Zitat:
Ich habe beim Finanzamt eine Befreiung der Steuer bentragt und darf sie somit auf Rechnungen nicht berechnen. Die Sache ist nur, dass ich selbst ja keine Rechnung schreibe, sondern die Abrechnung vom Vermarkter bekomme und der das Geld dann auszahlt. Und diese Abrechnungen enthalten die MWST, da der Vermarkter diese nach eigenen Angaben ausweisen muss.
Ist das korrekt?
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Meiner Einschätzung nach ist das nicht richtig ! Wie ich es verstanden habe bist Du Kleinunternehmer und darfst deshalb keine Umsatzsteuer ausweisen ! Auch wenn Dein Vermarkter Deine Umsätze im Gutschriftverfahren abrechnet darf bei Deinen Abrechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen sein.
Aber ließ Dir bitte nochmal die Vertragbedingungen mit Deinem Vermarkter durch, ich könnte fast wetten das Du dort folgenden Absatz findes:
Hiermit bestätige/n ich /wir ausdrücklich, dass ich/wir meine/unsere Umsatzerlöse nach den Allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes versteuere/n und insbesondere nicht
unter die Regelungen des § 19 Absatz 1 UStG für Kleinunternehmer falle/n.
Wenn dem so ist musst Du wohl oder übel gem. § 19 Absatz 2 UStG zur Umsatzsteuer Optieren den Dein Vermarkter wird seine Abrechungen sicher nicht ohne weiters ändern wollen.
Gruß Epic03