Hallöchen,
als Privatperson geht nicht, das kommt auf die Anlage GSE, Eink. als Gewerbebetrieb.
Du kannst noch Deine Kosten gegenrechnen.
Viegrü
Hardy
Ich habe im Nov/Dez aus meiner Homepage Werbeeinnahmen in höhe von 500,- EUR erziehlt.
Ich habe gehört ich muss ein Gewerbe anmelden was ich jetzt im Januar auch noch tun werde.
meine Frage:
- was ist mit den 500 EUR aus dem letzten Jahr?
Kann ich diese als Privatperson versteuern? Wenn Ja als was muss ich das angeben in der Steuererklärung?
Hallöchen,
als Privatperson geht nicht, das kommt auf die Anlage GSE, Eink. als Gewerbebetrieb.
Du kannst noch Deine Kosten gegenrechnen.
Viegrü
Hardy
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
hm... aber im Nov/Dez habe ich noch gar kein Gewerbe angemeldet.... wie kann ich denn das auf die Anlage GSE schreiben, wenn ich im letzten Jahr noch kein Gewerbe angemeldet hatte.
Hallo msaudi,
man kann zwar vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen, aber vorweggenommene Betriebsausgaben mit vorweggenommenen Betriebseinnahmen zu verrechnen :-) das geht leider nicht.
Sie müssen Ihr Gewerbe dann zum 01. Nov. 2003 anmelden, unter Umständen wird Ihnen das Ordnungsamt aufgrund der verspäteten Gewerbeanmeldung ein Bußgeld auferlegen.
MfG
M. Grigo
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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