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Thema: Privatentnahme steuerlich relevant?

  1. #1
    TP-Junior thesecretboy macht alles soweit korrekt
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    Privatentnahme steuerlich relevant?

    Hallo zusammen,

    ich habe mir gerade die allererste Privatentnahme gegönnt. Nun Frage ich mich ob das ganze steuerlich bei der Berechnung der kommenden Ust.-VA mit einfliesst, also ob es eine steuerlich relevante Ausgabe der Firma ist (weil das Geld von ihr ja weg geht), oder ob das einfach so "durchgeht" als Ausgabe, die steuerlich bei der kommenden Ust.-VA nicht berücksichtigt wird.

    Oh man ich hoffe ihr wisst was ich meine. Ich fürchte immer ich drück mich nicht verständlich genug aus

  2. #2
    TP-Senior Joern macht alles soweit korrekt
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    Es ist ein privater Vorgang d.h. betrifft deine Firma steuerlich grundsätzlich nicht. Nur beim Schuldzinsenabzug, wenn du Zinsen an die Bank für dein betriebliches Konto bezahlst und Überentnahmen hast; sprich Gewinn + Einlagen - Entnahmen = entweder Überentnahmen oder Unternehmen. Da gibt es aber auch "Freibeträge".

    Mit der UST.Va hat es nix zu tun
    Gruß Jörn

  3. #3
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Hierzu würde ich gerne noch anführen das sich die Aussage von Joern auf die fehlende Auswirkung auf die Umsatzsteuer bei einer reinen Geldentnahme bezieht. Sachentnahmen oder Leistungsentnahmen haben sehr wohl eine Umsatzsteuerliche Bedeutung und sollte tunlichst nicht verwechselt werden, denn das könnte unter Umständen richtig teuer werden.

    Was den Schuldzinsenabzug angeht den Joern angesprochen hat, was auch vollkommen korrekt ist würde ich gerne noch kurz Erläutern was das überhaupt soll. Sinn ist es das die Unternehmer nicht durch zu hohe Privatentnahmen das Geschäftskonto ins Minus fahren können und trotzdem dann die Sollzinsen als Betriebsausgaben geltend machen können. Das würde sonst bedeuten das der Staat die Privaten Lebensführungskosten der Unternehmer steuerlich fördert. Auch wurde das bekannte Zweikonten Modell vor einiger Zeit gekippt. Hier haben die Unternehmer einfach zwei Betriebskonten gehabt. Ein Konto für die Einnahmen und ein Konto für die Ausgaben. Privatentnahmen wurden nur vom Konto für die Betriebseinnahmen getätigt so das die Sollzinsen des Betriebsausgaben Kontos voll als Betriebsausgabe abzugsfähig waren.

    Gruß Epic03

  4. #4
    TP-Member jeff macht alles soweit korrekt Avatar von jeff
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    @Epic:
    und was ist denn daraus geworden? Wurde das vom Staat irgendiwe verfolgt? Weil, ich finde die Idee ist einfach genial!

  5. #5
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Der Fall den ich geschildert habe war bis vor ein paar Jahre noch möglich, wurde aber gekippt. Heute sind sämtliche Konten zu einem zusammen zu rechnen. Somit entfällt dieses Steuersparmodell im ganzen.

    Gruß Epic03
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