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Thema: Nutzungsrechte bei unbezahltem Honorar

  1. #1
    TP-Newbie celina macht alles soweit korrekt
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    Nutzungsrechte bei unbezahltem Honorar

    Hallo,

    habe als Freelancer für eine 1-Mann-Agentur mehrere Webseiten erstellt. Nachdem ich eine sehr hohe Honorarsumme ausstehen habe und das eingesetzte Inkassounternehmen nur die Forderung bisher titulieren konnte, habe ich mit Anwalt die Endkunden angeschrieben. Darin weise ich auf das Urheberrecht und dass das Nutzungsrecht den Firmen noch nicht zusteht, da die Agentur mich nicht bezahlt hat. Zudem arbeitet ein Nachfolger an den Seiten weiter, das ich als rechtswidrig empfinde.
    Nun hat der Agenturmensch meiner Anwältin und mir eine 2-Tagesfrist gesetzt (lach..) : ich soll quasi meine Behauptungen zurücknehmen, sonst wird er gegen mich Strafanzeige stellen.

    Nun ist mein Anwalt nicht auf Internetrecht spezialisiert und da ich wegen der hohen Honorareinbussen mir keinen anderen leisten kann, bräuchte ich dringend Info's über die Vergabe von Nutzungsrechten im Zusammenhang mit der Bezahlung. Bei einem Webauftritt stammt das Layout nach einem konkreten Briefing des Agenturtyps und des Endkunden(eigentlich wurde mir eine Webseite gezeigt, die ich vom Aufbau kopieren sollte). Natürlich habe ich dann doch ein eigenes Layout erstellt, mit Vorgabe eigener Schriften, eigenem Flashfilm und sogar eigenhändig gezeichneter Elemente). Bei allen anderen Seiten ist das Layout nur durch eigene Ideen von mir entstanden.

    Bitte dringend um Feedback - vielleicht hat jemand sowas von Euch auch erlebt und hat da bereits Erfahrungen sammeln können.

    PS: Die Agentur hat bereits im Frühjahr eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, aber weiterhin diverse Freelancer beauftragt (neben mir gibt es also noch andere) - es gibt also bereits eine Reihe von Gläubigern. Von der eidesstattlichen Erklärung hatte keiner von uns was gewusst - das habe ich erst, nachdem keine Honorareingänge kamen, durch Nachforschungen erfahren.

    Also wegen Betrug können wir diesen Typ anzeigen, das habe ich nicht nur von meinem Anwalt bestätigt bekommen.

    Aber wir bräuchten dringend Infos bezüglich der Nutzungsrechte.

    Gruss
    Celina

  2. #2
    TP-Insider wuselmann macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von wuselmann
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    Gibt es schriftliche Verträge in denen die Übertragung der Nutzungs- & Eigentumsrechte an die Agentur oder den Endkunden geregelt wurden?

    Bei uns ist das so, das das Eigentum und die Nutzungsrechte an den Arbeiten mit der Bezahlung der Rechnung an den Kunden übergehen.

    Das Urheberrecht kannst Du in D nicht verlieren, wie in vielen Threads schon geschrieben wurde. Es steht Dir also frei, jedem der es hören will zu erzählen, das Du die Seiten gebaut hast.
    Wie Du das machst sollte aber eigendlich vor Leistungserbringung geklärt werden.


    Holger, der wuselmann

  3. #3
    TP-Newbie celina macht alles soweit korrekt
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    Info

    Hallo Holger,

    erstmal danke für Deine schnelle Antwort.

    Leider war die Beauftragung nur mündlich. Somit ist nur eine normale Rechtsgrundlage möglich. Dass ich für ihn gearbeitet habe, bestreitet er nicht. Allerdings gibt er teilweise falsche Aussagen von sich - in einem Fall habe er den Entwurf gemacht (das kann er gar nicht--er hatte mich nur zur kopie der Seite seines ehemaligen Geschäftspartners anstiften wollen..)

    Ist nur die Frage, inweit das Urhebergesetz das mit den Nutzungsrechten bei Nichtbezahlung geregelt ist. Normalerweise gilt auch im kaufmännischen Recht, dass Ware erst nach Bezahlung in das rechtmässige Eigentum des Käufers übergeht.


    Wäre also noch dankbar für jeden Tipp...

    Viele Grüsse
    Celina

  4. #4
    mrx
    mrx ist offline
    TP-Veteran mrx ist auf einem guten Weg Avatar von mrx
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    Re: Nutzungsrechte bei unbezahltem Honorar

    Original geschrieben von celina
    Nun ist mein Anwalt nicht auf Internetrecht spezialisiert und da ich wegen der hohen Honorareinbussen mir keinen anderen leisten kann
    Würde dir trotzdem Raten zu einem anderen Anwalt zu gehen.
    Und für die Zukunft: Immer alles schriftlich gegenzeichnen lassen!!
    Vielleicht hilft dir http://www.internetrecht-rostock.de oder http://www.anwalt-suchservice.de weiter...


    mrX
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