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03.05.2004, 20:33
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2003
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Einkommenssteuererklärung 2003
Hallo,
ich habe mich jetzt mal intensiver mit meiner Steuererklärung für 2003 befasst und dazu noch einige kleinere (so hoffe ich) Fragen:
1) Das komplette Jahr hindurch hatte ich einen 325- bzw ab 1.April einen 400 EUR Job. Soweit ich weiß, erfasse ich den Zeitraum Januar-März ganz normal in meiner Erklärung und die restlichen Monate bleiben zu 100% unberücksichtigt und tauchen nirgends auf, da die Steuerschuld bereits vom Arbeitgeber beglichen wurde. Ist das so korrekt?
2) Da ich ein Gewerbe betreibe muss ich der Erklärung eine E-/U-Rechnung beilegen. Ich habe dafür alle Daten in ein PC-Programm eingegeben und soweit ist auch alles richtig, aber der Ausdruck ist gerade mal eine knappe halbe Seite lang und enthält nicht viel mehr als die Summe der Erlöse, der Ausgaben und den sich ergebenden Gewinn. Reicht das bereits aus? Müssen noch Belege o.ä. beigefügt werden?
Es wäre wirklich nett, wenn mir hier jemand etwas zu sagen könnte, damit ich das Kapitel dann endlich schließen kann
Viele Grüße,
DOB
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03.05.2004, 20:40
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Hallo
1) für den Zeitraum ab 1.4.2003 liegst du richtig. bis dahin hattest du eine Steuerfreistellung ? Oder keine, da du andere positive Einkünfte (aus Gewerbe siehe 2)) hattest ? Wenn du andere positive hattest, dann liegst du richtig (Eintrag in Anlage N).
2)Welches Programm nutzt du ? Aber von deinen Angaben her, würde ich sagen i.o.
__________________
Gruß Jörn
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03.05.2004, 21:14
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2003
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Hi,
jetzt bin ich doch etwas verwirrt  Als für den Zeitraum 01.01-31.03. habe ich eine Steuerfreistellung (füge ich der Erklärung als Anlage bei).
Was meintest du aber jetzt mit Anlage N? Ich brauche doch nur Anlage GSE, oder irre ich mich?
Die E-/U Rechnung (und auch die Erklärung) habe ich mit Wiso Sparbuch 2004 gemacht.
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03.05.2004, 21:28
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Hallo,
Dir fehlen einige Grundkenmntnisse zur Steuererklärung.
Wiso bringt da eine Menge an Infos mit, arbeiute das gringend durch, schalte die Hilfen ein, dann siehst Du klarer.
Viegrü
Hardy
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dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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03.05.2004, 21:47
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Regensburg / Landshut
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Hab auch ne kleine Frage zur Erklärung.
Man muss die für das Jahr 2003 doch bis zum 1.5. abgegeben haben, oder?
Das hab ich jetzt total vergessen, wegen dem ganzen Abistress.
Komme dazu eigentlich auch erst in 2 Wochen. Wie schauts da aus mit Zeitlimit? Was gibts da für Strafen?
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03.05.2004, 22:05
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2003
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Ich habe mir sämtliche Hilfe-Videos angeguckt und daraus geht eigentlich klar hervor das ich richtig liege, daher bin ich nun doch etwas verwirrt
Soweit ich das verstanden habe: Die Einküfte aus dem 325 EUR Job trage ich entsprechend in der Steuererklärung ein. Da meine anderen Einkünfte 2003 nun doch noch positiv geworden sind, geht die Steuerfreiheit hier allerdings flöten.
ANDERS bei den 400 EUR Jobs: Hier hat der Arbeitgeber bereits die Steuerschuld beglichen, weshalb ich mich hier nicht weiter kümmern muss. Zitat "Wenn sie ab April eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt haben, dann werden Ihre Einnahmen pauschal mit 2% vesteuert und Sie brauchen sie im Rahmen der Einkommenssteuererklärung nicht mit anzugeben".
Ist das nun falsch? 
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03.05.2004, 22:21
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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1) Das komplette Jahr hindurch hatte ich einen 325- bzw ab 1.April einen 400 EUR Job. Soweit ich weiß, erfasse ich den Zeitraum Januar-März ganz normal in meiner Erklärung und die restlichen Monate bleiben zu 100% unberücksichtigt und tauchen nirgends auf, da die Steuerschuld bereits vom Arbeitgeber beglichen wurde. Ist das so korrekt?
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Hierzu reichen Deine Angaben nicht ganz aus um Dir eine konkrete Antwort zu geben. Hier die Möglichkeiten:
Für den Zeitraum 1-3/03 hast Du eine Freistellungsbescheinigung. Die gehört zur Einkommensteuererklärung (Anlage N Zeile 2 und 7 oder Mantelbogen Seite 1 Zeile 38.
Die Frage die offen bleibt. Für den Zeitraum 4-12/03 hast Du eine Steuerkarte abgeben beim Arbeitgeber ? Wenn ja musst Du die Einnahmen die auf der Steuerkarte in der Anlage N Zeile 2 eintragen. Die Einnahmen sind nämlich Grundsätzlich Steuerpflichtig. Hast Du keine Steuerkarte abgegeben dann brauchst Du nichts weiter anzugeben, da die Lohn dann von Deinem Arbeitgeber bereits pauschal versteuert wurde.
Zitat:
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2) Da ich ein Gewerbe betreibe muss ich der Erklärung eine E-/U-Rechnung beilegen. Ich habe dafür alle Daten in ein PC-Programm eingegeben und soweit ist auch alles richtig, aber der Ausdruck ist gerade mal eine knappe halbe Seite lang und enthält nicht viel mehr als die Summe der Erlöse, der Ausgaben und den sich ergebenden Gewinn. Reicht das bereits aus? Müssen noch Belege o.ä. beigefügt werden?
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Das reicht. Du trägst den Gewinn oder Verlust einfach in die Anlage GSE Zeile 3 ein und legst der Einkommensteuererklärung Deine Gewinnermittlung bei. Ggf. auch noch ein Anlagenverzeichnis.
Zitat:
Hab auch ne kleine Frage zur Erklärung.
Man muss die für das Jahr 2003 doch bis zum 1.5. abgegeben haben, oder?
Das hab ich jetzt total vergessen, wegen dem ganzen Abistress.
Komme dazu eigentlich auch erst in 2 Wochen. Wie schauts da aus mit Zeitlimit? Was gibts da für Strafen?
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Abgabetermin ist der 31.5.2004 für die Steuererklärungen des Jahres 2003. Du kannst Fristverlängerung beantrage. In den meisten Fällen wird Dir ein wenig mehr Zeit geben. Strafen gibt es nur wenn Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist. Zum einen kommt ein Zwangsgeld in Frage: Das Zwangsgeld darf 25.000 EUR nicht überschreiten (§ 329 AO). Darunter liegt die Höhe im Ermessen der Finanzbehörde. Sie richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Finanzämter sind gehalten, bei erstmaliger Androhung eines Zwangsgelds wegen einer bestimmten Anordnung i.d. R. einen Betrag von 50 € bis 250 € anzusetzen. Innerhalb dieser Grenzen soll der festzusetzende Betrag nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen und danach zu bestimmen sein, wie der Steuerpflichtige in der Vergangenheit seine Erklärungspflichten erfüllt hat. und zum zweiten ein Verspätungszuschlag: Der Verspätungszuschlag darf 10% der festgesetzten Steuer oder des festgesetzten Messbetrags und 25.000 EUR nicht übersteigen (§ 152 Abs. 2 Satz 1 AO).
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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03.05.2004, 22:33
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2003
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Zitat:
Original geschrieben von Epic
Die Frage die offen bleibt. Für den Zeitraum 4-12/03 hast Du eine Steuerkarte abgeben beim Arbeitgeber ?
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Nein, habe ich nicht. Also liege ich richtig, dass ich hier nichts angeben muss und keine Anlage N o.ä. brauche? Das Einkommen aus dem 325 EUR Job habe ich im Mantelbogen Seite 1 Zeile 38 angegeben.
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03.05.2004, 22:33
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
ANDERS bei den 400 EUR Jobs: Hier hat der Arbeitgeber bereits die Steuerschuld beglichen, weshalb ich mich hier nicht weiter kümmern muss. Zitat "Wenn sie ab April eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt haben, dann werden Ihre Einnahmen pauschal mit 2% vesteuert und Sie brauchen sie im Rahmen der Einkommenssteuererklärung nicht mit anzugeben".
Ist das nun falsch?
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Diese Aussage für sich alleine betrachtet ist Falsch. Sie ist nur dann richtig wenn dem Arbeitgeber keine Steuerkarte gegeben wurde. Hab ich aber oben auch schon erklärt. Steht nichts auf Deiner Steuerkarte kannst Du davon ausgehen das der Arbeitslohn pauschal mit 2% versteuert wurde und dann brauchst Du für den Zeitraum 4-12/03 nichts in Deine Einkommensteuererklärung eintragen.
Gruß Epic03
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03.05.2004, 22:34
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Nein, habe ich nicht. Also liege ich richtig, dass ich hier nichts angeben muss und keine Anlage N o.ä. brauche? Das Einkomen aus dem 325 EUR Job habe ich im Mantelbogen Seite 1 Zeile 38 angegeben.
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Dann ist es so richtig wie Du es gemacht hast.
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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03.05.2004, 22:38
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2003
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Alles klar, vielen Dank! 
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03.05.2004, 23:41
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Regensburg / Landshut
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Danke auch 
Dann hab ich ja noch bisschen Zeit.
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04.05.2004, 03:19
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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Huch, nu bin ich aber besorgt .. wenn mein Arbeitgeber meine Steuerkarte hat und dort meinen Verdienst einträgt, muß ich meinen 400€-Job am Ende des Jahres komplett versteuern?? Zu den normalen Sätzen?? Das ist aber blöd, ich dachte, diese Jobs wären generell steuerfrei / pauschal besteuert durch den Arbeitgeber...
Ich glaub, ich muß da mal mit unserem Buchhalter drüber reden ...
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04.05.2004, 07:01
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#14
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Huch, nu bin ich aber besorgt .. wenn mein Arbeitgeber meine Steuerkarte hat und dort meinen Verdienst einträgt, muß ich meinen 400€-Job am Ende des Jahres komplett versteuern?? Zu den normalen Sätzen??
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So ist es. Das war aber schon immer so, auch als wir noch die Freistellungsbescheinigung hatten und selbst bei der Regelung davor war es so. Aber bitte immer schön dran denken: Von dem Lohn aus der geringfügigen Beschäftigung wird noch der volle Arbeitnehmer Pauschbetrag abgezogen (2003 1044,00 € / ab 2004 920,00 €). Das heißt es verbleibt von einem 400€ Job nur noch 2556,00 € für 2003 und 3880,00 € für 2004. Steuern entstehen erst dann wenn man zusammen mit den andern Einkünften den Grundfreibetrag von 7.235 € bei Einzelveranlagung bzw. 14.471 € bei Zusammenveranlagung übersteigt. Das sollte also erst geprüft werden bevor man sich mit dem Arbeitgeber anlegt, der ja nach wie vor ein Interesse daran hat sowenig wie möglich an Lohnkosten zu haben.
Gruß Epic03
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04.05.2004, 15:45
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#15
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2003
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Hallo,
es hat sich noch eine kleine Unsicherheit ergeben und bevor ich hier doch falsch lieger frage ich lieber nochmal
Ich habe eine Rechnung (bzw. eine Gutschrift) mit Datum vom 31.12.2003. Das Geld wurde am 17.01.2004 auf meinem Konto verbucht. Da das Rechnungsdatum 2003 ist nehme ich sie auch noch in meine E-/U Rechnung von 2003 auf, oder?
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