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Welche "Rechte" gibt man beim Verkauf der Site weiter?
Welche Rechte gibt man an den Kunden beim Verkauf der Website eigentlich normalerweise weiter, wenn das nicht spezifisch im Vertrag hervorgehoben wird? Also was ist da gesetzlich vorgegeben?
Liege ich richtig, wenn ich ihm die Nutzungsrechte zuspreche, aber festlege, dass die Urheberrechte bei mir bleiben und er bei mir extra anfragen und gegenfalls zahlen müsste wenn er das Webdesign für eine Print-Broschüre nutzen möchte?
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