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17.04.2004, 19:16
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
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Steuerfrei nach Dänemark?
Wieder ein altbewährtes Thema...
Ein Kunde im Ausland (Dänemark, EU-Mitglied, Kein Euro) will bei mir einen Server mieten.
Er betreibt selber ein Unternehmen, und hat in Dänemark das was bei uns eine Ust.ID Nr. entspricht.
Wenn er mir diese übermittelt, kann ich doch gegen Netto Preise an ihm verkaufen, und die MwSt. ganz vergessen, oder?
Wer hat die verantwortung dafür, dass er auch wirklich dieses Unternehmen hat, und mir nicht einfach irgendeine dänische Ust.ID.Nr. übermittelt?
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18.04.2004, 17:22
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Wer hat die verantwortung dafür, dass er auch wirklich dieses Unternehmen hat, und mir nicht einfach irgendeine dänische Ust.ID.Nr. übermittelt?
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§ 18e UStG Bestätigungsverfahren
Das Bundesamt für Finanzen bestätigt dem Unternehmer im Sinne des § 2 auf Anfrage die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie den Namen und die Anschrift der Person, der die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde.
Telefonnummer 0 68 31/4 56-0. Ich bin auch der Meinung das Du im Zweifel dazu verpflichtet bist die Angaben Deines Geschäftspartner zu überprüfen eine gesetzliche Grundlage kann ich allerdings so auf die schnelle nicht dafür finden ;-(
Ansonsten hast Du aber Recht. Du kannst Du den Server Umsatzsteuerfrei an Deinen Kunden liefern.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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18.04.2004, 17:56
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
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vielen dank!
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14.08.2004, 16:03
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
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wie sieht das ganze mit norwegen (kein eu-land) aus?
muss man da auch zwischen unternehmen und privatperson unterscheiden?
oder gillt auch hier, dass nur unternehmen steuerbefreit kaufen können?
(welche daten müsste man sich dann übermitteln lassen?)
anmerkung:
es handelt sich bei den meisten geschäften, um webhosting, wo sämtliche server in deutschland stehen. der rest ist sowas wie webdesign, remote-hands für die server etc.
Geändert von preyz (14.08.2004 um 16:05 Uhr).
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14.08.2004, 16:08
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#5
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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in alle sog. "Drittländer" ( = Nicht-EU-Länder) kannst du generell umsatzsteuerfrei verkaufen
es gibt sogar innerhalb der EU noch "Sonderzonen". Die Kanarischen Inseln fallen mir da ein. Gehören zwar zu Spanien und damit zur EU, steuerrechtlich haben die aber einen Sonderstatus, so dass du da immer USt.-frei hin liefern kannst.
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14.08.2004, 20:10
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von Epic
Ich bin auch der Meinung das Du im Zweifel dazu verpflichtet bist die Angaben Deines Geschäftspartner zu überprüfen eine gesetzliche Grundlage kann ich allerdings so auf die schnelle nicht dafür finden ;-(
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Ergibt sich diese Verpflichtung nicht aus § 6a Abs. 4 UStG (-> "Sorgfalt, ordentlicher Kaufmann, blablabla ...")?! 
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♥
~ ...! ~
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14.08.2004, 20:12
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von preyz
Wer hat die verantwortung dafür, dass er auch wirklich dieses Unternehmen hat, und mir nicht einfach irgendeine dänische Ust.ID.Nr. übermittelt?
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Hallo preyz,
ich hatte in diesem Thread einige evtl. hilfreiche Dinge dazu geschrieben, vielleicht magst mal 'reinschauen.
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♥
~ ...! ~
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14.08.2004, 20:34
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: May 2004
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*hehe*
ich würde mal sagen du gehst mal auf www.krak.dk und gibst dort den namen desjenigen ein. Wenn er registriert ist, wirst Du dort seinen Namen, seine Anschrift und auch seine dänische Umsatzsteuer ID finden.
(Hat 5 Jahre in DK gelebt und weiß das daher)
Fabienne
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14.08.2004, 21:03
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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@ hezen
Zitat:
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(4) Hat der Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht vorliegen, so ist die Lieferung gleichwohl als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer.
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Finde ich eigentlich nicht das sich das hieraus ergibt. Hier steht ja nur das Unternehmer die Steuer schuldet wenn er die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen.... wie weit geht aber die Sorgfallt eines ordentlichen Kaufmanns ? das steht hier leider nicht und ich kann mir nicht vorstellen das es zur Sorfallt eines ordentlichen Kaufmanns gehört jede USt Id zu überprüfen....... da kann man sich sicher drüber streiten... ich denke man müsste da mal im HGB nach einer Rechtsgrundlage gucken und da ist unser lieber Obi-Wahn ja der Experte *G*
Gruß Epic03
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14.08.2004, 21:30
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#10
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
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danke für die tipps.
leider sind die meister der kunden, die ich eben mal abgechekt habe, nicht bei krak.dk registriert. aber trotzdem danke für den link fabienne.
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