mal abgesehen von der frage, ob das entworfene logo überhaupt urheberrechtlich schützenswert im sinne urhg ist, ein urheberrecht kann (wie der neme es schon sagt) nur der urheber besitzen.
wenn du (gegen bezahlung) ein logo entwerfen läßt, so wird dir i.d.r ein nutzungsrecht eingeräumt. der umfang dieses nutzungsrechtes sollte dann eigentlich im vertrag zur logoerstellung geregelt werden.
gruß
steffen


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