Also, ob du die Domain löschen kannst, würde ich mal bezweifeln, denn sie gehört ja nicht dir. Sonst könnte ich ja auch irgendwelche Domains kündigen nur mit der Angabe, der Kunde sei in Verzug.Zitat von Vilandra
Aber Verzug ist auch schon das Stichwort für deine dritte Frage. Du hast als Gläubiger der Entgeltforderung wie jeder andere Gläubiger auch die Möglichkeit, den Kunden zu mahnen, sodass er in Verzug kommt. Du bekommst nicht nur 6,14 % bzw. 9,14 % Zinsen (letztere, wenn der Kunde kein Verbraucher ist), sondern kannst den dir entstandenen Schaden (deine Kosten wegen der Registrierung) von dem Kunden verlangen.
Wenn der Kunde dann immer noch nicht bezahlt, kannst du ein Mahnverfahren einleiten, um so an dein Geld zu kommen.


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