in sog. "Drittländer" (also Nicht-EU-Länder) kannst du Nettorechnungen stellen.
Du vereinnahmst also keine USt. und musst für diesen Umsatz natürlich auch keine USt. zahlen.
In deiner Buchhaltung muss das buchungstechnisch natürlich (für die USt.-Voranmeldung) entsprechend berücksichtigt werden.
Dein Kunde muss im Empfängerland die dort gültige USt. zahlen, das ist aber nicht mehr dein Problem![]()


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