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Thema: Steuer oder nicht?

  1. #1
    TP-Member Nils1896 macht alles soweit korrekt
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    Question Steuer oder nicht?

    Hallo miteinander,

    ich habe für meine Website einen Vermarkter, der die Werbeflächen der Seite verkauft. Dieser Vermarkter rechnet dann auch mit den Werbekunden ab und schreibt uns eine Abrechnung. So weit so gut. Jetzt kommt das Problem:

    Ich habe beim Finanzamt eine Befreiung der Steuer bentragt und darf sie somit auf Rechnungen nicht berechnen. Die Sache ist nur, dass ich selbst ja keine Rechnung schreibe, sondern die Abrechnung vom Vermarkter bekomme und der das Geld dann auszahlt. Und diese Abrechnungen enthalten die MWST, da der Vermarkter diese nach eigenen Angaben ausweisen muss.

    Ist das korrekt? Könnte ich Probleme bekommen, da ich ja von der Steuer befreit bin? Danke schon einmal im Voraus!

  2. #2
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Ich habe beim Finanzamt eine Befreiung der Steuer bentragt und darf sie somit auf Rechnungen nicht berechnen. Die Sache ist nur, dass ich selbst ja keine Rechnung schreibe, sondern die Abrechnung vom Vermarkter bekomme und der das Geld dann auszahlt. Und diese Abrechnungen enthalten die MWST, da der Vermarkter diese nach eigenen Angaben ausweisen muss.

    Ist das korrekt?
    Meiner Einschätzung nach ist das nicht richtig ! Wie ich es verstanden habe bist Du Kleinunternehmer und darfst deshalb keine Umsatzsteuer ausweisen ! Auch wenn Dein Vermarkter Deine Umsätze im Gutschriftverfahren abrechnet darf bei Deinen Abrechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen sein.

    Aber ließ Dir bitte nochmal die Vertragbedingungen mit Deinem Vermarkter durch, ich könnte fast wetten das Du dort folgenden Absatz findes:

    Hiermit bestätige/n ich /wir ausdrücklich, dass ich/wir meine/unsere Umsatzerlöse nach den Allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes versteuere/n und insbesondere nicht
    unter die Regelungen des § 19 Absatz 1 UStG für Kleinunternehmer falle/n.

    Wenn dem so ist musst Du wohl oder übel gem. § 19 Absatz 2 UStG zur Umsatzsteuer Optieren den Dein Vermarkter wird seine Abrechungen sicher nicht ohne weiters ändern wollen.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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  3. #3
    TP-Member Nils1896 macht alles soweit korrekt
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    Nein, dieser Passus befindet sich nicht im Vertrag.
    Kann ich den Vermarkter dazu "zwingen" die Steuer nicht mit abzurechnen? Wir hatten das sogar mündlich vereinbart, aber schriftlich habe ich nichts.

  4. #4
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    schick ihm die Abrechnungen einfach zurück zusammen mit einer Aufforderung diese Abrechnungen zu ändern und weise ihn nochmal darauf hin das Du Kleinunternehmer bist.
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