TP Underground Lounge 07/08
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Alt 23.11.2001, 23:40   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Bodensee
misterx macht alles soweit korrekt

HILFE!!! Rechte auf Seite !!!!


Folgendes:

Ich habe für eine Firma eine Webseite gemacht.
Diese ist jetzt pleite und wurde durch eine andere Firma
übernommen. Da ich keine Kohle bekommen haben liegen
doch die Rechte bei der Webseite bei mir???

Die dürfen doch nicht mein Design verwenden?
misterx ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 24.11.2001, 00:28   #2
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Batwoman
 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Hamburg
Batwoman macht alles soweit korrekt
Du bist in einer ziemlich schwierigen Situation.

Frage 1: hast Du einen Vertrag gemacht über die Erstellung der Seiten ??

Frage 2: Hast Du schriftlich, daß Du die Seiten im Auftrag der ehemaligen Firma gemacht hast.

Frage 3: Ist de Recht Frage mit der ehemaligen Firma geklärt ?

Frage 4: Warst Du angestellt oder selbständig, als Du die Seiten erstellt hast ??

Du muss leider etwas ausführlicher beschreiben, wie es zu Deiner Leistung kam, damit man Dir eine annähernd richtige Antwort geben kann.
__________________
Gruss

Batwoman


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Alt 24.11.2001, 00:36   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Bodensee
misterx macht alles soweit korrekt
1) leider nein.

2) Ja

3) Nein.

Aber da gibt es doch ein Gesetz das selbst bei bezahlung
das Urheberrecht immer beim Hersteller liegt.
Und ich hab ja keine Kohle bekommen.

4.) Selbstständig.

Ich habe erst immer Aufträge bekommen zur betreibung der alten Webseiten. Danach habe ich ein Angebot für neue Seiten gemacht. Da habe ich noch die ganzen Mails.
Ist also ein Mündlicher Vertrag der schriftlich abgelegt wurde??
misterx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2001, 01:02   #4
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Hi,

ohne viel Ahnung zu diesem Thema zu haben:

Erstmal ist hier in BRD jeder Vertrag (außer sittenwidrigen ) gültig, also auch ein mündlicher o.ä.

Frage wird sein, die Existenz und Konditionen (also auch die Höhe deines vereinbarten Honorars) dieses Vertrages zu beweisen, die mails sind da vielleicht schon hilfreich.

Hast du evt. "Verbündete" in der Belegschaft der alten Fa., die diesen Vertrag bestätigen können?

Auf jeden Fall schnell einen Anwalt zu Rate ziehen!!!
Und nicht unbedingt den nächst besten bzw. Freund/Bekannten nur weils bequem und billig erscheint. Sondern einen, der Ahnung von genau dieser Materie ht (also Vertragsrecht und Internet/EDV). Hör dich um, lokal ist praktisch, aber nicht in jedem Städtchen gibts unbedingt einen Fachanwalt für dein Problem.

diese Site ist vielleicht hilfreich, wie "seriös" sie ist, kann ich leider nicht beurteilen: www.anwaltsuche.de

Viel Erfolg!
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2001, 04:18   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
hallo misterx,

generell ist es so, das bei einer Firmenübernahme die übernehmende Firma in sämtliche bestehenden Verträge eintritt, sie übernimmt.

Da Du keinen schriftlichen Vertrag hast, treten hier die allgemeinen Vorschriften des Werkvertragrechtes in Kraft. Da hat Rattenkönig vollkommen recht.

Normalerweise werden bei einem Webvertrag die Urheberrechte an den Auftraggeber abgetreten. Aber das spielt hier ja scheinbar keine Rolle, da es Dir ja eher um die Weiterverwendung der Seite zu gehen scheint, solange Du kein Geld gesehen hast. Und dieses Nutzungsrecht hat mit dem Urheberrecht direkt nichts zu tun. Mit der Bereitstellung der Seite auf dem Firmenserver oder einen angemieteten Server ist das Eigentum an der Seite in der Regel auf den Auftraggeber übergegangen. (Auf eventuelle Rückübertragungsrechte möchte ich jetzt nicht eingehen, da dieses zu weit führt und für die meisten Leser/innen recht langweilig wäre. Aber dieser Punkt hat mit dem Urheberrecht direkt auch nix zu tun)

Geht denn wenigstens aus der unter 2 genannten Vereinbarung hervor, zu welchem Kurs der Auftrag erteilt wurde? Du mußt ja irgendwie den vereinbarten Werklohn nachweisen können, um den Anspruch durchsetzen zu können. Weil Du sonst schlechte Karten haben wirst. Weiß der neue "Firmeninhaber" denn das Du den Auftrag für z.B. 10.000 DM machen wolltest? Könnte ja auch sein das Du das aus reiner Freundschaft umsonst gemacht hast. Im Notfall mußt Du eben Beweis durch Deinen ehemaligen Gesprächs/Vertragspartner antreten. Der wird sich bestimmt noch an Eure Vereinbarungen erinnern (Wenn nicht, oder wenn er evt. verstorben ist und Du keine anderen Beweise hast: Ende Gelände). Im Bestreitensfall durch den neuen Inhaber kommt es wahrscheinlich vor Gericht zu einer Beweisaufnahme, mit der Folge, das bei den RA-Kosten noch eine je nach Streitwert saftige Beweisgebühr hinzu kommt. Wenn Du dann unterliegst wirds eben teurer.... weil Du dann die Kostenlast trägst.

Aber das wird Dir Dein RA, den Du nehmen mußt, wenn Du Dein Geld nicht bekommst, schon erklären. Hat sich denn die neue Firma dahingehend geäußert, das sie nicht zahlen will? bzw. hast Du denen denn überhaupt schon eine Rechnung geschickt? Das ist mir nicht so ganz klar.

Jetzt mal @ all

Das Problem von misterX ist genau das wovor ich schon immer wieder mal in diesem Zusammenhang gewarnt habe:

Es ist absolut notwendig sämtliche Vereinbarungen schriftlich zu fixieren und einen vernünftigen Vertrag zu machen. Was dabei raus kommen kann sehen wir wieder in Ansätzen hier. So etwas kann 99 mal gut gehen, aber das eine mal wo es schief geht kann teuer werden. Ihr habt umsonst im Sinne des Wortes gearbeitet und mittels der entstehenden RA Kosten, die Ihr bei erfolgreichen Bestreiten tragen müßt, "schmeißt Ihr dem gutem Geld noch schlechtes Geld hinterher".

Ich kann es nicht nachvollziehen, wie man im Geschäftsleben bei diesen Summen, um die es geht, keinen schriftlichen Vertrag machen kann. Wer sich privat ein altes Auto kauft oder verkauft rennt los und besorgt sich ein Vertragsformular.

Warum wird bei diesen m.E. wichtigeren Sachen nicht die gleiche Sorgfalt angewandt?. Komme mir jetzt bitte niemand mit dem Argument: "Mein Auftraggeber weigert sich aber einen schriftlichen Vertrag zu machen" In dem Fall müßten eigentlich sämtliche Alarmsirenen bei Euch angehen. Ich würde für so jemanden nicht arbeiten.

Kein schriftlicher Vertrag - keine Website. So einfach ist das. Ein schriftlicher Vertrag ist nun nix schlimmes, sondern unter seriösen Geschäftsleuten üblich. Mündliche Verträge sind bei Viehhändlern Handelsbrauch, aber nicht bei Webdesignern.

In diesem Sinne
MasterL

Geändert von ::..Thomas..:: (24.11.2001 um 04:29 Uhr).
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Alt 24.11.2001, 10:23   #6
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Benutzerbild von Batwoman
 
Registriert seit: Jul 2001
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Batwoman macht alles soweit korrekt
Eine weitere Frage, die sich mir auftut ... warum würdest Du nicht bezahlt ??

Wills sagen, erwartest Du Dein Geld noch, oder war es eine Verabredung, daß Du die Seiten unendgeltlich machst ???

besser wäre Deine Position, würdest Du noch auf Deine Kohle warten ...

Ansonsten hat mister master Law ja schon eine ganze Menge dazu geschrieben, was ich jetzt erstmal lesen muss

und einen schönen guten Morgen an alle.
Wir erstrahlen mal wieder in hamburger Mausgrau metallic ..


__________________
Gruss

Batwoman


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Alt 24.11.2001, 16:11   #7
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misterx macht alles soweit korrekt
Hai und vielen Dank für die vielen Infos.

Eins ist klar für die Zukunft.
Immer einen schriftlichen Vertrag!!!!!

Die Nichtbezahlung erfolgte wegen Insolvenz.

Aber ich habe mal folgendes Gehöhrt:
Wenn ich eine Seite entwerfe gehöhrt mir das Design.
Der Auftraggeber darf die Seite vom Layout nicht ohne meine Zustimmung verändern.
Also aus einem grünen Bild ein rotes machen.

Hat da jemand Links über dieses thema hier???
misterx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2001, 16:39   #8
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Batwoman macht alles soweit korrekt
Hallo, Deine Information ist fast Richtig.

Du hast die Urheberschaft am Werk und somit das Recht eine sogenannte Verunstaltung des Werkes zu verhindern. Es liegt in Deinem Ermessen, als Urheber zu bestimmen, was eine Verunstaltung ist.

Problem der ganzen Sache ist ... hat die Web Seite Werkscharakter und da tut sich die Rechtsprechung noch etwas schwer im Moment. Nur dann wiederum fasst das Urheberrecht.

MasterL(aw) ist dabei eine kleine Abhandlung zum Thema zu verfassen.

Vielleicht findest Du auch Informationen bei der VG BildKunst
http://www.bild-kunst.de/

Sie schickten mir mal etwas dazu, ich weiß jedoch nicht, ob es auch online zur Verfügung steht.

Ein Rat, den ich Dir auf jeden Fall geben kann .... Versuche Deine Auftraggeber dazu zu bewegen, Dir noch mal schriftlich Deine Ansprüche zu bestätigen. Eigentlich solltest Du das Geld nämlich nun durch die neuen Firmenbesitzer erhalten, da Deine mögliche Abtretung ja wegen der Aussicht auf Insolvenz zustande kam.

Da keine schriftlichen Verträge bestehen, gibt es ja wohl auch keine schriftliche Abtretung .. oder ??

Alles was Du an Emails hast solltest Du momentan ausdrucken, sortieren und beiseite legen, bis die Situation geklärt ist.

Auch hier muss ich MasterL um korrektur bitten, er ist mit der aktuellen Rechtslage besser vertraut.

Momentan scheint es mir einfacher zu erwirken, eine Hornorierung zu bekommen, als das Recht am Werk ...

Aber wie gesagt ... hier muss der Master noch mal mein Posting überfliegen und kommentieren

*ällabätsch* ... Du hast Arbeit Master !!

MisterX, egal, wie es kommt, ich wünsche Dir ganz viel Erfolg !
__________________
Gruss

Batwoman


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Alt 24.11.2001, 20:28   #9
TP-Veteran
 
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::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Smile

Danke für die ABM


@Batwoman und MisterX
Was soll ich zu diesem Post noch sagen...? Da gibt es nix zu ergänzen, besonders bei der bisherigen Informationslage.

MasterL
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2001, 21:37   #10
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Batwoman macht alles soweit korrekt
Paaahhhh ABM ... da kenne ich bessere Massnahmen

Aber gut .. wenn Du meinst es sei alles gesagt ...

ABM ... *schmoll*

MisterX ... da siehstes wieder, da will Frau alles richtig machen und wieder ist es falsch .-)

Nein, ich denke schon, daß ich Dir das richtige gesagt habe. Frage stellt sich nun für Dich, in welche Richtung Du weiter kämpfen willst. Kannst ja noch mal vorbei schauen, wenn Du´s weißt :-)
__________________
Gruss

Batwoman


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Alt 24.11.2001, 21:39   #11
TP-Senior
 
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misterx macht alles soweit korrekt
Yo, also vielen Dank nochmal für die super Antworten.
Ich habe einen Brief für die Firma aufgesetzt.
Jetzt warte ich mal auf eine Antwort.
Ansonsten muß ich mir überlegen obs nicht billiger kommt die Kohle abzuschreiben.
misterx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2001, 12:17   #12
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Batwoman macht alles soweit korrekt
Es ist verdammt schwierig Geld aus insolventen Firmen zu bekommen, vor allem auch, weil sie ja scheinbar beim Verkauf nicht mitgeteilt haben, daß Du da noch ansprüche hast. Von daher würde ich einer rechtlichen Situation aus dem Wege gehen. Allerdings solltest Du meines erachtens versuchen mit den Leuten eine gute Gesprächsbasis zu bekommen. Eine bestätigung der ehemaligen Firmeninhaber über Deine theoretischen Ansprüche ist da schon sehr hilfreich. Der Brief also schon ein guter erster Schritt.

Als nächstes solltest Du meines erachtens versuchen mit den neuen Leuten zu sprechen, in wie weit Du Ansprechpartner bei möglichen Aktualisierungen bist. Eine leichte (wohl unhaltbare) Drohung, oder besser Erpressung könnte da helfen. Stil, Du verzichtest auf Ansprüche aus der Vergangenheit, wenn Du in der Zukunft was zu erwarten hast ...

Wie gesagt, daß ich rechtlich unhaltbar und sollte sehr sensibel formuliert werden, könnte Dir jedoch den Auftrag in der Zukunft sichern.
Nur mein persönlicher Gedanke ...
__________________
Gruss

Batwoman


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Batwoman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2001, 10:58   #13
TP-Specialist
 
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Charlie macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Original geschrieben von Rattenkönig
diese Site ist vielleicht hilfreich, wie "seriös" sie ist, kann ich leider nicht beurteilen: www.anwaltsuche.de
Diese Site ist seriös, dafür verbürge ich mich quasi, da arbeite ich nämlich . Schlagt mich jetzt aber nicht für das uralte Layout der Seite - Ende des Jahres kommt hoffentlich endlich unser Relaunch.

Jetzt im Ernst: Der Anwalt-Suchservice hat wirklich jede Menge Anwälte zu bieten, über 8000, glaube ich, und falls Du dennoch keinen findest, kannst Du auch eine Sonderrecherche beauftragen. Kannst das via Internetseite (hier der Link) machen oder Dich bei mir melden...

Hoffentlich löst sich Dein Problem zu Deinen Gunsten!

Grüße! Charlie
Charlie ist offline   Mit Zitat antworten
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