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Hallo msaudi,
man kann zwar vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen, aber vorweggenommene Betriebsausgaben mit vorweggenommenen Betriebseinnahmen zu verrechnen :-) das geht leider nicht.
Sie müssen Ihr Gewerbe dann zum 01. Nov. 2003 anmelden, unter Umständen wird Ihnen das Ordnungsamt aufgrund der verspäteten Gewerbeanmeldung ein Bußgeld auferlegen.
MfG
M. Grigo
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I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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