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Alt 12.05.2004, 13:44   #1
TP-Member
 
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Ort: Baden Württemberg
meccolos macht alles soweit korrekt

Steuerliche Abzüge


Hallo!

beschäftige mich gerade mit dem Steuerkram. Hab nun eine kleine Verständnisfrage:

1.) Schreibe ich eine Rechnung mit dem Betrag X + 16 % Umsatzsteuer, so werden muss ich die 16% ans Finanzamt abführen. Der Auftraggeber, kann dies vom Finanzamt wieder zurückverlangen als Vorsteuer. Richtig?

2.) Der Betrag X wird für die Einnahmen-Ausgaben-Überschussverwendung bzw. der Betriebsgewinnberechnung herangezogen. Die daraus ermittelten Einkünfte werden zusammen mit meinen Einkünften aus der nichtsselbstständigen Tätigkeit mit dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert.

Nur so als kleine Kontrollfrage von mir!

danke schon mal.

greetz mecco
meccolos ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 12.05.2004, 13:56   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Levis
 
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Levis ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELevis ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELevis ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELevis ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELevis ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELevis ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von meccolos
1.) Schreibe ich eine Rechnung mit dem Betrag X + 16 % Umsatzsteuer, so werden muss ich die 16% ans Finanzamt abführen. Der Auftraggeber, kann dies vom Finanzamt wieder zurückverlangen als Vorsteuer. Richtig?
Ja, richtig

Zum 2. würd ich auch sagen, richtig, weiß es aber nicht ganz genau.
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Alt 12.05.2004, 14:17   #3
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auch zu 2) stimmt deine Einschätzung
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Alt 12.05.2004, 14:45   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Apr 2004
Ort: Baden Württemberg
meccolos macht alles soweit korrekt
Dann sag ich mal Danke!
meccolos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2004, 14:58   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
1.) Schreibe ich eine Rechnung mit dem Betrag X + 16 % Umsatzsteuer, so werden muss ich die 16% ans Finanzamt abführen. Der Auftraggeber, kann dies vom Finanzamt wieder zurückverlangen als Vorsteuer. Richtig?
Nur wenn der Rechnungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Zitat:
2.) Der Betrag X wird für die Einnahmen-Ausgaben-Überschussverwendung bzw. der Betriebsgewinnberechnung herangezogen. Die daraus ermittelten Einkünfte werden zusammen mit meinen Einkünften aus der nichtsselbstständigen Tätigkeit mit dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert.
Fast. Du hast jetzt die Summe der Einkünfte ermittelt. Von diesem Betrag kann noch einiges abgezogen werden. Evt. Altersentlastungsbetrag, Freibetrag für Land und Forstwirte, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen ect. So kommt man dann irgendwann zum versteuernden Einkommen auf welches dann die Steuer ermittelt wird ggf. kommen noch Kinderfreibeträge für den Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer in betracht.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
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