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1.) Schreibe ich eine Rechnung mit dem Betrag X + 16 % Umsatzsteuer, so werden muss ich die 16% ans Finanzamt abführen. Der Auftraggeber, kann dies vom Finanzamt wieder zurückverlangen als Vorsteuer. Richtig?
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Nur wenn der Rechnungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
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2.) Der Betrag X wird für die Einnahmen-Ausgaben-Überschussverwendung bzw. der Betriebsgewinnberechnung herangezogen. Die daraus ermittelten Einkünfte werden zusammen mit meinen Einkünften aus der nichtsselbstständigen Tätigkeit mit dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert.
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Fast. Du hast jetzt die Summe der Einkünfte ermittelt. Von diesem Betrag kann noch einiges abgezogen werden. Evt. Altersentlastungsbetrag, Freibetrag für Land und Forstwirte, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen ect. So kommt man dann irgendwann zum versteuernden Einkommen auf welches dann die Steuer ermittelt wird ggf. kommen noch Kinderfreibeträge für den Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer in betracht.
Gruß Epic03