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Thema: [Rechtliches] Haftung für Gaderobe

  1. #1
    mrx
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    Angry [Rechtliches] Haftung für Gaderobe

    Hallo Leute,

    gestern hat meine Schul-Stufe eine Party in einer Disco veranstaltet.
    An der Gaderobe wurde eine Gebühr von 1 Euro erhoben.
    Am Ende mussten wir leider feststellen, dass eine Jacke und die Handtasche meiner Freundin, samt Handy, Papieren, Schlüssel und Geld abhanden gekommen sind.
    Nun stellt sich die Frage, wer für die Teile haftet?
    Zur Gaderobe ist zu sagen, dass sie von innen abgeschlossen war. Außen befand sich ein Gitter, so dass man eigentlich keine Chance hatte von außen hinein zugreifen.


    mrX
    ps: auf sprüche, wie: "wie kann man nur seine handtasche abgeben" kann ich verzichten!
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  2. #2
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    Stand den an der Garderobe "Keine Haftung für Kleidungsstücke etd" oder sowas in der Art?
    es grüßt der smog

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  3. #3
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    Ein großes Schild habe ich nicht gesehen...
    Mag sein, dass das irgendwo stand. Direkt aufgefallen ist es mir aber nicht!



    mrX
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  4. #4
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    @koi-sh: So etwas habe ich auch schon durchs Googeln zu lesen bekommen. Bezieht sich das denn auch auf die Dinge, die in der Handtasche waren? Oder nur auf die "Kleidungsstücke".


    mrX
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  5. #5
    mrx
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    Tascheninhalt kann bewiesen werden. Das ist kein Problem. Gibt Zeugen.
    Wer nun die Verantwortung bei der Party trägt ist nicht ganz so einfach festzustellen.
    Wir haben mit einer weiteren Schule zusammen die Party gemacht. Die Schule hat damit nicht dirket was zu tun. Die Disco haben wir für die Veranstaltung gemietet. Das Personal, bis auf die Türsteher, wurden von unserer Stufe und der Stufe der anderen Schule gestellt. D.h. Leute aus den beiden Stufen haben "freiwillig" mitgeholfen.
    Wenn ich mich nicht irre hat ein Mädchen aus meiner Stufe den "Mietvertrag" für die Disco unterschrieben.
    Inwiefern ist man als Veranstalter denn zur Haftung von "Folgeschäden" verantwortlich? Wie ich bereits erwähnte sind Schlüssel + Papiere weg. Wenn man eins und eins zusammen zählt, hat "Herr/Frau Unbekannt" nun Adresse & Schlüssel und kann sich jetzt prima Zutritt zur Wohnung verschaffen. Ein Austauschen der Schlösser ist somit mehr als ratsam. Wer muss diese Kosten tragen?


    mrX
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  6. #6
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    wie schon oben erwähnt, sobald du geld für garderobe nimmst, haftest du automatisch. bis zu welchem wert kann ich nicht sagen, aber ich hab auch schon einige abiparties organisiert und hab nie garderobe bzw eine organisierte garderobe angeboten, weil ich keine lust hatte später dafür zu bezahlen.
    du meintest ja, dass ein mädel den mietvertrag unterschrieben hat, also geh ich auch davon aus, dass die haftet. wenn sie keine versicherung abgeschlossen hat für die veranstaltung (was meiner meinung nach sehr dumm wäre wenn sie das nich gemacht hat), dann wird sie das wohl aus der privattasche zahlen müssen. ich würd auf jeden fall das schlossaustauschen und die original quittung, ggf auch verpackung, aufbewahren, weil wenn jtezt jemand schlussel und adresse hat, könnte der schaden der durch einen einbruch entsteht weitaus größer sein. außerdem noch eine liste der dinge machen die in der tasche waren. ich geh mal davon aus, dass ihr nen zettel oder so bekommen habt mit ner nummer? das is dann sowas wie der beweis, dass ihr tatsächlich was abgegeben habt. außerdem geh ich davon aus, dass du der alleinige zeuge bist (mit ausnahme deiner freundin). ich würd versuchen noch einen weiteren zeugen zu beschaffen, weil 2 aussagen mehr gewicht haben als die aussage von dem freund der geschädigten.

    hoffe ich konnte dir bissi helfen

  7. #7
    mrx
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    @bobelle: Danke für deine Tipps.
    Es gibt außer mir noch weitere Zeugen, die wissen, dass meine Freundin die Tasche abgegeben hat und die wissen auch was dirn war.
    Ein Verwanter meiner Freundin ist Professor für Zivilrecht. Der wird sich jetzt der Sache annehmen
    Wer trotzdem was genaues bezüglich der Haftung weiß, immer her damit...!!


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