schreibe ich in meine Hostingverträge nahezu wörtlich genau so rein
ist aus dem Mustervertrag von www.vertragstexte.de![]()
Hallo,
ich habe heute mit einem Kunden die Diskusion um eine Klausel im Hostingvertrag gehabt.
Dieser meinte, das folgende Klausel "sittenwidrig" wäre und er so den Vertrag nicht unterschreiben kann.
.... kennt sich vielleicht jemand damit aus? Also ich denke es ist ganz normal eine Preisanpassung infolge von Erhöhungen anderer Dienstleister in einen Vertrag mit aufzunehmen.Vergütung:
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen nach eigenem Ermessen (§ 315 BGB) erstmalig sechs Monate nach Abschluss dieses Vertrages zu erhöhen. Zu weiteren Erhöhungen der Vergütung gemäß § 315 BGB ist der Anbieter berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens sechs Monate zurückliegt. Die Änderung wird wirksam, wenn dem Anbieter in der Zeit von vier Wochen kein Widerspruch des Kunden zugeht.
mfg aus dem sonnigen Meissen
Nico
schreibe ich in meine Hostingverträge nahezu wörtlich genau so rein
ist aus dem Mustervertrag von www.vertragstexte.de![]()
habe ich auch so schon verwendet. Ich sehe keine Problem. Vormuliere doch Kundenfreundlich um:
Eine Preiserhöhung vor dem Ablauf von 6 Monaten nach der letzten Vergütungfestlegung ist nicht zulässig. Eine Erhöhung darf nur gemäß §315 BGB erfolgen. Der Kunde hat 4 Wochen um der Preiserhöhung zu iwdersprechen. Nach Ablauf dieser Frist ist der die neue Vergütung wirksam.
Es steht das gleich drin, aber der Kunde sieht mehr Rechte.
Gruß Sebastian
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Also für die Sittenwidrigkeit einer solchen Klausel bedarf es schon ein wenig mehr. Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB liegt vor, wenn ein Rechtsgeschäft gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt und somit einen Mißbrauch der Privatautonomie darstellt.
Du siehst, also dass die Anforderungen recht hoch sind.
Außerdem ist die Klausel ja an § 315 I BGB gebunden, sodass deine Vertragsanpassungen ja dem dort vorgeschriebenen billigen Ermessen unterworfen sind. Du kannst also auch nicht willkürlich den Preis hochsetzen.
Anders sieht es uU aus, wenn du die Klausel in AGB untergebracht hast, denn dann könnte sie für den Kunden überraschend und somit unwirksam sein.
Schließlich hat der Kunde ja ein Widerrufsrecht (auch wenn mir die Rechtsfolge eines Widerrufs des Kunden nicht klar ist...) und er kann (davon gehe ich mal aus) den Vertrag sowieso jederzeit kündigen.
So bleibt ihm nur übrig den Vertrag nicht abzuschließen oder dich rumzukriegen, dass die Klausel nicht mit aufgenommen wird.
Hello again!
@Thomas
Vertragstexte.de ... genau. Ich bin ja kein Anwalt ...
@spl
... super, was man mit der deutschen Sprache alles machen kann.
So klingt es wirklich besser. Danke
@OBI-Wahn
... ich hoffe nicht, dass der Kunde abspringt, aber ich werde dem das mal mit dem "Sittenwidrig" erklären
Danke an alle
und schönes Wochenende
Nico
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