Es wird lediglich die Vorsteuer aus der Rechnung in die Umsatzsteuer Voranmeldung des entsprechenden Zeitraumes eingetragen. (Natürlich nur wenn die Vorsteuer auch gesondert auf der Rechnung ausgewiesen wird, da es sich ja um einen Gebrauchtwagen handelt. Bei vielen Gebrauchtwagen kann nämliche keine ausgewiesen werden.
Ich würde Dir allerdings empfehlen bevor Du das tuest einen Steuerberater auf zu suchen und prüfen zu lassen ob das in Deinem Fall überhaupt Sinnvoll ist. Die Einlage eines Pkws in das Betriebsvermögen hat gewisse Folgen die Du auf jedenfall kennen solltest.
Gruß Epic03


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