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Alt 04.05.2004, 16:02   #16
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Ich habe eine Rechnung (bzw. eine Gutschrift) mit Datum vom 31.12.2003. Das Geld wurde am 17.01.2004 auf meinem Konto verbucht. Da das Rechnungsdatum 2003 ist nehme ich sie auch noch in meine E-/U Rechnung von 2003 auf, oder
Für Dich gilt:

Einnahmen sind dann zugeflossen, sobald über sie wirtschaftlich verfügt werden kann. Ausgaben sind in dem Zeitpunkt geleistet, in dem die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die betreffenden Gelder aufgegeben wurde (§ 11 EStG). Ich gehe davon aus das Du Deine Einnahmen nach vereinnahmten Entgelten versteuerst, also gibt es auch keine Besonderheiten bei der Umsatzsteuer..... für den Fall das Du kein Kleinunternehmer bist.

Die rechnung gehört also in die Gewinnermittlung 2004.

Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Alt 04.05.2004, 16:08   #17
DOB
TP-Member
 
Registriert seit: Sep 2003
DOB macht alles soweit korrekt
Oha, also doch gut das ich gefragt habe Vielen Dank nochmal! Ich bin übrigens Kleinunternehmer...
DOB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2004, 10:52   #18
TP-Senior
 
Benutzerbild von wildmieze
 
Registriert seit: Dec 2003
wildmieze ist auf einem guten Weg
@epic: danke für die aufklärung .. bei mir wäre das schon relevant, durch die zusammenveranlagung mit meinem mann .. aber ich habe gestern mit unserem buchhalter gesprochen - er hat zwar meine steuerkarte, trägt dort aber nichts ein
wildmieze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2004, 20:58   #19
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
Joern macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von DOB
Ich habe mir sämtliche Hilfe-Videos angeguckt und daraus geht eigentlich klar hervor das ich richtig liege, daher bin ich nun doch etwas verwirrt

Soweit ich das verstanden habe: Die Einküfte aus dem 325 EUR Job trage ich entsprechend in der Steuererklärung ein. Da meine anderen Einkünfte 2003 nun doch noch positiv geworden sind, geht die Steuerfreiheit hier allerdings flöten.

ANDERS bei den 400 EUR Jobs: Hier hat der Arbeitgeber bereits die Steuerschuld beglichen, weshalb ich mich hier nicht weiter kümmern muss. Zitat "Wenn sie ab April eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt haben, dann werden Ihre Einnahmen pauschal mit 2% vesteuert und Sie brauchen sie im Rahmen der Einkommenssteuererklärung nicht mit anzugeben".

Ist das nun falsch?
Deine GSE sind also positiv. Dann musst 1-3/2003 in Anlage N eintragen und nicht wie du weiter unter geschrieben hast in den Mantelbogen und leider versteuern. Dürfte sich aber mit dem Freibetrag in Luft auflösen.
__________________
Gruß Jörn
Joern ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2004, 00:05   #20
DOB
TP-Member
 
Registriert seit: Sep 2003
DOB macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Joern
Deine GSE sind also positiv. Dann musst 1-3/2003 in Anlage N eintragen und nicht wie du weiter unter geschrieben hast in den Mantelbogen und leider versteuern. Dürfte sich aber mit dem Freibetrag in Luft auflösen.
Bist du sicher? In der "Anleitung" zur EK steht eigentlich ganz klar "wenn Freistellungsbescheinigung dann Mantelbogen, wenn auf Lohnsteuerkarte dann Anlage N" und mein Wiso Programm (das alle Daten kennt) hat es auch in den Mantelbogen eingetragen und nicht in Anlage N
DOB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2004, 06:50   #21
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Deine GSE sind also positiv. Dann musst 1-3/2003 in Anlage N eintragen und nicht wie du weiter unter geschrieben hast in den Mantelbogen und leider versteuern. Dürfte sich aber mit dem Freibetrag in Luft auflösen.
Guck Dir mal bitte die Zeile 7 der Anlage N an Joern. Der Lohn aus der geringfügigen Beschäftigung ist m.E. nur dann in die Anlage N einzutragen wenn eine Nachträgliche Freistellung erfolgen soll (also bisher keine Freistellungsbescheinigung vorgelegen hat). Ansonsten gehört der Lohn in den Mantelbogen. Es macht natürlich am Ende keinen Unterschied wo Du den Lohn einträgst, aber von der systematik her sollte es so gedacht sein wie von mir beschrieben.

DOB Du liegst also mit Deiner Aussage richtig. Wenn Freistellungsbescheinigung dann Mantelbogen.

Gruß Epic03
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Geändert von Epic (06.05.2004 um 07:00 Uhr).
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2004, 17:09   #22
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
Joern macht alles soweit korrekt
Habt Recht mit den Eintragungen. Hatte das Formular flasch im Kopf. Hätte besser vorher nochmal nachgeschaut.
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Gruß Jörn
Joern ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2004, 17:44   #23
DOB
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DOB macht alles soweit korrekt
Dann wäre das ja geklärt, nochmals vielen Dank an euch beide
DOB ist offline   Mit Zitat antworten
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