Was ist unter einer Gütergemeinschaft zu verstehen? Bei diesem Güterstand werden die Vermögen der Eheleute wirklich gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Auch das, was jeder Ehegatte während der Ehezeit (genauer während Bestehen der Gütergemeinschaft) erwirbt, wird gemeinschaftliches Vermögen. Dieses Vermögen wird als Gesamtgut bezeichnet. Das wäre nun ganz einfach, wenn nicht neben diesem Gesamtgut noch vier weitere Vermögensmassen bestehen würden: nämlich das Sondergut der Frau, das Sondergut des Mannes sowie das Vorbehaltsgut der Frau und das des Mannes. Vereinfacht gesagt gilt für das Gesamtgut, dass die Ehegatten dieses nur gemeinschaftlich verwalten und nutzen dürfen. Die übrigen Vermögensmassen werden selbständig verwaltet.