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Alt 28.05.2004, 12:00   #1
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z4-fan macht alles soweit korrekt

Frage zur Gründung und Briefverkehr mit dem Finanzamt.


Hallo erst mal,

Ich habe nur eine kleine Frage:

Ich werde Montag oder Dienstag ein Gewerbe anmelden. Das Finanzamt und andere Institutionen werden ja automatisch informiert.

Dann kommt ein Schreiben vom Finanzamt, da habe ich ne Frage

Was ist das für ein Formular, ist das genormt, d.h. bei allen Finanzämtern gleich? Wieviele Seiten sind das und was muss da alles ausgefüllt werden? Ist das kompliziert? Ich habe Ende Juni die Klasuren in diesem Semester, deswegen kann ich mich nicht Tage damit herumschlagen, wenn es wirklich kompliziert ist muss ich halt bis Juli mit der Anmeldung warten.

Wieviel Zeit benötigt man um das Formular auszufüllen??

Danke für eure Hilfe.

mfg
Christian
z4-fan ist offline  


Alt 28.05.2004, 12:17   #2
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Zitat:
Was ist das für ein Formular, ist das genormt, d.h. bei allen Finanzämtern gleich? Wieviele Seiten sind das und was muss da alles ausgefüllt werden? Ist das kompliziert? Ich habe Ende Juni die Klasuren in diesem Semester, deswegen kann ich mich nicht Tage damit herumschlagen, wenn es wirklich kompliziert ist muss ich halt bis Juli mit der Anmeldung warten.

Wieviel Zeit benötigt man um das Formular auszufüllen??
Der Betriebseröffnungsbogen ist nicht wirklich genormt, aber es werden Grundsätzlich die immer die gleichen Fragen gestellt egal um welches Finanzamt es sich handelt. Eigentlich ist es ganz einfach dieses Formular (durchschnittlich 4 Seiten) auszufüllen, aber mit ein paar Fragen wirst Du auf anhieb einfach nichts anfangen können weil Dir die Begrifflichkeiten nichts sagen werden. Zur Beantwortung dieser Fragen kannst Du mir entweder ein Pn schreiben wenn der Bogen da ist oder Du rufst einfach mal beim Finanzamt an, die helfen Dir auch gerne dabei. Das Ausfüllen bei einem Steuerberater dürfte so zwischen 20-30 € liegen. Das Geld kann man eigentlich gut Sparen. Was für Fragen gestellt werden ......... Name, Adresse, ab wann der Betrieb läuft, Gegenstand, Gewinnermittlungsart, Umsatzbesteuerung, Frage ob Du bereits steuerlich geführt wirst, Anlagevermögen .... hab bestimmt noch was vergessen *G* aber ist alles nicht so Wild.

Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Epic ist offline  
Alt 28.05.2004, 15:03   #3
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z4-fan macht alles soweit korrekt
Ich würde sagen, das was ich nicht verstehe frage ich jetzt schon oder?

Was ist mit Umsatzbesteuerung gemeint?
Was heißt steuerlich geführt, bin Student und bekomme Bafög und arbeite nicht *g*

Edit: Wie lange dauert es nach der Gewerbeanmeldung ca. bis der Brief kommt?

Edit2: Ich gehe davon aus das mein Umsatz über 50tsd sein wird, kann ich trotzdem angeben, das ich damit rechne das er kleiner als 17.500 werden wird, damit ich keine Ust-Voranmeldung machen muss? Ist das dann im Nachhinein nicht ein wenig komisch, das die Erwartungen ums dreifache übertroffen wurden?

Mfg
Christian

Geändert von z4-fan (28.05.2004 um 15:22 Uhr).
z4-fan ist offline  
Alt 28.05.2004, 15:30   #4
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Zitat:
Ich würde sagen, das was ich nicht verstehe frage ich jetzt schon oder?
Warte lieber bis der Betriebseröffnungsbogen das ist (3-4 Wochen), dann muss ich nicht alle Fragen zweimal beantworten nur weil die Fragen im Bogen etwas anders formuliert sind.

Wenn Dein voraussichtlicher Gesamtumsatz 50.000 im ersten Jahr übersteigt bist Du kein Kleinunternehmer. Wenn Du mit absicht Deinen Gesamtumsatz schlechter schätzt ist das Umsteuerhinterziehnung (auch wenn das vom Finanzamt nur schwer beweisbar ist).

Gruß Epic03
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Epic ist offline  
Alt 28.05.2004, 16:47   #5
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Hardy macht alles soweit korrekt
Hallo,

auf meiner Site http://www.hdbs.de habe ich eine kleine Ausfüllhilfe für diese Bögen geschrieben. Der gilt für Hamburg, aber die Fragen sind sinngemäß immer die gleichen.
Wie lange Du zum Ausfüllen brauchst hängt von deinen Kenntnissen ab, Du hast aber auch so ca. zwei bis vier Wochen dafür Zeit. Das Amt braucht ja auch ne Weile, bis sie den Frabo rausjagen.

Viegrü

Hardy
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dont dream it, be it!

Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Hardy ist offline  
Alt 28.05.2004, 18:48   #6
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z4-fan macht alles soweit korrekt
Hi,

die seite ist echt gut! Respekt!

Kenntnisse, naja, kann ich selbst schlecht einschätzen. Habe ne Ausbildung in der Industrie und bin jetzt Student der WiWi.

Weißt du nicht zufällig wie lange das Finanzamt brauch, bis die den Brief ca. los schicken? Das wäre für mich wichtig.

Noch was: Ich melde mich zuerst als Kleinunternehmer an, ist dann der Firmenname = Vor + Nachname?

Mfg
Christian
z4-fan ist offline  
Alt 30.05.2004, 23:46   #7
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z4-fan macht alles soweit korrekt
Keiner ne Ahnung ?

Mfg
Christian
z4-fan ist offline  
Alt 31.05.2004, 11:16   #8
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Zitat:
Weißt du nicht zufällig wie lange das Finanzamt brauch, bis die den Brief ca. los schicken? Das wäre für mich wichtig.
Die Frage hatte ich oben bereits beantwortet und denke mal das Hardy deshalb Deine Frage nicht nocheinmal beantwortet.

Zitat:
Noch was: Ich melde mich zuerst als Kleinunternehmer an, ist dann der Firmenname = Vor + Nachname?
Als Kleinunternehmer bzw. Nichtkaufmann kannst Du keine Firma führen, aber dieses Thema wurde hier auch erst vor kurzem erörtet. Gucks Du hier

Gruß Epic03
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Epic ist offline  
Alt 31.05.2004, 21:25   #9
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z4-fan macht alles soweit korrekt
Also ich will mein Unternehmen keinesfalls ins HR eintragen lassen, weil ich auch keine Bilanz aufstellen will.

Soweit ich weiß muss man auch als Nicht-Kaufmann keine Bilanz aufstellen bis zu einem Umsatz von 250.000€ oder einem Gewinn von 30.000€?

Nur wie werde ich Nicht-Kaufmann? Anscheinend scheint es ja noch einen Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Nicht-Kaufmann zu geben, den verstehe ich eben nicht.

Mfg
Christian
z4-fan ist offline  
Alt 31.05.2004, 23:03   #10
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Zitat:
Zitat von z4-fan
Nur wie werde ich Nicht-Kaufmann? Anscheinend scheint es ja noch einen Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Nicht-Kaufmann zu geben, den verstehe ich eben nicht.
Nicht-Kaufmann ist jeder Gewerbetreibende, der nicht ins Handelsregister eingetragen ist...

Ich verstehe die Frage nicht ganz.
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Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 31.05.2004, 23:14   #11
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z4-fan macht alles soweit korrekt
OK ich versuchs nochmal:

Jeder der ins HR eingetragen ist muss Bilanz aufstellen und ist Kaufmann.
Jeder Nicht-Kaufmann mit Umsatz unter 250.000€ oder Gewinn unter 30.000€ muss keine Bilanz aufstellen sondern nur Überschuss-Rechnung aufstellen.
Kleinunternehmer ist man bei unter 50.000€ Umsatz.
Als Kleinunternehmer muss man keine Ust-Voranmeldung machen.
Wenn ich zum Gewerbeamt gehe fragen die mich ob ich Kleinunternehmer bin/werden will oder normaler Unternehmer, aber ich bin automatisch nicht-kaufmann.

Ist jetzt von den Thesen da oben irgendetwas falsch?

Sorry aber das deutsche Steuerrecht ist für mich sehr kompliziert.

Mfg
Christian
z4-fan ist offline  
Alt 31.05.2004, 23:30   #12
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Ob du Kaufmann bist oder nicht, ist eine Frage des Handelsrechts (§§ 1 ff. HGB). In diesem Zusammenhang spricht man von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht, die entsteht, wenn man Kaufmann ist (§§ 242 ff. HGB).

Unabhängig davon entsteht ab einem gewissen Umsatz bzw. Gewinn die steurrechtliche Buchführungspflicht, die vom FA festgesetzt wird. Genaueres dazu kann dir Epic sagen, er wird es aber garantiert hier im Forum schon getan haben (Suchfunktion).

Die Kleinunternehmerregelung ist auch steurrechtlich (§ 19 UstG) geregelt und hat mit der Kaufmannseigenschaft nicht viel zu tun.

Es ist nur meistens so, dass derjenige, der nach HGB ein Kaufmann ist, meist auch nicht mehr unter die Kleinunternehmerreglung fällt bzw. die steuerrechtlichen Voraussetzungen zur Buchführungspflicht erfüllt.

Freiberufler hingegen sind ja keine Gewerbetreibende und somit grundsätzlich auch kein Kaufmann, sodass sich deren Buchführungspflicht regelmäßig nach den steuerrechtlichen Voraussetzungen bestimmt.
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 31.05.2004, 23:32   #13
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Zitat:
Jeder der ins HR eingetragen ist muss Bilanz aufstellen und ist Kaufmann.
Stimmt.

Zitat:
Jeder Nicht-Kaufmann mit Umsatz unter 250.000€ oder Gewinn unter 30.000€ muss keine Bilanz aufstellen sondern nur Überschuss-Rechnung aufstellen.
Falsch ! Die Grenzen liegen nach § 141 AO bei 350.000€ bzw. 30.000€. Auch wenn diese Grenzen Unterschritten werden kann ein Unterehmer Bilanzieren (Wahlrecht).

Zitat:
Kleinunternehmer ist man bei unter 50.000€ Umsatz.
Falsch ! Du bist nur Kleinunternehmer wenn Dein Gesamtumsatz im aktuellen Jahr 17.500€ nicht übersteigt UND im nächsten Jahr voraussichtlich 50.000€ nicht übersteigen wird. Das heißt wenn Dein Gesamtumsatz im aktuellen Jahr zwar unter 17500 liegt, aber Du im nächsten Jahr wahrscheinlich die 50.000 übesteigst dann bist Du schon in diesem Jahr kein Kleinunternehmer mehr !!! (Bei Beginn der Unternehmertätigkeit mitten im Jahr gilt die 17500 Grenze entsprechend anteilig)

Zitat:
Als Kleinunternehmer muss man keine Ust-Voranmeldung machen.
Stimmt, aber eine Umsatzsteuererklärung musst Du einmal im Jahr abgeben.

Beste Grüße Epic03

Zitat:
Wenn ich zum Gewerbeamt gehe fragen die mich ob ich Kleinunternehmer bin/werden will oder normaler Unternehmer, aber ich bin automatisch nicht-kaufmann.
Das Interessiert die Gemeinde nicht und wird deshalb auch nicht gefragt.
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Geändert von Epic (31.05.2004 um 23:37 Uhr).
Epic ist offline  
Alt 01.06.2004, 17:16   #14
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Registriert seit: May 2004
z4-fan macht alles soweit korrekt
OK das habe ich jetzt alles verstanden, unter die Kleinunternehmerregelung werde ich dann wohl auch nicht fallen.

Das wichtigste ist mir, das ich nicht bilanzieren muss. Also die Ust-Grenze von 6140€ / Jahr werde ich auf keinen Fall überschreiten, dann muss ich also vierteljährlich vorauszahlen oder?

Danke schon mal für eure Hilfe.

Mfg
Christian
z4-fan ist offline  
Alt 01.06.2004, 21:51   #15
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Zitat:
Das wichtigste ist mir, das ich nicht bilanzieren muss. Also die Ust-Grenze von 6140€ / Jahr werde ich auf keinen Fall überschreiten, dann muss ich also vierteljährlich vorauszahlen oder?
Leider Nein, bei Neugründungen ist die Umsatzsteuer Voranmeldung im ersten und im zweiten Jahr monatlich abzugeben. Erst danach entscheidet die Jährliche Umsatsteuerzahlast in welchem Intervall eine Voranmeldung abzugeben ist.

Gruß Epic03
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