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Es gibt ne Vollmacht, die besagt, dass er für dich tätig werden darf, Einsprüche einelgen und so weiter.
Dies umfasst aber nicht die Zustellvollmacht.
Wenn er diese auch will, würde ich das nicht machen. Du siehst sonst kein Schreiben mehr vom Finanzamt. Baut er misst, bekommst Du das kaum noch mit.
Also mein Tipp: Erste Vollmacht muss sein, Zustellvollmacht nur, wenn Du Steuern gar nicht mehr sehen willst und dem Berater blind vertraust.
Frag mal, was der Stundenlkohn so alles beinhaltet. Eigentlich rechnen Berater auf Basis des Umsatzes ab.
Gruss
Hardy
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dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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