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22.05.2004, 21:39
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2004
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GbR + 2 Einzelunternehmer als "Gemeinschaft" aktiv, seperate Steuerklärung?
hi, also es geht um folgendes:
unsere gbr und 2 einzelunternehmer arbeiten zzt an einen projekt für einen kunden, bzw beginnen bald damit. wir verkaufen unsere leistung im paket und jeder wird 1/3 bekommen. die frage ist nun, wie das mit der steuererklärung etc aussieht. müssen wir eine zweite gbr gründen mit unsere gbr + den 2 einzelunternehmern als gesellschafter eintragen, oder geht das auch anders, da wir EINEN vertrag mit dem kunden machen wollen und nicht 3 seperate, wir werden dann untereinander nochmal einen vertrag machen der die beteiligung regelt. wir wollen aber nicht eine steuererklärung für die gemeinsame br abgeben, sondern jeder seperat. hab mal was von einer bürogemeinschaft oder so gehört, was bedeutet das genau? muss man da in einem büro tätig sein oder können wir auch mit 3 verschiedenen firmensitzen sowas nutzen.
oder besser gefragt: was bietet sich da an? was könnt ihr empfehlen?
danke im voraus
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22.05.2004, 22:38
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#2
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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einfache und unkomplzierte Lösung wäre:
einer von euch 3 Partnern macht den Vertrag mit dem Kunden (egal ob die GbR oder einer der Einzelunternehmer)
die beiden anderen Partner schreiben Rechnungen über 1/3 der Gesamtsumme an diesen Partner, der wiederum stellt dem Kunden die Gesamtsumme in Rechnung.
So kommt alle Kohle korrekt und glasklar nachvollziehbar bei den richtigen Leuten an, und alle Beteiligten zahlen einfach ihre darauf anfallende Umsatzsteuer und sonstigen Steuern.
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23.05.2004, 09:14
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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hier zu wurde schon mehr oder weniger Ausführlich Stellunge genommen.
Guckst Du Hier
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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23.05.2004, 12:25
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2004
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Zitat:
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Für die gemeinschaftlichen Geschäftsvorfälle wird dann eine kleine Gewinnermittlung erstellt aus denen sich die einzelnen Unternehmeranteilen ergeben, die dann jeder in seiner eigenen Buchhaltung entsprechend verbucht. Die Rechnungen einer Arbeitsgemeinschaft müssen natürlich wie bei einer normalen GbR auch alle Angaben über die Verantwortlichen Unternehmer enthalten.
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hi epic, das hab ich noch nicht ganz verstanden. also müssen wir nicht beim amt eine "richtige" gbr anmelden? sondern einfach eine gemeinsame rechnung schreiben die alle daten der gesellschafter/rechnungssteller enthält? und wie läuft das mit der gewinnermittlung?
danke
ps: @thomas, finde deine lösung ganz gut, ist wohl echt die einfachste
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23.05.2004, 13:05
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Wir kommen bei dem was ich geschrieben habe im Ergebniss zu dem was Thomas oben gesagt hat. Unterschied ist lediglich das bei meinem Modell alle Unternehmer nach aussen zusammen als Arbeitsgemeinschaft (GbR) auftreten und bei Thomas nur ein Unternehmer. Ansonsten sind solche Einzelzusammenarbeiten meines Wissens nach nicht gesondert Meldepflichtig.
Zitat:
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und wie läuft das mit der gewinnermittlung?
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Du weißt doch sicher was eine Gewinnermittlung ist oder ? Einnahmen ./. Ausgaben = Gewinn oder Verlusst
Gruß Epic03
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23.05.2004, 13:23
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2004
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schon klar 
aber ich meine damit, ob das finanzamt da irgendwas von uns haben will, zusätzlich zu den einzelnen steuererklärungen. oder kommt das nur zu unseren unterlagen falls das finanzamt mal vorbeischaut und die bücher prüft.
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23.05.2004, 13:53
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Ihr Bucht einfach Eure Anteil in Euren Gewinnermittlungen. Fertig. Belege müssen natürlich ganz normal wie sonst auch alle aufbewahrt werden.
Gruß Epic03
Edit: Sorry ich hab oben geschrieben das solche Arbeitsgemeinschaften nicht gemeldet werden müssen soweit ich weiß.
Ich hab mich nochmal erkundigt und Arbeitsgemeinschaften sind vom prinzip her ganz normal Meldepflichtig, auch wenn es nur für ein Projekt ist müsste teoretisch eine Steuererklärung für die Arbeitsgemeinschaft (GbR) erstellt werden. In der Praxis (deshalb komm ich auch nur drauf) wird das nicht immer gemacht. Je nachdem wie hoch so die Beträge sind um die es geht wird es so gemacht wie ich oben beschrieben habe. Gab auch noch nie Probleme bei einer Prüfung, aber Sachlich richtig ist es dennoch nicht. So das wollte ich nur noch mal zur Richtigstellung zufügen.
Gruß Epic03
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Geändert von Epic (26.05.2004 um 17:36 Uhr).
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23.05.2004, 14:34
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2004
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dankeschön 
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