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Alt 02.06.2004, 09:49   #16
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z4-fan macht alles soweit korrekt
Ok ich habe jetzt meinen Gewerbeschein, war kein Problem eigentlich. Jetzt nur mal warten bis das Finanzamt schreibt.

Ich habe Beginn der Tätigkeit heute angegeben. Muss ich schon eine Ust-Voranmeldung machen bevor das Finanzamt sich meldet? Oder wann muss ich die überhaupt immer machen im Monat?

Mfg
Christian
z4-fan ist offline  


Alt 02.06.2004, 10:12   #17
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Die Umsatzsteuer Voranmeldung ist immer zum 10. des Folgemonats fällig. Bei Dauerfristverlängerung genau einen Monat später.

Gruß Epic03
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Epic ist offline  
Alt 02.06.2004, 20:26   #18
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z4-fan macht alles soweit korrekt
Also muss ich für Juni die Ust-VA bis 10.7 beim Finanzamt haben? Oder für Juli bis 10.7?

Muss ich die immer per Brief schicken?

Mfg
Christian
z4-fan ist offline  
Alt 02.06.2004, 20:53   #19
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hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von z4-fan
Also muss ich für Juni die Ust-VA bis 10.7 beim Finanzamt haben? Oder für Juli bis 10.7?
Zitat:
Zitat von Epic
Die Umsatzsteuer Voranmeldung ist immer zum 10. des Folgemonats fällig. Bei Dauerfristverlängerung genau einen Monat später.
Bezogen auf Juni ist der Folgemonat Juli. Bezogen auf Juli ist der Folgemonat August.

Was ist daran nicht zu verstehen ...??
hezen ist offline  
Alt 02.06.2004, 21:36   #20
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@ hezen: Danke *G*

Zitat:
Muss ich die immer per Brief schicken?
Du kannst auch gerne vorbeifahren und die Voranmeldung persönlich vorbei bringen ) Fax geht zwar auch, aber würde ich nur im Notfall machen.... gibt immer problem wenn mal nicht alles Lesbar sein sollte.

Gruß Epic03
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Epic ist offline  
Alt 02.06.2004, 21:39   #21
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Gibt es nicht auch die Möglichkeit der elektronischen Voranmeldung???
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OBI-Wahn ist offline  
Alt 02.06.2004, 21:47   #22
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Zitat:
Gibt es nicht auch die Möglichkeit der elektronischen Voranmeldung???
Das ist ab 1.1.2005 sogar Pflicht. Die Abgabe der Umsatzsteuer Voranmeldung auf Papier ist dann nur noch auf Antrag möglich. Insbesondere dann wenn der steuerpflichtige nicht über die technischen Vorausseztungen verfügt.

Gruß Epic03
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Epic ist offline  
Alt 02.06.2004, 21:49   #23
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Ist ja auch sinnvoll. Läuft das dann wie bei der Elster-Geschichte mit dem elektronischen Senden der Daten und dem Ausdruck einer Zusammenfassung, die dann unterschrieben per Post abgeschickt werden muss?
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OBI-Wahn ist offline  
Alt 02.06.2004, 21:58   #24
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wie genau das in der Praxis aussieht kann ich gar nicht sagen, weil bei uns alles über die Datev läuft und wir übertragen die Voranmeldunge eh schon seid Jahren per DFÜ, aber ich bin mir ziemlich sicher das es für Steuerpflichtige die ihre Buchführung nicht beim Steuerberater machen lassen genauso wie mit der Elsterübermittlung läuft.

Gruß Epic03
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Epic ist offline  
Alt 03.06.2004, 13:10   #25
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z4-fan macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von hezen
Bezogen auf Juni ist der Folgemonat Juli. Bezogen auf Juli ist der Folgemonat August.

Was ist daran nicht zu verstehen ...??
Mich stört nur der Begriff-Voranmeldung.

Ich muss also den Ust-Überhang für Juni bis zum 10. Juli abführen? Also die Voranmeldung von Juni muss bis zum 10.7. beim Finanzamt sein und das Geld auch?

Mfg
Christian
z4-fan ist offline  
Alt 03.06.2004, 14:38   #26
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Zitat:
Mich stört nur der Begriff-Voranmeldung.
Das Forumular heißt Umsatzsteuer Voranmeldung. Voranmeldung weil dort die Umsätze gemeldet werden müssen und Vor. weil Du am Jahresende noch eine Umsatsteuererklärung abgeben musst die nochmal alle Gesamtumsätze und Vorsteuerbeträg enthält.

Die Voranmeldung für Juni muss sofern keine Dauerfristverlängerung beantragt wurde am 10-7-04 beim Finanzamt sein. Das Geld muss ebenfalls am 10 beim Finanzamt sein. Für die Zahlung gibt es allerdings eine Schonfrist von 3 Tage (das soll den Zahlungsweg bei Überweisungen abdecken) das heißt da spätestens am 13. das Geld auf dem Konto der Finanzkasse Gutgeschrieben sein. Ansonsten können Säumniszuschläge berechnet werden.

Gruß Epic03
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Alt 03.06.2004, 17:39   #27
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z4-fan macht alles soweit korrekt
@Epic

Danke! Du bist mir eine große Hilfe. Das deutsche Steuerrecht ist mir fast zu kompliziert, obwohl ich BWL studiere.

Da ich nicht in die Kleinunternehmerregelung falle, kann ich sofort anfangen und Rechnungen mit MwSt ausstellen oder?

Mfg
Christian

Geändert von z4-fan (03.06.2004 um 18:50 Uhr).
z4-fan ist offline  
Alt 03.06.2004, 19:20   #28
TP-Veteran
 
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Zitat:
Da ich nicht in die Kleinunternehmerregelung falle, kann ich sofort anfangen und Rechnungen mit MwSt ausstellen oder?
Ja ab dem Zeitpunkt Deiner Gewerbeanmeldung kann es losgehn.

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Epic ist offline  
Alt 05.06.2004, 17:18   #29
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z4-fan macht alles soweit korrekt
Bekomme ich das Formular für die Ust-Voranmeldung vom Finanzamt geschickt?

Noch eine Frage zur Berechnung:

Ich verkaufe auch über Ebay und bekomme z.B. die Rechnung für Juni erst am 05.07. oder 06.07. Oder genauso beim Handy, diese bekomme ich auch erst Anfang bis Mitte Juli für den Monat Juni. Diese Rechnungen nehme ich dann einfach in die Ust-Voranmeldung für Juli rein oder?

Mfg
Christian
z4-fan ist offline  
Alt 05.06.2004, 17:48   #30
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Bekomme ich das Formular für die Ust-Voranmeldung vom Finanzamt geschickt?
Normal schon. Kannst Dir aber auch Formulare aus dem Web Downloaden. Einfach mal Googeln.

Zitat:
Ich verkaufe auch über Ebay und bekomme z.B. die Rechnung für Juni erst am 05.07. oder 06.07. Oder genauso beim Handy, diese bekomme ich auch erst Anfang bis Mitte Juli für den Monat Juni. Diese Rechnungen nehme ich dann einfach in die Ust-Voranmeldung für Juli rein oder?
Ja.

Gruß Epic03
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Epic ist offline  
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