, Scherie" , wie der Fanzose zu sagen pflegt.Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrung rechtlicher Interessen ... in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum;
Gruß - Toni


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