Ja, richtigZitat von meccolos
Zum 2. würd ich auch sagen, richtig, weiß es aber nicht ganz genau.
Hallo!
beschäftige mich gerade mit dem Steuerkram. Hab nun eine kleine Verständnisfrage:
1.) Schreibe ich eine Rechnung mit dem Betrag X + 16 % Umsatzsteuer, so werden muss ich die 16% ans Finanzamt abführen. Der Auftraggeber, kann dies vom Finanzamt wieder zurückverlangen als Vorsteuer. Richtig?
2.) Der Betrag X wird für die Einnahmen-Ausgaben-Überschussverwendung bzw. der Betriebsgewinnberechnung herangezogen. Die daraus ermittelten Einkünfte werden zusammen mit meinen Einkünften aus der nichtsselbstständigen Tätigkeit mit dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert.
Nur so als kleine Kontrollfrage von mir!
danke schon mal.
greetz mecco
auch zu 2) stimmt deine Einschätzung![]()
Dann sag ich mal Danke!
Nur wenn der Rechnungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.1.) Schreibe ich eine Rechnung mit dem Betrag X + 16 % Umsatzsteuer, so werden muss ich die 16% ans Finanzamt abführen. Der Auftraggeber, kann dies vom Finanzamt wieder zurückverlangen als Vorsteuer. Richtig?
Fast. Du hast jetzt die Summe der Einkünfte ermittelt. Von diesem Betrag kann noch einiges abgezogen werden. Evt. Altersentlastungsbetrag, Freibetrag für Land und Forstwirte, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen ect. So kommt man dann irgendwann zum versteuernden Einkommen auf welches dann die Steuer ermittelt wird ggf. kommen noch Kinderfreibeträge für den Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer in betracht.2.) Der Betrag X wird für die Einnahmen-Ausgaben-Überschussverwendung bzw. der Betriebsgewinnberechnung herangezogen. Die daraus ermittelten Einkünfte werden zusammen mit meinen Einkünften aus der nichtsselbstständigen Tätigkeit mit dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert.
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)