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Alt 06.04.2004, 20:29   #1
TP-Member
 
Benutzerbild von jeff
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
jeff macht alles soweit korrekt

Einzugsermächtigung, Finanzamt, Dauerfristverlängerung


Hallo, da bin ich mal wieder

Ich habe eine Frage bezüglich Einzugsermächtigung die ich dem Finanzamt erteilt habe. Das konnte man im ersten Fragebogen nach der Gewerbeanmeldung tun.

Jetzt möchte ich eine Dauerfristverlängerung beantragen... Aber muss ich nun das Geld selber überweisen, oder reicht es, wenn die das Formular einreiche, und die buchen die Sondervorauszahlung dann selber von meinem Konto ab?

Und dann bin ich mir dann nicht so sicher bei der Berechnung der Vorauszahlung. Ich muss sie ja selber schätzen, weil ich ja erst vor einem Monat mein Gewerbe angemeldet habe, und somit noch keine Umsatzsteuer im Jahr 2003 gezahlt habe.

Kann ich das so machen:
- Umsatz in einem Monat schätzen
- davon die Mehrwertsteuer ausrechnen
- dann Ausgaben einschätzen
- Vorsteuer ausrechen
- Vorsteuer von der Mehrwertsteuer abziehen
- das ganze * 12 = geschätzte Umsatzsteuer im Jahr
- und das / 11 = Sondervorauszahlung

Danke für eure Antworten schon im Voraus!
jeff ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 06.04.2004, 20:42   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
Joern macht alles soweit korrekt
Das mit der Berechnung kannst / mußt du so machen. Wenn die Einzugsermächtigung haben, dann buchen die auch ab. Der Staat braucht Geld ;-)
__________________
Gruß Jörn
Joern ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2004, 21:06   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Bei Beginn der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr ist die Sondervorauszahlung auf der Grundlage der zu erwartenden Vorauszahlungen dieses Kalenderjahres zu berechnen (§ 47 (3) UStDV). Die Sondervorauszahlung soll der durchschnittlichen Vorauszahlung eines Kalenderjahres entsprechen. Füge bitte in Deinem Fall ein besonders Blatt mit einer kurzen Erläuterung der Berechnung bei.

Ansonsten wird die Sondervorauszahlung von Deinem Konto abgebucht wenn Du für die Umsatzsteuerzahlungen eine Einzugsermächtigung erteilt hast.

Zitat:
Kann ich das so machen:
- Umsatz in einem Monat schätzen
- davon die Mehrwertsteuer ausrechnen
- dann Ausgaben einschätzen
- Vorsteuer ausrechen
- Vorsteuer von der Mehrwertsteuer abziehen
- das ganze * 12 = geschätzte Umsatzsteuer im Jahr
- und das / 11 = Sondervorauszahlung
das hört sich sehr gut an.

Gruß Epic3


Edit: Ups da war ich zu langsam aber ich lass das trotzdem mal stehen hier
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________

Geändert von Epic (06.04.2004 um 21:08 Uhr).
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2004, 21:43   #4
TP-Member
 
Benutzerbild von jeff
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
jeff macht alles soweit korrekt
OK, danke für Antworten!

Ihr habt mich beruhigt.
jeff ist offline   Mit Zitat antworten
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