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Thema: steuerklasse?

  1. #1
    TP-Newbie powerbook macht alles soweit korrekt
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    steuerklasse?

    hi,


    ich lese schon seid einpaar wochen mit, und habe mir dank euch schon so einige informationen sammeln können.
    werde in ca. 2 monaten selbständig bin aber gerade noch arbeitslos seid dem 31.12.03. meine vorbereitungen laufen auf hochtouren, möchte deshalb keine fehler machen.

    so nun meine frage:
    ich bin verheiratet, meine frau verdient als projektleiterin gut, als ich noch berufstätig war, hatten wir das gleiche gehalt mit steuerklasse 4, deswegen haben wir keine veränderung vorgenommen. nun da ich aber jetzt arbeitslos bin, dachten mein frau und ich, dass wir sie auf die steuerklasse 3 drücken. falls wir das machen, bekomme ich logischerweise weniger arbetslosengeld und somit auch weniger existensgründerzuschuß ?

    bedanke mich schonmal im vorab für eure mithilfe.



    mfg
    powerbook

  2. #2
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Hallo ???,

    die Frage lässt sich in dieser Form für Sie leider nicht zufriedenstellend beantworten, ich kann auch nicht ausschliessen, dass Ihnen die unterschiedlichen Arten möglicher Förderungen vielleicht nicht geläufig sind.

    Als mögliche Förderung kommen über das Arbeitsamt z.B. Ich-AG oder Überbrückungsgeld in Frage, letzteres richtet sich nach der Höhe des zuletzt bezogenen Gehaltes.

    Fällt das Überbrückungsgeld höher aus, als die Summe der in 3 Jahren anfälligen Ich-AG Förderung, dann ist es der Förderung aus der Ich-AG ggf. vorzuziehen.

    Unabhängig davon gibt es in verschiedenen Bundesländern nicht rückzahlbare Existenzgründungszuschüsse, die jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft sind, in NRW z.B. 10.000 € für besondere Ziel-2-Gebiete bei Schaffung von mindestens einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsplatz.

    MfG
    M. Grigo
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  3. #3
    TP-Supporter Hardy macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    spätestens wenn Du selbständig bist, muss Deine Frau LSt-Klasse drei nehmen, ist so Vorschrift (warum auch immer, denn da kommt ne nette Nachzahlung bei raus).
    Ob das schon für die Zeit der Arbeitslosigkeit gilt weiss ich nicht genau, meine aber ja.
    Rufe am Besten mal im FA an.

    Gruß

    Hardy
    dont dream it, be it!

    Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

  4. #4
    TP-Supporter duna ist auf einem guten Weg Avatar von duna
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    Hi,
    ich bin auch seit einem Jahr selbständig und wir haben erst vor ca. 1/2 Jahr rein zufällig erfahren, dass mein Mann ja auch nun die Steuerklasse 3 nehmen kann. Wir hatten vorher beide die 4. Gesagt hat uns das vorher keiner, dass ist bei unserem Umzug rausgekommen, als wir uns in der neuen Gemeinde angemeldet haben, da war so ein netter (Nicht-)Beamter und hat gemeint, dass das geht und wir sollten das auf jeden Fall machen. Ich wüßte nicht von welcher Seite das her Vorschrift ist? Denn das Finanzamt hat da sicher nix von.
    Rentiert hat sich das aber allemal, er bekommt jetzt netto einiges mehr raus.
    Träume nicht dein Leben
    – lebe deinen Traum!

  5. #5
    TP-Newbie powerbook macht alles soweit korrekt
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    2
    danke für die antworten.


    meine frau sollte auf die steuerklasse 3 umsteigen nachdem ich selbstständig geworden bin oder können wir jetzt schon auf die klasse 3 in meiner arbeitslosigkeit wechseln?!

    es wäre nähmlich fatal jetzt schon zu wechseln wenn mein atbeitslosen geld dadurch weniger wird und zudem auch das existensgründungzuschuß minimaler ausfällt.
    also kann mir keiner einen tip geben?
    alternative werde ich wohl oder übel beim FA anrufen.

  6. #6
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    moin

    verbindlich dazu sagen kann ich wohl auch nix, aber ich kann dir sagen, wie ich es mache:

    ich und mein mann waren 2003 beide in klasse 4. Zum 1.1. wechselt er in 3 und ich in 5, weil ich ab januar arbeitslos bin (nebenbei melde ich ein gewerbe an, bekomme dafür aber keine zuschüsse - weils ja nur nebenbei ist -, also kann ich dir dazu nix sagen) ..

    mir wurde gesagt, daß sich mein arbeitslosengeld nicht ändert, wenn ich die steuerklasse zum 1.1. wechsle, da die steuerklasse gilt, in der man _die ansprüche erworben hat_, und nicht die, in die man während der arbeitslosigkeit wechselt... es hat mich auch niemand nach meiner steuerklasse 2004 gefragt

    ich hoffe einfach mal, daß das so stimmt, ich weiß nichtmal, ob ich den unterschied merken würde, bei meinem arbeitslosengeld-anspruch von .. öhhmm.. 300 euro/ monat oder so *lol*, und ob das dann mit deiner situation überhaupt vergleichbar ist ... nachfragen würde ich auf jeden fall empfehlen, vermutlich zunächst beim arbeitsamt ..

    gruß
    mieze

  7. #7
    TP-Supporter duna ist auf einem guten Weg Avatar von duna
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    Mhmm, da möchte ich Mieze zustimmen. Ich denke auch, das die Steuerklasse gilt, welche du anfangs beim Arbeitsamt hast. Denn da fragt ja keiner mehr nach, ob du später mal die Steuerklasse wechselst.

    Grüße,
    Duna
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  8. #8
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    entschuldigt, daß ich den alten thread nochmal rauskrame, aber bei mir wird die steuerklassenfrage evtl. doch nochmal wichtig:

    @hardy: du schreibst, daß es pflicht ist, daß der hauptverdiener in der familie in klasse 3, und der "nebenerwerblich selbständig tätige" (ihr wißt, was ich meine *lol*) in klasse 5 sein muß .. hab ich das richtig verstanden? wenn ja - wo steht das? ich habe dazu nämlich sonst nix gefunden .. ich überleg gerade, ob ich/wir wieder zurück in klasse 4 gehe/n (jobangebot gekriegt), und das dürfte ich ja dann nicht ..

    gruß
    mieze

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