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Alt 15.12.2003, 22:55   #1
TP-Member
 
Benutzerbild von apesinspace
 
Registriert seit: Mar 2003
apesinspace macht alles soweit korrekt

So ein paar Steuersachen


Hi,
ich weiß das es noch zeit ist für die StErklärung ist, aber das Wohngeld wartet schon auf die GuV-Rechnung für 2003.
Ich hab eine kleine Webdesign-Butze, sowie ein Privat-und ein Geschäftskonto, die fein säuberlich getrennt sind.
Geschäfts-Einnahmen/Ausgaben buche ich pflichtbewusst mit Quicken 2004.

Nun meine Fragen:

1. Sind Privatentnahmen (30% meiner Ausgaben) Geschäftsausgaben? Eigentlich ja, aber Quicken sieht die als Ausgaben an und schmälert dadurch den Endgewinn.
Da steigt mir das FA aufs Dach bei sowas oder? Wie buche ich es FA-konform?

2. 20% meiner Ausgaben sind Computer-Sachen, also erstmal Hardware (Lappy, Drucker) und dann Software (haha), Papier, Druckpatronen usw.
muss ich da mit Abschreibungen hantieren oder kann ich das alles als ganz normale Ausgabe-Summe angeben?

3. Welche FA-konformen Privatverwendungs-Anteile nehmt Ihr für PC-Hard/Software, Telefon und DSL, wenn Ihr die auch privat nutzt?

4. Ich arbeite derzeit noch von zu Hause aus (2 Zi. Whg, der Lappy ist mein Büro...). Kann ich da irgendwas von der Miete, Strom, Wärme als Ausgabe nehmen ohne mit dem Wohngeld Ärger zu kriegen?

5. Ich hab gehört, dass es jetzt standardisierte Einkommens-Überschuss-Bögen direkt vom FA gibt, stimmt das? Ich werde übrigens dieses Jahr USt-befreit sein, daher muss ich mich um den ganzen USt/MwSt-Kram nicht kümmern oder? bin schonmal sehr gespannt wie das alles "in echt" abläuft.

6. Was würdet Ihr mir für ein Steuerprogramm empfehlen (Sollte zu Quicken 2004 kompatibel sein)?

Danke für die Hilfe!

apesinspace
apesinspace ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 16.12.2003, 00:46   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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vorab, Quicken o.ä. kenne ich nicht, zu Buchungsfragen damit kann ich dir nicht helfen

zu 1)

Privatentnahmen sind keine Geschäftsausgaben!

(dein Gewinn ermittelt sich aus der Differenz zwischen Umsatz und Kosten, diesen musst du versteuern.
Ob du mehr oder weniger Privatentnahmen tätigst, als du wirklich verdient hast, ist dem FA ziemlich egal. Versteuert wird dein rechnerischer Gewinn, egal wieviel du davon entnommen hast.
Wenn du z.B. mal ein schlechtes jahr hast, und keinen Gewinn machst, brauchst du ja auch keine Steuern zahlen, Privatentnahmen - zu Lasten deines Eigenkapitals - wirst du aber auch dann entnehmen müssen)

zu 2)

ob abgeschrieben werden muss (AFA) oder du im ersten Jahr sofort in voller Höhe absetzen kannst, hängt maßgeblich vom Anschaffungspreis deiner Sachen ab.
Zitat:
- das Wirtschaftsgut ist selbstständig nutzbar,
- es handelt sich um ein abnutzbares bewegliches Anlagegut,
- die Anschaffungs-/Herstellungskosten betragen netto nicht mehr als 410 EUR
Quelle

Also: alles bis 410 € Netto Anschaffung wird zu 100% im Anschaffungsjahr als Betriebsausgaben sofort geltend gemacht, alles, was teurer war, muss abgeschrieben werden.

beachte dabei: "ist selbstständig nutzbar", also z.B. auf eine Rechnung den PC, auf die nächste einen Monitor und auf die dritte Rechnung den Drucker gekauft (= 3 Rechnungen < 410 €) darft du theoretisch nicht sofort absetzen, sondern musst die Gesamtsumme abschreiben ...

zu 3)

wer nutzt denn schon Rechner, DSL und Telefon privat?
-> alles 100% Betriebskosten!

zu 4)

Stichwort "Arbeitszimmer", nur wenn du ein wirklich eigenes Arbeitszimmer hast, kannst du eine anteilige Miete, Strom- und Heizungskosten geltend machen!
dürfte in einer 2-Zimmer-Wohnung schwer fallen

zu 5 + 6)

sorry, keinen Plan, sowas macht bei mir der Stb.
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2003, 08:57   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2003
Ort: Abensberg - Niederbayern
floh ist auf einem guten Weg
zu 5)
von diesen Formularen habe ich noch nichts gehört ;-( Da Du jetzt von der USt befreit kannst Du natürlich auch keine Vortseuer mehr geltend machen. Was jetzt zählt wenn Du Sachen einkaufts ist der Bruttobetrag.

zu 6)
Als gutes Steuer- Buchungsprogramm hat sich "Lexware - Buchhalter" bei mir bewährt. Buchungskenntnisse wären von Vorteil. Dieses Programm spukt Dir eine saubere GuV, Bilanz etc. aus. Und wenn Deine Firma wächst (z.B. GmbH) so bist Du mit diesem Programm kompatibel. Meine private ESt-Erklärung mache ich mit WISO. Da werde alle Formulare ausgedruckt und die Handhabung ist sehr einfach. Nachteil dabei ist, dass Du dann für Deine Freunde die Erklärungen machen darfst

Wünsche Dir viel Glück!

Florian
floh ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2003, 19:47   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
Joern macht alles soweit korrekt
Zu 5) Das Formular gibt es erst für die 2004er Einnahmen-/Überschussrechner.

Zu 6) Ich habe Taxman. Da ist ein Einnahmen - Überschussrechner schon dabei.
__________________
Gruß Jörn
Joern ist offline   Mit Zitat antworten
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