vorab, Quicken o.ä. kenne ich nicht, zu Buchungsfragen damit kann ich dir nicht helfen
zu 1)
Privatentnahmen sind
keine Geschäftsausgaben!
(dein Gewinn ermittelt sich aus der Differenz zwischen Umsatz und
Kosten, diesen musst du versteuern.
Ob du mehr oder weniger Privatentnahmen tätigst, als du wirklich verdient hast, ist dem FA ziemlich egal. Versteuert wird dein rechnerischer Gewinn, egal wieviel du davon entnommen hast.
Wenn du z.B. mal ein schlechtes jahr hast, und keinen Gewinn machst, brauchst du ja auch keine Steuern zahlen, Privatentnahmen - zu Lasten deines Eigenkapitals - wirst du aber auch dann entnehmen müssen)
zu 2)
ob abgeschrieben werden muss (AFA) oder du im ersten Jahr sofort in voller Höhe absetzen kannst, hängt maßgeblich vom Anschaffungspreis deiner Sachen ab.
Zitat:
- das Wirtschaftsgut ist selbstständig nutzbar,
- es handelt sich um ein abnutzbares bewegliches Anlagegut,
- die Anschaffungs-/Herstellungskosten betragen netto nicht mehr als 410 EUR
|
Quelle
Also: alles bis 410 € Netto Anschaffung wird zu 100% im Anschaffungsjahr als Betriebsausgaben sofort geltend gemacht, alles, was teurer war, muss abgeschrieben werden.
beachte dabei:
"ist selbstständig nutzbar", also z.B. auf eine Rechnung den PC, auf die nächste einen Monitor und auf die dritte Rechnung den Drucker gekauft (= 3 Rechnungen < 410 €) darft du theoretisch nicht sofort absetzen, sondern musst die Gesamtsumme abschreiben ...
zu 3)
wer nutzt denn schon Rechner, DSL und Telefon privat?

-> alles 100% Betriebskosten!
zu 4)
Stichwort "Arbeitszimmer", nur wenn du ein wirklich eigenes Arbeitszimmer hast, kannst du eine anteilige Miete, Strom- und Heizungskosten geltend machen!
dürfte in einer 2-Zimmer-Wohnung schwer fallen
zu 5 + 6)
sorry, keinen Plan, sowas macht bei mir der Stb.