70,- DM ist echt ok, denke ich (ein Autoschrauber ist normal teurer).
Vollmacht muss sein, damit er in deinem Namen mit dem FA kommunizieren kann, dafür ist er ja schließlich da![]()
(ist ähnlich wie ne Vollmacht fürn Anwalt, ohne geht nix)
Hallo ich habe jetzt einen Steuerberater
mein Steuerberater meinte er bräuchte eine Vollmacht von mir für das Finanzamt um beschwerden Mahnungen e.ct für mich zu empfangen bzw. zu bearbeiten und so ........
Meine Frage ist das Sinnvoll meinen Steuerberater so eine Vollmacht zu geben ?
Mein Steuerberater hat einen Stundenlohn von ca. 70 DM ist das normal oder gehört er dann schon in die gehobene Kategorie ?
würde mich über eine Antwort freuen
Torben
70,- DM ist echt ok, denke ich (ein Autoschrauber ist normal teurer).
Vollmacht muss sein, damit er in deinem Namen mit dem FA kommunizieren kann, dafür ist er ja schließlich da![]()
(ist ähnlich wie ne Vollmacht fürn Anwalt, ohne geht nix)
Es gibt ne Vollmacht, die besagt, dass er für dich tätig werden darf, Einsprüche einelgen und so weiter.
Dies umfasst aber nicht die Zustellvollmacht.
Wenn er diese auch will, würde ich das nicht machen. Du siehst sonst kein Schreiben mehr vom Finanzamt. Baut er misst, bekommst Du das kaum noch mit.
Also mein Tipp: Erste Vollmacht muss sein, Zustellvollmacht nur, wenn Du Steuern gar nicht mehr sehen willst und dem Berater blind vertraust.
Frag mal, was der Stundenlkohn so alles beinhaltet. Eigentlich rechnen Berater auf Basis des Umsatzes ab.
Gruss
Hardy
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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