 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
04.05.2004, 16:02
|
#16
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
|
Zitat:
|
Ich habe eine Rechnung (bzw. eine Gutschrift) mit Datum vom 31.12.2003. Das Geld wurde am 17.01.2004 auf meinem Konto verbucht. Da das Rechnungsdatum 2003 ist nehme ich sie auch noch in meine E-/U Rechnung von 2003 auf, oder
|
Für Dich gilt:
Einnahmen sind dann zugeflossen, sobald über sie wirtschaftlich verfügt werden kann. Ausgaben sind in dem Zeitpunkt geleistet, in dem die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die betreffenden Gelder aufgegeben wurde (§ 11 EStG). Ich gehe davon aus das Du Deine Einnahmen nach vereinnahmten Entgelten versteuerst, also gibt es auch keine Besonderheiten bei der Umsatzsteuer..... für den Fall das Du kein Kleinunternehmer bist.
Die rechnung gehört also in die Gewinnermittlung 2004.
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
|
|
|
04.05.2004, 16:08
|
#17
|
|
TP-Member
Registriert seit: Sep 2003
|
Oha, also doch gut das ich gefragt habe  Vielen Dank nochmal! Ich bin übrigens Kleinunternehmer...
|
|
|
05.05.2004, 10:52
|
#18
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
|
@epic: danke für die aufklärung  .. bei mir wäre das schon relevant, durch die zusammenveranlagung mit meinem mann .. aber ich habe gestern mit unserem buchhalter gesprochen - er hat zwar meine steuerkarte, trägt dort aber nichts ein 
|
|
|
05.05.2004, 20:58
|
#19
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
|
Zitat:
|
Zitat von DOB
Ich habe mir sämtliche Hilfe-Videos angeguckt und daraus geht eigentlich klar hervor das ich richtig liege, daher bin ich nun doch etwas verwirrt
Soweit ich das verstanden habe: Die Einküfte aus dem 325 EUR Job trage ich entsprechend in der Steuererklärung ein. Da meine anderen Einkünfte 2003 nun doch noch positiv geworden sind, geht die Steuerfreiheit hier allerdings flöten.
ANDERS bei den 400 EUR Jobs: Hier hat der Arbeitgeber bereits die Steuerschuld beglichen, weshalb ich mich hier nicht weiter kümmern muss. Zitat "Wenn sie ab April eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt haben, dann werden Ihre Einnahmen pauschal mit 2% vesteuert und Sie brauchen sie im Rahmen der Einkommenssteuererklärung nicht mit anzugeben".
Ist das nun falsch? 
|
Deine GSE sind also positiv. Dann musst 1-3/2003 in Anlage N eintragen und nicht wie du weiter unter geschrieben hast in den Mantelbogen und leider versteuern. Dürfte sich aber mit dem Freibetrag in Luft auflösen.
__________________
Gruß Jörn
|
|
|
06.05.2004, 00:05
|
#20
|
|
TP-Member
Registriert seit: Sep 2003
|
Zitat:
|
Zitat von Joern
Deine GSE sind also positiv. Dann musst 1-3/2003 in Anlage N eintragen und nicht wie du weiter unter geschrieben hast in den Mantelbogen und leider versteuern. Dürfte sich aber mit dem Freibetrag in Luft auflösen.
|
Bist du sicher? In der "Anleitung" zur EK steht eigentlich ganz klar "wenn Freistellungsbescheinigung dann Mantelbogen, wenn auf Lohnsteuerkarte dann Anlage N" und mein Wiso Programm (das alle Daten kennt) hat es auch in den Mantelbogen eingetragen und nicht in Anlage N 
|
|
|
06.05.2004, 06:50
|
#21
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
|
Zitat:
|
Deine GSE sind also positiv. Dann musst 1-3/2003 in Anlage N eintragen und nicht wie du weiter unter geschrieben hast in den Mantelbogen und leider versteuern. Dürfte sich aber mit dem Freibetrag in Luft auflösen.
|
Guck Dir mal bitte die Zeile 7 der Anlage N an Joern. Der Lohn aus der geringfügigen Beschäftigung ist m.E. nur dann in die Anlage N einzutragen wenn eine Nachträgliche Freistellung erfolgen soll (also bisher keine Freistellungsbescheinigung vorgelegen hat). Ansonsten gehört der Lohn in den Mantelbogen. Es macht natürlich am Ende keinen Unterschied wo Du den Lohn einträgst, aber von der systematik her sollte es so gedacht sein wie von mir beschrieben.
DOB Du liegst also mit Deiner Aussage richtig. Wenn Freistellungsbescheinigung dann Mantelbogen.
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Geändert von Epic (06.05.2004 um 07:00 Uhr).
|
|
|
06.05.2004, 17:09
|
#22
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
|
Habt Recht mit den Eintragungen. Hatte das Formular flasch im Kopf. Hätte besser vorher nochmal nachgeschaut.
__________________
Gruß Jörn
|
|
|
06.05.2004, 17:44
|
#23
|
|
TP-Member
Registriert seit: Sep 2003
|
Dann wäre das ja geklärt, nochmals vielen Dank an euch beide 
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:39 Uhr.
|
 |