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Hallo,
ich weiss, dass sie sehr teuer sind, aber mit einer Betriebs-, Vermögens-, oder (gibt's mittlerweile auch) EDV-Haftpflicht kann man einen sogenannten "passiven Rechtschutz" abdecken.
Angenommen, ein Kunde stellt Forderungen wegen Nicht- oder Schlechterfüllung gegen Dich, dann wird die Versicherung bei ihm nachhaken, um sich den entstandenen Schaden belegen zu lassen (meist fällt die Forderung dann schon etwas schmaler aus). Klagt der Kunde, ist die Versicheung i.d.R. mit im Boot, da sie ja ein Interesse daran hat, möglichst nichts oder wenig (so etwa in Höhe des Selbstbehalts ;-)) zahlen zu müssen.
So hat man mir das jedenfalls mal erklärt.
Ich hoffe mal, das das nützlich für Dich war.
:O)
Stefan
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There are only 10 types of people in the world:
Those who understand binary, and those who don't.
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