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Thema: Einzugsermächtigung, Finanzamt, Dauerfristverlängerung

  1. #1
    TP-Member jeff macht alles soweit korrekt Avatar von jeff
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    Einzugsermächtigung, Finanzamt, Dauerfristverlängerung

    Hallo, da bin ich mal wieder

    Ich habe eine Frage bezüglich Einzugsermächtigung die ich dem Finanzamt erteilt habe. Das konnte man im ersten Fragebogen nach der Gewerbeanmeldung tun.

    Jetzt möchte ich eine Dauerfristverlängerung beantragen... Aber muss ich nun das Geld selber überweisen, oder reicht es, wenn die das Formular einreiche, und die buchen die Sondervorauszahlung dann selber von meinem Konto ab?

    Und dann bin ich mir dann nicht so sicher bei der Berechnung der Vorauszahlung. Ich muss sie ja selber schätzen, weil ich ja erst vor einem Monat mein Gewerbe angemeldet habe, und somit noch keine Umsatzsteuer im Jahr 2003 gezahlt habe.

    Kann ich das so machen:
    - Umsatz in einem Monat schätzen
    - davon die Mehrwertsteuer ausrechnen
    - dann Ausgaben einschätzen
    - Vorsteuer ausrechen
    - Vorsteuer von der Mehrwertsteuer abziehen
    - das ganze * 12 = geschätzte Umsatzsteuer im Jahr
    - und das / 11 = Sondervorauszahlung

    Danke für eure Antworten schon im Voraus!

  2. #2
    TP-Senior Joern macht alles soweit korrekt
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    208
    Das mit der Berechnung kannst / mußt du so machen. Wenn die Einzugsermächtigung haben, dann buchen die auch ab. Der Staat braucht Geld ;-)
    Gruß Jörn

  3. #3
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Bei Beginn der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr ist die Sondervorauszahlung auf der Grundlage der zu erwartenden Vorauszahlungen dieses Kalenderjahres zu berechnen (§ 47 (3) UStDV). Die Sondervorauszahlung soll der durchschnittlichen Vorauszahlung eines Kalenderjahres entsprechen. Füge bitte in Deinem Fall ein besonders Blatt mit einer kurzen Erläuterung der Berechnung bei.

    Ansonsten wird die Sondervorauszahlung von Deinem Konto abgebucht wenn Du für die Umsatzsteuerzahlungen eine Einzugsermächtigung erteilt hast.

    Kann ich das so machen:
    - Umsatz in einem Monat schätzen
    - davon die Mehrwertsteuer ausrechnen
    - dann Ausgaben einschätzen
    - Vorsteuer ausrechen
    - Vorsteuer von der Mehrwertsteuer abziehen
    - das ganze * 12 = geschätzte Umsatzsteuer im Jahr
    - und das / 11 = Sondervorauszahlung
    das hört sich sehr gut an.

    Gruß Epic3


    Edit: Ups da war ich zu langsam aber ich lass das trotzdem mal stehen hier
    Geändert von Epic (06.04.2004 um 21:08 Uhr)
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

  4. #4
    TP-Member jeff macht alles soweit korrekt Avatar von jeff
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    OK, danke für Antworten!

    Ihr habt mich beruhigt.

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