Zitat:
Original geschrieben von Robert K.
Ist das so einfach möglich?
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Nein, so einfach ist das auf jeden Fall nicht möglich. Allerdings gibt es in diesen Fällen keine eindeutige Regelung, bisher kam man dort zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Neben dem Zeitpunkt der Markeneintragung spielt in solchen Fällen auch der Bekanntheitsgrad und die Nutzung der Marke bzw. der Domain eine Rolle.
Wenn der Domaininhaber schon seit Jahrzehnten mit diesem Begriff geschäftlich tätig ist und seine "Marke" somit auch einigermaßen bekannt ist (wenn auch nur lokal oder regional), dann wirst du es nicht leicht haben wenn du "lediglich" seit kurzem über die Markenrechte verfügst, aber sie bisher in keinster Weise genutzt hast... aber wird je nach Einzelfall unterschiedlich beurteilt.