Zitat:
Original geschrieben von Thomas
aus dem Bauch raus: nur mit Genehmigung des Siteinhabers
Urheberrecht sollte für screenshots auch gelten, denke ich mal
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Dann haben wir den selben Bauch. Könnte mir allerdings auch vorstellen, dass ein ergänzter Textlink dann doch reichen dürfte.
Weiss vielleicht noch jemand Genaueres?