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Thema: Vertragsrechtschutz? Macht das keine Versicherung mehr?

  1. #1
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    Vertragsrechtschutz? Macht das keine Versicherung mehr?

    hallo. ich bin zzt auf der suche nach einer Versicherung die immernoch vertragsrechtschutz anbietet. bisher habe ich nur absagen bekommen, da die meisten nur noch vertragsRS im medizinischen gewerbe anbieten. gibts dennoch welche die sowas noch anbieten, da alle anderen sicherheiten einer RS für uns bedeutungslos sind.

    hoffe auf positive antworten.

    viele grüße
    boris
    ---------
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  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    hatte mich da auch mal drum bemüht, und außer Versicherungsleuten auch einen befreundeten Anwalt befragt: übereinstimmende Auskunft war: "nee, für Gewerbetreibende gibt es keine RS-Vers. inkl. Vertragsrecht"

  3. #3
    TP-Member swinks macht alles soweit korrekt Avatar von swinks
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    Hallo,
    ich weiss, dass sie sehr teuer sind, aber mit einer Betriebs-, Vermögens-, oder (gibt's mittlerweile auch) EDV-Haftpflicht kann man einen sogenannten "passiven Rechtschutz" abdecken.
    Angenommen, ein Kunde stellt Forderungen wegen Nicht- oder Schlechterfüllung gegen Dich, dann wird die Versicherung bei ihm nachhaken, um sich den entstandenen Schaden belegen zu lassen (meist fällt die Forderung dann schon etwas schmaler aus). Klagt der Kunde, ist die Versicheung i.d.R. mit im Boot, da sie ja ein Interesse daran hat, möglichst nichts oder wenig (so etwa in Höhe des Selbstbehalts ;-)) zahlen zu müssen.
    So hat man mir das jedenfalls mal erklärt.

    Ich hoffe mal, das das nützlich für Dich war.

    :O)
    Stefan

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