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Thema: [Rechtliches] Domain

  1. #1
    TP-Insider TobiasKa ist auf einem guten Weg Avatar von TobiasKa
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    [Rechtliches] Domain

    So nun zu meiner Situation:

    Im Mai letzten Jahres ab ich für einen [...] ICH AG´ler eine Domain registriert und etwas Text auf eine Seite gestellt.

    Wie ich es mir schon gedacht hatte hat er natürlich nicht bezahlt. Mir wars dann relativ egal, Bock auf ne Klage hatte ich net und was sind schon n paar euro für eine Stunde arbeit und ne Domainregistrierung für 12 monate.

    Nachdem klar war das nix mehr kommt (2te Mahnung) hab ich die Domain auf Close gekündigt. Das heißt die läuft jetzt im Mai aus.
    Als Domaininhaber und ADMIN-c hatte ich ihn eingetragen, für den rest mich.

    Folgendes ist jetzt passiert: Er hat direkt an meinen Domainprovider geschrieben [...] und hat veranlasst dass die domain zum kk freigegeben wird. Der domainprovider hat mir leider aus datenschutzrechtlicehn gründen das fax net mal zuschicken dürfen

    Jetzt meine Fragen:

    Wem gehört die Domain?? Mir weil ich sie registriert und bezahlt habe oder ihm weil seine pseudofirma so heißt? Wobei der Firmenname nicht eindeutig ist - www.hausundfenster.de (ist ein vergleich, die echte Adresse möchte ich nicht nennen)

    Ist es rechtlich erlaubt jetzt einfach den Domaininhaber und den Admin-c schnell auf mich umzuändern (kann ich über das df kundenmenü machen) und die domain wieder auf close zu setzen? dann hat er wenigstens net davon profitiert und bekommt die domain erst in frühstens einem halben jahr.

    Kann ich jetzt nochmal zahlungsansprüche geltend machen?

    Wie würdet ihr reagieren?
    Geändert von TobiasKa (30.03.2004 um 15:13 Uhr)
    Gruß
    Tobias

    Sag einem Klugen einen Fehler, er wird erfreut und dankbar sein.
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    [Karl Heinz Söhler]

  2. #2
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Also soweit ich weiss, ist der Admin-C der rechtliche Inhaber der Domain. Du als "Provider" kannst dann gegen einen KK-Antrag nix machen, außer deine Forderungen gerichtlich geltend zu machen.

    Aber du hast ja eigentlich keinen Vertrag mit dem Typen oder?


    Hello again!


  3. #3
    TP-Insider lipsum hilft, wo's geht lipsum hilft, wo's geht lipsum hilft, wo's geht Avatar von lipsum
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    klingt etwas komplizierter...

    als was bist du denn aufgetreten? als reiner vermittler von domain und webspace oder als reseller, bei dem der eigentliche hoster im hintergrund bleibt? bist du als tech-c eingetragen?

    im normalfall kann ein kk abgelehnt werden, wenn z.b. die domain nicht bezahlt wurde. wenn du einen entsprechenden resellervertrag hast, dann dürfte eigentlich dein hoster den kk nicht durchführen, da er ja nicht als direkter vertragspartner des kunden fungiert. du hast zwar die domain ihm gegenüber bezahlt, aber der kunde ja schließlich nicht an dich.

    ich denke aber, das kommt wirklich auf das verhältnis zu deinem hoster an und wie ernst er seine reseller nimmt.

    mein hoster z.b. bearbeitet grundsätzlich keine anfragen von endkunden.

    gruß
    steffen

  4. #4
    TP-Insider TobiasKa ist auf einem guten Weg Avatar von TobiasKa
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    ne bis zu dem zeitpunkt wars n guter gekannter von meinem pa...

    ich weis, aber aus fehlern lernt man (tomate23 kann wohl ähnliches berichten...)

    Domainfactory hat aber gemacht, da der kunde admin c ist... ich bin tech c und als reseller aufgetreten der ihm eine seite mit infos macht.

    die frage ist nun wie ich mich verhalte. da er ja nicht gezahlt hat, hat er auch kein anrecht, oder?

    dann verwehre ich ihm einfach den kk und nehm seinen namen raus...
    Geändert von TobiasKa (30.03.2004 um 23:13 Uhr)
    Gruß
    Tobias

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  5. #5
    TP-Senior Jehu macht alles soweit korrekt Avatar von Jehu
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    Du darfst seinen Namen nicht einfach als Admin-C rausnehmen, würde ich sagen.

    Denn da er Admin-C ist, hat er sämtliche Rechte an der Domain. Du könntest den KK zunächst mal zurückweisen mit der Begründung, dass die fällige Domaingebühr nicht bezahlt wurde.

    Mahne den Kunden nochmal schriftlich ab und kläre das alles schriftlich mit deinem Domain-Provider.

    Die Zahlung ist ja schon fast ein Jahr fällig.
    Leider hast du ja schon viel zu lange gewartet, weil's dir - wie du sagst - dann relativ egal war.
    Warum dann jetzt solch ein Aufstand?

    Im Endeffekt musst du die Domain dann doch freigeben.

  6. #6
    spl
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    ich denke auch das die Domain auf jedem fall Ihn gehört. Wenn Du die jetzt irgendwie frei gibst und er Dich verklagt dann musst Du ihm in extremfall noch neue Geschäftspapiere mit anderer URL Bezahlen.

    Ich würde Ihm eine Rechung über die Domain (1 Jahr) und die Arbeiten schicken. Gemacht hast Du es ja und durch die D)F Rechung hast Du ja auch eine Nachweis, das Du die URL für Ihn angelegt hast und 1 Jahr betrieben hast.
    14 Tage waren --> 1. Mahnung --> 10 Tage warten --> 2. Mahnung mit ankündigung das Geld einzutreiben --> etwas warten --> zum Schreibwarenladen gehen und so ein Formular zum ??? und jetzt fällt mir das Wort nicht ein. Zwangseintreibung oder ähnliches.
    Jedenfalls ist das ein Formular das an das zuständige Amtsgericht geht und die prüfen ob Dir das Geld zusteht (ohne das ein Richter entscheide) Du bekommst so meiner Meinung nach eine Titel und dann Dein Geld. Wenn er nicht eh vorher bezahlt.

    Wenn Du Ihn an den Hammelbeinen bekommen willst, dann so!
    Gruß Sebastian

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  7. #7
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    wie gesagt, eigentlich wärs mir ja egal gewesen, aber wenn er jetzt wieder nutzen aus der domain zieht, die er nicht mal bezahlt hat geht mir das zu weit.

    ich werde jetzt einfach mit dem geldeintreiben anfangen und erst mal anrufen.

    danke für eure einschätzungen.
    Gruß
    Tobias

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  8. #8
    spl
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    verlaß dich aber nicht auf was mündliches. Wenn er ok sagt dann gleich Rechung mit bezug auf telefonat hinterher.
    Gruß Sebastian

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  9. #9
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    So heute morgen habe ich angerufen...

    1te mal: Ich melde mich mit meinem Namen, er legt auf
    2te mal: Anrufbeantworter
    3te mal: Legt auf
    4te mal: nimmt gar nicht ab
    5te mal: Er nimmt ab und ich sage ihm das er die domain nicht übernehmen kann, solange er nicht bezahlt hat (hat mir d)f geraten). Er sagt ich hätte was verbotenes gemacht und er würde den rechtsanwalt einschalten. dann hat er aufgelegt.

    ich hab erstmal gelacht, denn ich hab mir ja nix vorzuwerfen.

    hab grad nochmal nachgeschaut:
    Mai 2003: Rechnung - Zweiwochen Zahlungszeitraum dann zahlungserinnerung
    Juni 2003: 1. Mahnung
    Juli 2003: 2. Mahnung

    September als ich vom Urlaub zurückkam hab ich die Seite dann abgeschaltet. Jetzt kommt nur noch: Seite nicht gefunden.

    Soll ich jetzt lieber ärger verhindern und gar nix mehr machen oder einen gerichtlichen mahnbescheid schicken?
    Gruß
    Tobias

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  10. #10
    spl
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    Kommt darauf an was Du willst.

    Ist es Dir egal und willst Du nur deine Ruhe. Mach nichts.

    Geht es Dir ums Prinzip oder um das Geld. Mach was.

    Raten kann Dir da keiner was.

    Wann Du was machst dann schnell. Ich weiß nicht genau wie das mit der Verjährung aussieht.

    Dein gutes Recht ist es jedenfalls.
    Gruß Sebastian

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  11. #11
    Fox
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    Ein Punkt den ich dabei auf jeden Fall beachten würde, ist wie sich das ganze nach Außen hin darstellt. Sowas spricht sich meistens sehr schnell herum und früher oder später heisst es, dass Du Dich - je nachdem wie Du Dich entscheidest - leicht bescheißen lässt oder dass Du Deine Kunden versuchst abzuzocken. Vorsicht ist in jedem Fall angebracht.

    Viel Glück weiterhin!

  12. #12
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    Original geschrieben von Fox
    leicht bescheißen lässt oder dass Du Deine Kunden versuchst abzuzocken
    ok beides stimmt eigentlich net...

    ich hab nix gemacht weil mir der arme insolvente ich-ag´ler leitgetan hat.

    und abzocken tu ich auch net, da mir ja mein geld zusteht.

    und eigentlich bekommt das ja niemand mit
    Gruß
    Tobias

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  13. #13
    spl
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    Original geschrieben von spl
    Zwangseintreibung oder ähnliches.
    vereinfachtes Mahnverfahren. Das meinte ich.
    Gruß Sebastian

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  14. #14
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    <ironie>Wie wäre es mit meinem Vorschlag: Ich komme mit einem Schlägertrupp vorbei und dann besuchen wir den Kerl mal...</ironie>

    Ernst beseite. Ich würde wie spl es angegeben hat verfahren. Da inzwischen ja neue Domainkosten aufgelaufen sind, kannst du ja auch erneut mahnen. Ich würde sogar kürzere Mahnfristen nehmen, da er ja in der Vergangenheit nicht gezahlt hat. Kündige diese aber in der ersten Rechnung an.

    Danach dann in die Zwangsvollstreckung übergehen und wie beschrieben einen Mahnbescheid losschicken...

    Und schicke ihm alles per Einschreiben mit Rückschein. Dann kann er sich nicht auf fehlenden Zugang berufen.

    Mitleid habe ich mit dem Kerl übrigens nicht, denn er mag zwar insolvent sein, ist aber überhaupt kein Grund so rüde und schlecht mit seinen Geschäftspartnern umzugehen...


    Hello again!


  15. #15
    spl
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    das Formular mit den vereinfachen Mahrverfahren geht im Übrigen an das zuständige Amtsgericht. Dir hören den Zahlungsschuldner an. Der kann schweigen (Du bekommst eine Titel und gehst zum Gerichtsvollzieher) oder zahlen oder er kann in Streitige Verfahren gehen und muss dann selber vor Gericht gehen.
    Gruß Sebastian

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