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17.10.2001, 19:45
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Göttingen
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Fragebogen des Finanzamtes
Ich hab n kleines Problem bei diesem Fragebogen, den man nach der Gewerbeanmeldung bekommt, der Punkt "weitere Einkünfte".
Erstmal zu meiner Situation: Ich bin Student und hab nen Nebenjob auf Steuerkarte und ich bekomme Stundenlohn, also mal einen Monat mehr, den anderen weniger, mein Jahreslohn liegt aber auf jeden Fall unter 12.000 DM.
Was muß ich jetzt in dem Bogen genau eintragen, ich habe da folgende spalten: "Art der Einkünfte", "Höhe", "bezogen seit", "durch Stpfl.", "Ehegatten".
Außerdem steht als Fußnote zur Überschrift "weitere Einkünfte": "Diese angaben sind nicht erforderlich, wenn die Besteuerungsgrundlagen nach §180 AO gesondert festgestellt werden". Was heißt denn das?
Achso, ich würd ja gerne beim Finanzamt nachfragen, aber ich bin die nächsten tage erst spät zuhause, da haben die schon geschlossen 
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Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge einen Schatten. (Karl Kraus)
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17.10.2001, 21:37
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Fußballweltstadt Leverkusen!
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Ich würde dort anrufen. Denn bei so ner Sch..... ist es besser einmal zuviel gefragt, als einmal zu wenig.
Denn wenn du nachherwas falsches eingetragen hast, gibt das nur noch mehr probleme.
P.S. Kenne mich selber mit sowas nicht aus, sonst hätte ich dir zu deinem Problem mehr sagen können.
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17.10.2001, 22:12
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Hi wanni,
das Finanzamt versucht zu ermitteln, welche Einkünfte Du so hast.
Du schreibst dort einfach den Lohn von der Steuerkarte rein. Und schon fertig. Es sei denn, du hast noch weitere Einkünfte (hohe Zinsen uswusw).
Einkünfte die gesondert festgestellt werden sind Einkünfte eines Betriebes (auch freiberufliche Tätigkeit) den Du in einem andren Bezirk führst, als dem, in dem du wohnst. Beispiel: Du betreibst in Berlin eine Webagentur wohnst aber außerhalb Berlins.
Dass Berliner Amt ermittelt den Gewinn (per gesonderter Erklärung deinerseits) und teilt deinem Wohnsitzfinanzamt ausserhalb Berlins den Gewinn mit.
Falls du weitere Fragen hast, schau doch mal hier rein:
http://www.hdbs.de/Existenzgrundung/...finanzamt.html
Gruß
Hardy
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dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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17.10.2001, 22:18
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Göttingen
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Hallo Hardy, vielen Dank shconmal, den Link kannte ich schon vorher, hat mir auch geholfen...
Aber meine Steuerkarte ist ja jetzt bei meinem Arbeitgeber. Soll ich dann das darauf schreiben, was auf meiner Gehaltsabrechnung bis jetzt als Jahresverdienst steht?
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Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge einen Schatten. (Karl Kraus)
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17.10.2001, 23:14
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#5
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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ja z.B.
so ganz entscheidend sind die Zahlen noch gar nicht, das FA möchte einfach nur schon mal einschätzen, was so passiert, damit sie evt. schon einmal Erklärungsfristen für dich u.ä abschätzen können.
Du solltest schon in eigenem Interesse möglichst "ehrlich" sein, was du nicht genau weißt, gibts du einfach so an.
z.B.: Einkommen 01. - 09. 2001 = Betrag X, damit kommt das FA schon klar.
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17.10.2001, 23:26
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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da kann ich rattenkönig nur zustimmen.
wenn der Vorjahreswert ähnlich ist, geht auch der, aber so genau muss es wirklich nicht sein.
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dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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19.10.2001, 11:38
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Göttingen
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Vielen DAnk, ich hab bisher nicht so viel Erfahrung mit dem Finantamt, was die genau nehmen und was nicht 
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Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge einen Schatten. (Karl Kraus)
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