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Alt 03.02.2004, 22:47   #1
TP-Senior
 
Benutzerbild von wildmieze
 
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wildmieze ist auf einem guten Weg
Question

Fragebogen Finanzamt - "Ist Gewerbebetrieb Gesamtgut?" ..


Seid gegrüßt

Jupp, ich habe die Forensuche bemüht, aber leider nichts dazu gefunden ..

Ich habe nun (endlich) den Fragebogen vom FA bekommen.. fast alle Unklarheiten konnte ich durch dieses Forum (danke ) und einen Anruf beim FA klären .. aber eine Frage blieb offen.

Unter 2. steht dort (geltend für Verheiratete):

Bei Güterstand der Gütergemeinschaft: Gehört der Gewerbebetrieb zum Gesamtgut? ja/nein

Weiß jemand, welche Konsequenzen dort ein Ja oder Nein haben kann? Mein Sachbearbeiter meinte, ich sollte die Frage nicht überbewerten, er hätte noch nichts von irgendwelchen Konsequenzen gehört. Es beeinflußt zumindest nicht die Zusammenveranlagung, soviel konnte er mir sagen - aber ansonsten hat er ehrlich zugegeben, daß er keine Ahnung hat, was es bedeutet

Tja, aber ich mache mir trotzdem Gedanken, daß ich das Kreuz an der falschen Stelle mache .. wer kann mir helfen?

Gruß
Mieze
wildmieze ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 04.02.2004, 01:10   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo Wildmieze,

diese Frage sprengt nun wirklich vom Umfang der möglichen Antworten her das, was das TP seriös zu leisten in der Lage ist ....

Sofern seitens von Ehegatten bei, vor oder nach (?) der Eheschließung nichts anderes vertraglich (notariell) vereinbart worden ist, gilt vom Gesetz her als gesetzlicher Güterstand die Zugewinngemeinschaft. Es gibt so ich mich erinnere(n will) die Wahlzustände: Gütertrennung und Gütergemeinschaft.

Was bei Euch vereinbart worden ist, kannst nur Du wissen, aber wenn nichts vereinbart wurde, lebt ihr in einer Zugewinngemeinschaft. Von daher kann sich die Frage mit relativ großer Sicherheit erledigt haben. Solltet ihr jedoch per Ehevertrag einen anderen als den gesetzlichen Güterstand vereinbart haben, hilft nur ein BLick in den Ehevertrag und der Gang zum RA.

Also: sofern der gesetzliche Regelfall gegeben ist, ist die Frage an sich für Dich nicht relevant.

Thomas
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Alt 04.02.2004, 01:24   #3
TP-Special Mod
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
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Zitat:
Original geschrieben von ::..Thomas..::
vor oder nach (?) der Eheschließung
Ehevertrag ist auch noch nach der Hochzeit möglich
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2004, 10:30   #4
TP-Senior
 
Benutzerbild von wildmieze
 
Registriert seit: Dec 2003
wildmieze ist auf einem guten Weg
achsoooo war das *packankopp*.. nein, wir haben nichts spezielles vereinbart, wir leben in zugewinngemeinschaft - ich hatte angenommen, daß das das gleiche ist wie gütergemeinschaft .. ich bin zwar über den begriff gestolpert, habe aber mehr über die frage nachgedacht als über den güterstand .. fein, dann lass ich das feld einfach frei, danke
wildmieze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2004, 20:03   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
Joern macht alles soweit korrekt
Bei Gütergemeinschaft wäre es kein Einzelunternehmen mehr, sondern eine GbR.
__________________
Gruß Jörn
Joern ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2004, 01:19   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Original geschrieben von Joern
Bei Gütergemeinschaft wäre es kein Einzelunternehmen mehr, sondern eine GbR.
Also das würde ich so nicht sagen, denn das sind meines Wissens nach zwei völlig unterschiedliche Geschichten.

Zitat:
Was ist unter einer Gütergemeinschaft zu verstehen? Bei diesem Güterstand werden die Vermögen der Eheleute wirklich gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Auch das, was jeder Ehegatte während der Ehezeit (genauer während Bestehen der Gütergemeinschaft) erwirbt, wird gemeinschaftliches Vermögen. Dieses Vermögen wird als Gesamtgut bezeichnet. Das wäre nun ganz einfach, wenn nicht neben diesem Gesamtgut noch vier weitere Vermögensmassen bestehen würden: nämlich das Sondergut der Frau, das Sondergut des Mannes sowie das Vorbehaltsgut der Frau und das des Mannes. Vereinfacht gesagt gilt für das Gesamtgut, dass die Ehegatten dieses nur gemeinschaftlich verwalten und nutzen dürfen. Die übrigen Vermögensmassen werden selbständig verwaltet.
Ob bzw. in welcher gesetzlicher Form ein Ehegatte das Vermögen das zum Gesamtgut gehört erwirbt kann eigentlich dahingestellt werden. Ein Ehegatte kann sehr wohl ein Einzelunternehmen betreiben, lediglich die Gewinne werden dem Gesamtgut zugeführt. Vereinfacht ausgedrückt.

Aber da die Gütergemeinschaft auch aufgrund der Komplexität derselben sehr selten vorkommt und im Fall von Wildmieze auch nicht gegeben ist, wäre das wohl eine sehr akademische Diskussion hier.

Thomas
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Alt 05.02.2004, 20:35   #7
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
Joern macht alles soweit korrekt
Hast recht. Habe nur an die Steuern gedacht. Aber es ging ja auch um das Finanzamt
__________________
Gruß Jörn
Joern ist offline   Mit Zitat antworten
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