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06.07.2004, 18:01
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2004
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Domainrecht / Webspace Rechung nicht bezahlt
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal einen Rat oder einen Tipp in Sachen Domainrecht und Webhosting. Vielleicht kennt sich ja der ein oder andere damit aus.
Ich erstelle Internetprojekte die ich an Kunden verkaufe. Hierbei biete ich meinen Kunden auch günstigen Webspace an, um die erstellten Projekte zu hosten. Hierbei nutze ich von einem Provider den Webspace, und habe dort als Reseller ein Webspace Kontingent gekauft. Ich kann somit den gekauften Websapce in eigene Pakete einteilen und habe Zugriff auf die Denic Datenbank und kann dort z.b. Domains registrieren, und die Domaindaten eintragen lassen (Admin C, Domaininhaber, Zonenverwalter).
Jetzt haben ich einen Kunden der meinen Websapce nutzt und trotz mehrmaliger Mahnung die Webpsacegebühr nicht bezahlt. Der Kunde wurde von mir bereits als Domaininhaber und Admin C bei der Denic eingetragen. Technischer Verwalter und Zonenverwalter bin nach wie vor ich selbst.
Ich habe den Webspace des Kunden nun zunächst einmal gesperrt. Der Kunde reagiert nun trotzdem nicht und ihm scheint es wohl egal zu sein, ob seine Domain erreichbar ist oder nicht. Mit der Registrierung der Domain für meinen Kunden sind natürlich auch Gebühren für mich angefallen, die nun monatlich abgerechnet werden und mir in Rechnung gestellt werden.
Welche Möglichkeit habe ich nun, die Domain von meinem Server zu bekommen? Kann ich die Domain kündigen, obwohl ich nicht mehr als Admin C eingetragen bin? Welche Möglichkeiten habe ich als Provider ausser der Sperrung des Webspace?
Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für eure Hilfe!
Viele Grüße
Vilandra
Geändert von Vilandra (06.07.2004 um 18:31 Uhr).
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06.07.2004, 18:28
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von Vilandra
Welche Möglichkeit habe ich nun, die Domain von meinem Server zu bekommen? Kann ich die Domain kündigen, obwohl ich nicht mehr als Admin C eingetragen bin? Welche Möglichkeiten habe ich als Provider ausser der Sperrung des Webspace?
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Also, ob du die Domain löschen kannst, würde ich mal bezweifeln, denn sie gehört ja nicht dir. Sonst könnte ich ja auch irgendwelche Domains kündigen nur mit der Angabe, der Kunde sei in Verzug.
Aber Verzug ist auch schon das Stichwort für deine dritte Frage. Du hast als Gläubiger der Entgeltforderung wie jeder andere Gläubiger auch die Möglichkeit, den Kunden zu mahnen, sodass er in Verzug kommt. Du bekommst nicht nur 6,14 % bzw. 9,14 % Zinsen (letztere, wenn der Kunde kein Verbraucher ist), sondern kannst den dir entstandenen Schaden (deine Kosten wegen der Registrierung) von dem Kunden verlangen.
Wenn der Kunde dann immer noch nicht bezahlt, kannst du ein Mahnverfahren einleiten, um so an dein Geld zu kommen.
__________________
Hello again!
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06.07.2004, 22:56
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2004
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Hallo Obi-Wahn,
Danke für deine Tipps. Ich denk ich werde den Kunden dann nochmals Anmahnen und gleichzeitig den Hinweis einfügen, dass er in Verzug kommt. Vielleicht hilft ja auch die Androhung ein Inkasso einzuschalten und er wird venünftig.
Danke nochmals.
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06.07.2004, 23:08
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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kein Thema...
Wenn du ein wenig Hilfe wg. der Mahnung oder eine kleine Formulierungshilfe brauchst, schau mal hier:
IHK Frankfurt
__________________
Hello again!
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07.07.2004, 18:12
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Nov 2002
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Zitat:
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Zitat von Vilandra
Welche Möglichkeit habe ich nun, die Domain von meinem Server zu bekommen? Kann ich die Domain kündigen, obwohl ich nicht mehr als Admin C eingetragen bin? Welche Möglichkeiten habe ich als Provider ausser der Sperrung des Webspace?
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Kündigen kannst ( und darfst) du die Domain nicht, da du nur Mittler bist und der Vertrag zwischen deinem Kunden und der jeweiligen NIC geschlossen wurde. Sollte es eine .de - Domain sein, kannst du die Domain in den Transit-Status schicken. Dein Kunde bekommt dann Post von der Denic, indem er mitgeteilt bekommt, dass kein Denic-Mitglied die Domain mehr betreut (weiteres s. Google). Geht natürlich nur dann, wenn dein Provider (bzw. dessen Denic-Mitglied) den Transit-Status dir auch zur Verfügung stellt.
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