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Thema: Steuerliche Abzüge

  1. #1
    TP-Member meccolos macht alles soweit korrekt
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    Steuerliche Abzüge

    Hallo!

    beschäftige mich gerade mit dem Steuerkram. Hab nun eine kleine Verständnisfrage:

    1.) Schreibe ich eine Rechnung mit dem Betrag X + 16 % Umsatzsteuer, so werden muss ich die 16% ans Finanzamt abführen. Der Auftraggeber, kann dies vom Finanzamt wieder zurückverlangen als Vorsteuer. Richtig?

    2.) Der Betrag X wird für die Einnahmen-Ausgaben-Überschussverwendung bzw. der Betriebsgewinnberechnung herangezogen. Die daraus ermittelten Einkünfte werden zusammen mit meinen Einkünften aus der nichtsselbstständigen Tätigkeit mit dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert.

    Nur so als kleine Kontrollfrage von mir!

    danke schon mal.

    greetz mecco

  2. #2
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von meccolos
    1.) Schreibe ich eine Rechnung mit dem Betrag X + 16 % Umsatzsteuer, so werden muss ich die 16% ans Finanzamt abführen. Der Auftraggeber, kann dies vom Finanzamt wieder zurückverlangen als Vorsteuer. Richtig?
    Ja, richtig

    Zum 2. würd ich auch sagen, richtig, weiß es aber nicht ganz genau.
    ............................

  3. #3
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    auch zu 2) stimmt deine Einschätzung

  4. #4
    TP-Member meccolos macht alles soweit korrekt
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    Dann sag ich mal Danke!

  5. #5
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    1.) Schreibe ich eine Rechnung mit dem Betrag X + 16 % Umsatzsteuer, so werden muss ich die 16% ans Finanzamt abführen. Der Auftraggeber, kann dies vom Finanzamt wieder zurückverlangen als Vorsteuer. Richtig?
    Nur wenn der Rechnungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

    2.) Der Betrag X wird für die Einnahmen-Ausgaben-Überschussverwendung bzw. der Betriebsgewinnberechnung herangezogen. Die daraus ermittelten Einkünfte werden zusammen mit meinen Einkünften aus der nichtsselbstständigen Tätigkeit mit dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert.
    Fast. Du hast jetzt die Summe der Einkünfte ermittelt. Von diesem Betrag kann noch einiges abgezogen werden. Evt. Altersentlastungsbetrag, Freibetrag für Land und Forstwirte, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen ect. So kommt man dann irgendwann zum versteuernden Einkommen auf welches dann die Steuer ermittelt wird ggf. kommen noch Kinderfreibeträge für den Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer in betracht.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

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