Meines Wissens gilt dies nur beim Markenrecht. Wenn du die Markenrechte an der Marke "Startweb" hast, dann sind phonetisch gleiche Begriffe (also auch "Start-Web") unzulässig. Somit hättest du auch Anspruch auf beide Domains. Bei einfachen Domainnamen gilt das glaube ich nicht automatisch - wenn niemand von euch Markenrechte hat, sind es zwei unterschiedliche Domains, dementsprechend hat niemand von euch irgendwelche Ansprüche.Original geschrieben von Deacon Frost
... Diese Firma habe ich angeschrieben, dass lt. einem Beschluss ein Bindestrich den eigentlichen Namen nicht verändert (hab das mal gelesen) und somit zählt, wer die Domain zuerst gereggt hat.


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