Es ist ein privater Vorgang d.h. betrifft deine Firma steuerlich grundsätzlich nicht. Nur beim Schuldzinsenabzug, wenn du Zinsen an die Bank für dein betriebliches Konto bezahlst und Überentnahmen hast; sprich Gewinn + Einlagen - Entnahmen = entweder Überentnahmen oder Unternehmen. Da gibt es aber auch "Freibeträge".
Mit der UST.Va hat es nix zu tun


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