Gib denen was sie wollen und verbessere den Fehler. Solange noch kein Bescheid für die Gbr ergangen ist (wird so sein) kein Problem. Der Bescheid der dann ergeht ist ein Grundlagenbescheid für die EST. Dein EST-Bescheid wird dann ebenfalls geändert.
hi
ich habe ein kleines problem.
ich habe post vom finanzamt bekommen, das sie meine einnahmen-überschussrechnung meiner gbr für 2002 noch nicht bearbeitet haben und sie zusätzlich zu den bereits eingereichten aufstellungen die gesamten ausgaben in kategorien aufgeteilt haben wollen.
habe mich jetzt an die arbeit gemacht und erschreckt festgestellt, das ich mich bei meiner ersten aufstellung, die ich schon eigerecht habe, um 500-700 euro zu meinen gunsten verrechnet habe.
meine private einkommensteuererklärung ist schon bearbeitet und meines wissens soweit abgeschlossen.
weiss jemand rat, wie ich jetzt vorgehen soll? ich habe gehört, das man seine angeben nochmal korrigieren kann, soweit alles noch nicht festgesetzt wurde. welche konsequenzen würden mir drohen, habe nicht gerade bock stress mit dem fa zu bekommen?
danke
gruß
qwert
Gib denen was sie wollen und verbessere den Fehler. Solange noch kein Bescheid für die Gbr ergangen ist (wird so sein) kein Problem. Der Bescheid der dann ergeht ist ein Grundlagenbescheid für die EST. Dein EST-Bescheid wird dann ebenfalls geändert.
Gruß Jörn
muss ich den fehler dann einfach korrigieren oder denen das auf irgendwelchen formularen mitteilen?
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