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Thema: Rechtsberatungsgesetz

  1. #1
    TP-Senior Robert K. macht alles soweit korrekt
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    Mar 2004
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    Leipzig
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    227

    Rechtsberatungsgesetz

    Hallo,

    habt ihr euch schon einmal das Rechtsberatungsgesetz angeschaut? Mir hat schon einmal jemand mit einer Abmahnung gedroht weil ich gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen haben soll.

    (Artikel 1 § 1 Erlaubnis
    (1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.)

    Da man bei der "Unternehmensberatung" (was dieser Thread zum Teil darstellt) schnell mal einen "Tipp" abgibt und sich dadurch schon auf dem schmalen Grad zwischen Tipp und Beratung befindet, würde es mich mal interessieren wie ihr bei eueren "Rechtsantworten" dieses Thema beachtet?

    (Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen dass man seine Antworten bewusst und korrekt formuliert und dadurch keine Rechtsberatung abgibt)

  2. #2
    TP-Member juergen:m macht alles soweit korrekt Avatar von juergen:m
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    Apr 2002
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    Dortmund
    Beiträge
    63
    Hallo Robert,

    in einem Forum wird dieses aber nicht geschäftsmäßig betrieben!

    Bei einer Unternehmensberatung, die dieses geschäftsmäßig (mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht) tätig, sieht es etwas anders aus.

    Ein interessanter Link zum Thema:

    http://www.jurpc.de/aufsatz/20000063.htm

    Gruß Jürgen

  3. #3
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    1.121
    Das Rechtsberatungsgesetz ist, obgleich es sich eigentlich um ein Gesetz aus dem 3. Reich handelt, das dazu dienen sollte, Rechtsanwälte jüdischen Glaubens nach dem Ausschluß (Nürnberger Gesetze) aus der Anwaltskammer von einer Rechtsberatungstätigkeit abzuhalten (mal als kleiner rechtsgeschichtlicher Ausflug), ein ganz heißes Ding ...

    So ich mich erinnere ist "geschäftsmäßig" nicht nur in "gewinnerzielungsabsicht" - also für Kohle - gemeint, sondern bezieht sich auch auf regelmäßige, wiederkehrende unentgeltliche Tätigkeit ( So wurde z.B. mal WiSo oder "Markt" (ZDF/ARD) diesbezüglich erfolgreich abgemahnt. Denn wie schon öfters hier zum allgemeinem Amüsement erwähnt handelt ja kein RA in Gewinnerzielungsabsicht - wie auch alle anderen richtigen Freiberufler nicht .....

    Deshalb ist das ganze hier im TS immer wieder ein gewisser "Eiertanz" ...

    Gerade in den letzten Jahren, in denen die Umsätze der RAe sinken ist das RBerG ein beliebter Tummelplatz für einschlägigie Abmahnanwälte ....

  4. #4
    TP-Junior Tobias Claren macht alles soweit korrekt
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    12

    Talking

    Aktuelle Änderungen, Videobericht:
    http://www.wdr.de/themen/global/webm...200&b=014&ex=6
    (http://www.ratgeberrecht.de/sendung/...006102105.html)


    Jetzt kann sich wie erwähnt auch kein Jurist gegen Fragen von Bekannten und Verwandten mit dem Spruch dass er das nicht darf rausreden .

    Trotzdem besteht die Ungerechtigkeit noch..... Eine die sogar Schweizer Foren beachten. Krank so etwas. Mir wäre es piepegal was die Nachbarn für perverse Gesetze haben. Was soll schon passieren? Auslieferungsantrag?Ich würde es nicht beachten, und Leute verwarnen die Leute auf dieses Gesetz hinweisen und das auch in die Regeln schreiben.

    Trotzdem sollte man sich zum trotz einen Autoaufkleber drucken (100Blatt DIN-A4, Wasserdicht für 9 Euro) "Ich gebe regelmäßig unentgeltliche Rechtsberatung wo ich kann, ohne einen Befähigungsnachweis dafür zu besitzen".

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