Hallo ???,
die Frage lässt sich in dieser Form für Sie leider nicht zufriedenstellend beantworten, ich kann auch nicht ausschliessen, dass Ihnen die unterschiedlichen Arten möglicher Förderungen vielleicht nicht geläufig sind.
Als mögliche Förderung kommen über das Arbeitsamt z.B. Ich-AG oder Überbrückungsgeld in Frage, letzteres richtet sich nach der Höhe des zuletzt bezogenen Gehaltes.
Fällt das Überbrückungsgeld höher aus, als die Summe der in 3 Jahren anfälligen Ich-AG Förderung, dann ist es der Förderung aus der Ich-AG ggf. vorzuziehen.
Unabhängig davon gibt es in verschiedenen Bundesländern nicht rückzahlbare Existenzgründungszuschüsse, die jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft sind, in NRW z.B. 10.000 € für besondere Ziel-2-Gebiete bei Schaffung von mindestens einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsplatz.
MfG
M. Grigo


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