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Alt 16.03.2004, 21:20   #1
inc
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
inc macht alles soweit korrekt

21% Mehrwertsteuer


Hallo,
ich habe eine Rechnung von einer Firma bekommen, die 21% Mehrwertsteuer berechnet hat. Wie verbuche ich das nun und wie gehe ich nun weiter vor. Die Firma kommt nicht aus Deutschland, weshalb wahrscheinlich auch das deutsche Finanzamt nichts damit am Hut hat? Weiß einer Rat?
inc ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 16.03.2004, 21:44   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
Joern macht alles soweit korrekt
Wenn du Waren von denen gekauft hast und es sich um ein EG-Land handelt, gib denen deine UST-ID Nummer. Dann fakturiert die Firma ohne 21 % UST. Bei dir ist es dann ein innergemeinschaftlicher Erwerb, den du mit 16% UST versteuern musst. Gleichzeitig kann du diese UST dann als Vorsteuer geltend machen.

Wenn du noch keine UST-ID Nummer hast, kannst du eine beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis beantragen. Dazu brauchst du aber eine Bescheinigung deines Finanzamtes, dass du als umsatzsteuerlicher Unternehmer geführt wirst.

Wenn es kein EG-Land ist, kannst du im Vorsteuervergütungsverfahren diese Vorsteuer wieder holen.
__________________
Gruß Jörn
Joern ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2004, 21:44   #3
TP-Insider
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Handelt es sich um ein Unternehmen aus der EU? Wenn ja, so sollte die Lieferung USt.-befreit sein (eben wegen der uneinheitlichen USt.-Sätze in den EU-Staaten).
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2004, 22:12   #4
TP-Veteran
 
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Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Innergemeinschaftlicher Warenverkehr (Güterverkehr) im Gemeinschaftsgebiet der EU
Seit der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes (1993) muss im Handel mit ausländischen Staaten unterschieden werden zwischen dem

Warenverkehr mit EU-Mitgliedstaaten und dem

Warenverkehr mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten, den so genannten Drittländern, wie USA, Schweiz u. a.

Erläuterungen
Die Europäische Union (EU) ist umsatzsteuerrechtlich ein Gemeinschaftsgebiet. Deshalb ist der Warenverkehr zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten auch als eine innergemeinschaftliche Lieferung bzw. als ein innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren zu verstehen. Nur im Warenhandel mit Drittländern liegt umsatzsteuerrechtlich eine Einfuhr bzw. Ausfuhr von Waren vor.
Wegen der unterschiedlich hohen Umsatzsteuersätze in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten hat der Ministerrat der Europäischen Union zunächst eine umsatzsteuerliche Übergangsregelung erlassen. Bis zu einer endgültigen Regelung ist nicht die Lieferung von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen umsatzsteuerpflichtig, sondern der Erwerb der Ware, und zwar mit dem Umsatzsteuersatz des jeweiligen Bestimmungslandes.
Die Umsatzsteuer wird also erst dort erhoben, wo die Ware den gewerblichen Erwerber erreicht (Bestimmungslandprinzip). Sie ist also praktisch eine "Erwerbsteuer".

Der Erwerber der Ware schuldet seinem Finanzamt die Umsatzsteuer (für den Einkauf), die er jedoch auch zugleich als Vorsteuer abziehen kann, dies, soweit er Unternehmer ist und die Ware für sein Unternehmen erworben hat. Die Umsatzsteuer belastet also den gewerblichen Erwerber der Ware nicht (außer mit der Arbeit die damit verbunden ist).

In den Umsatzsteuervoranmeldungen sind die steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbe (i.E.) und die steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen (i.L.) getrennt auszuweisen. Deshalb sollten in der Finanzbuchhaltung gesonderte Konten eingerichtet werden.

Wenn Du also ein zum Vorsteuer Abzugsberechtiger Unternehmer bist und der Lieferer im Eu Ausland sitzt lässt Du die Rechnung ändern ! Sie erfolgt dann Netto und Du unterwirst sie hier der Umsatzsteuer wie oben beschrieben ! Dazu muss Dein Lieferer wissen das Du Unternehmer bist und den Gegenstand für dein Unternehmen erwirbst ! Hierzu musst Du ihm Deine Umsatsteure Id Nr. mitteilen ! Falls Du noch keine hast, kannst Du die hier beantragen Bundesamt für Finanzen, Außenstelle Saarlouis, 66738 Saarlouis,
Tel. 06831-456-0; FAX 06831-456-120

Gruß Epic03

Nachtrag: im übrigen musst Du keine Bestätigung Deines Finanzamtes vorlegen wenn Du eine Id Nr. beantragst, da Deine Daten bereits dort gespeichert sind !! Eine Besätigung ist nur erforderlich wenn man sich z.b. gerade erst selbständig gemacht hat und die neuen Daten noch nicht bei denen im Rechenzentrum gespeicher ist !

Geändert von Epic (16.03.2004 um 22:16 Uhr).
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Alt 16.03.2004, 22:51   #5
TP-Senior
 
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Joern macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von Epic
Nachtrag: im übrigen musst Du keine Bestätigung Deines Finanzamtes vorlegen wenn Du eine Id Nr. beantragst, da Deine Daten bereits dort gespeichert sind !! Eine Besätigung ist nur erforderlich wenn man sich z.b. gerade erst selbständig gemacht hat und die neuen Daten noch nicht bei denen im Rechenzentrum gespeicher ist !

Ist das wirklich so ? Aus meiner Praxis muss ich sagen, ohne Bescheinigung des FA kommt der Antrag postwendet oder per Fax zurück mit dem Hinweis "Bitte Bescheinigung einreichen"
__________________
Gruß Jörn
Joern ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2004, 23:06   #6
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
ich hab' die USt.-ID mit meiner Steuernummer ganz formlos (nix Bescheinigung oder so) per Fax beantragt und nahezu "postwendend" ohne weitere Nachfrage erhalten

und Existenzgründer bekommen (wie ich hier im TP öfter mal gelesen habe) mittlerweile eine USt.-ID bei Gewerbeanmeldung doch sowieso vollautomatisch, oder stimmt das nicht (mehr)?
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2004, 23:13   #7
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Zitat:
Ist das wirklich so ? Aus meiner Praxis muss ich sagen, ohne Bescheinigung des FA kommt der Antrag postwendet oder per Fax zurück mit dem Hinweis "Bitte Bescheinigung einreichen"
Sagen wir mal so ! Aufgrund der verschärften Rechnungslegungsvorschriften die zum 1.7.04 endgültig in Kraft treten beantrage ich zur Zeit des öftern Ust Id Nr. für unsere Mandanten ! Das mach ich telefonisch und wurde noch nicht nach einer Bescheinigung gefragt ! Gebe nur die Steuer Nr. durch, stimme die Adressdaten und den Unternehmensgegenstand und fertig ! Aber Außnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regeln ! es sollte auch kein Problem ggf. eine Bestätigung des Finanzamtes zu Faxen ! Ich Faxe bei Neugründungen dann kurz die Genehmigung des Finanzamtes auf Versteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten oder eine Kopie des Betriebseröffnungsbogens ! Das hat bisher auch immer gereicht !

Gruß Epic03

Zitat:
und Existenzgründer bekommen (wie ich hier im TP öfter mal gelesen habe) mittlerweile eine USt.-ID bei Gewerbeanmeldung doch sowieso vollautomatisch, oder stimmt das nicht (mehr)?
Also davon hab ich noch nichts gehört, aber sicher kann man die USt Id im Betriebseröffnungsbogen mit beantragen ! obwohl ich da die Erfahrung gemacht habe das eine Erteilung ziemlich lange dauert !!

Ich frag mich sowieso sie die Rechnungen von Neugründungen ab 1.7.04 aussehen sollen ! schließlich läuft der Betrieb schon wenn der Betriebseröffnungbogen kommt und bevor eine Steuer Nr. vergeben wird und die USt Id kommt ja noch später ....... was sollen die Leute auf Ihre Rechnungen schreiben damit dem Rechnungsempfänger später nicht der Vorsteuerabzug verwährt wird ........... schließlich kann man nicht erwarten das die ganzen Rechnungen berichtigt werden müssen ....... Naja mal abwarten wie das so ablaufen wird.

Geändert von Epic (16.03.2004 um 23:18 Uhr).
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Alt 16.03.2004, 23:17   #8
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
Joern macht alles soweit korrekt
Bei Neugründungen kannst du Sie ja über den Fragebogen beantragen; macht dann das FA für dich. Aber wenn du schon z.b. 2 Jahre dabei bist und eine willst, benötigst du die Bescheinigung. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel.
__________________
Gruß Jörn
Joern ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2004, 23:20   #9
TP-Veteran
 
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Zitat:
Bei Neugründungen kannst du Sie ja über den Fragebogen beantragen; macht dann das FA für dich. Aber wenn du schon z.b. 2 Jahre dabei bist und eine willst, benötigst du die Bescheinigung.
Da landest Du wohl immer beim falschen Sachbearbeiter :-))))
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2004, 23:42   #10
TP-Senior
 
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Joern macht alles soweit korrekt
Ich hab eben das Glück gepachtet
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Gruß Jörn
Joern ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2004, 15:02   #11
Fox
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Registriert seit: Mar 2003
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Zitat:
Original geschrieben von Thomas
und Existenzgründer bekommen (wie ich hier im TP öfter mal gelesen habe) mittlerweile eine USt.-ID bei Gewerbeanmeldung doch sowieso vollautomatisch, oder stimmt das nicht (mehr)? [/b]
Vollautomatisch nicht, aber es ist nur ein Feld zum Ankreuzen.

Allerdings können da schon einige Wochen ins Land ziehen bis man die ID dann auch zugeschickt bekommt.
Fox ist offline   Mit Zitat antworten
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