Meine Amateurmeinung:
Ist heikel. Wenn er aber Generalvertreter der Marke ist, kann er doch mit der Firma kommunizieren und sich die Erlaubnis schriftlich geben lassen.
Wenn die Uhrenmarke europaweit geschützt ist/wird (was ich annehme) ist die Gefahr, Probleme zu bekommen hoch und er wird im Falle einer Klage ziemlich chancenlos sein.
greets,

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