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Thema: verkauf einer adresse rechtlich?

  1. #1
    TP-Senior thork macht alles soweit korrekt Avatar von thork
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    verkauf einer adresse rechtlich?

    hallo,


    ich habe vor ca. 3 jahren eine internetseite für einen verein erstellt, und diese nach 1 jahr wieder gekündigt. jedoch habe ich bei der denic die namen nicht gekündigt.

    jetzt will der verein, dass ich ihm die rechte an dieser adresse überlasse.

    meine frage wäre, ob ich es rechtlich gesehen darf, die seite zu verkaufen?

    wo bekomme ich darüber infos her? oder kann mir ein anwalt solche aussagen geben?


    gruß thork
    man sieht nur mit dem herzen gut, das wesentliche ist für die augen unsichtbar

  2. #2
    Compuu
    Guest

    Wink Der Name des Vereins ist wichtig...

    Hallo,

    es kommt darauf an wie der Verein heisst, und wie der die Domain heisst. Wenn Du nun die Domain "Sportverein.de" hast, kannst du die Domain ohne Frage verkaufen. Wenn nun aber die Domain Sportverein-deineheimat.de oder ein eigener Name ist, ist die sache mit dem Verkauf schwieriger.

    Du kannst es natürlich versuchen, aber eigentlich hat dann der Verein die Rechte an dem Namen. Er könnte Disch sogar abmahnen!

    Wenn Du weitere Infos zum Thema Domainrecht usw. benötigst und auch dauerhaft infomiert werden möchtest, kann ich Dir den Newsletter von Domainrecht.de empfehlen, da erhälst du jeden Donnerstag aktuelle News aus diesem bereich. und dieser Service ist sogar kostenlos!

  3. #3
    TP-Urgestein webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von webcreate
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    Sollte die Domain aus dem Vereinsnamen, oder den Vereinsnamen enthalten (bsp: vereinsname-ort.de) und Du als Privatperson mit bürgerlichem Namen nicht so heißen wie der Verein, dann hat der Verein einen Anspruch auf Freigabe der Domain.
    Tatbestand wäre dann eine Namenrechtsverletzung
    Grundlage dazu gibt § 12 BGB.
    Siehe auch: heidelberg.de-Urteil, des LG Mannheim.

    Zur Sicherheit sollte man sich aber bei einem Fachanwalt informieren.
    Gruß Mark

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